Beiträge von saumimau

    Hallo liebes Forum,


    brauche Eure Hilfe. Folgende Situation:


    Ich beziehe seit Juli 2013 eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung, welche mit Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3.Kapitel SGB XII vom Sozialamt aufgestockt wurde. Die Rente ist bis befristet bis März 2015. Der Verlängerungsantrag wurde rechtzeitig gestellt, aber es könnte passieren, dass eine Ablehnung erfolgt und ich ihn Widerspruch gehen muss.


    Nun meine Frage:


    Besteht Anspruch auf ALG II für den Zeitraum, in dem die Rentenversicherung über den Widerspruch entscheidet? Das Sozialamt dürfte ja erstmal nicht zuständig sein. Mein ALG I Anspruch - habe bis 31.12.2012 gearbeitet und habe danach, bis Rentenbeginn, Krankengeld bezogen - dürfte wohl verfallen sein. Auf Krankengeld dürfte kein Anspruch sprechen, obwohl ich damals noch nicht komplett ausgesteuert war.


    Aber im SGB II muss man ja erwerbsfähig sein.


    Oder genügt es dann auf das laufende Widerspruchsverfahren hinzuweisen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einzureichen, damit man "mich in Ruhe läßt" bzgl. Bewerbungszwang usw.?


    Spätestens wenn bis drei Monate vor Auslaufen der Befristung keine Entscheidung ergangen ist oder ein Widerspruchsverfahren läuft, muss ich mich ja irgendwo melden zwecks Beantragung von Leistungen...


    Bin alleinstehend und Ü25 mit eigener Wohnung.


    Danke.

    was bedeutet sperrung durch die arge eigentlich genau? dass man keinen cent mehr kriegt oder dass zumindest die miete noch übernommen wird? wie sieht es mit lebensmittelgutscheinen aus?


    vielen dank schon mal. werd mich dann zeitnah bei der arge melden und mein vorhaben besprechen.

    hallo.


    ja, ich lebe allein.


    ich könnte nach dem studium diese 16-stunden tätigkeit weiterführen, allerdings aber voll sozialversicherungspflichtig und ohne option auf eine stundenerhöhung.


    du meinst, ich werde nicht von der arge gesperrt, wenn ich diesen job nach studienabschluss kündige?


    lg. saumimau

    hallo.


    es sind 827,40 euro BRUTTO pro monat.


    wenn ich nach berlin ziehe, dann muss ich den job zwangsläufig kündigen.


    was ist, wenn ich in berlin nicht sofort bzw. noch vor dem umzug einen job finde? hätte ich dann anspruch auf ALG II oder würde man mich sperren? was heisst das eigentlich "ALG II sperrung"? dass man gar nichts kriegt oder dass man zumindest lebensmittelgutscheine bekommt?

    hallo liebes forum.


    ich schildere kurz meine situation, bevor ich meine fragen stelle:


    ich bin 25 jahre alt, habe den elterlichen haushalt bereits vor 8 acht jahren verlassen und studiere im 12. fachsemester erziehungswissenschaften. voraussichtlich werde ich im frühling 2010 meinen abschluss machen. seit 2006 bin ich als werkstudentin für ein unternehmen tätig, arbeite dort im durchschnitt 16 stunden pro woche, in bestimmten zeiträumen z.b. vor weihnachten aber auch mal bis zu 20 std./woche.


    nach beendigung meines studiums möchte ich mich um einen vollzeitjob bemühen, aber die chancen für absolventen geisteswissenschaftlicher studiengänge stehen schlecht - erst recht, wenn man wie ich, die regelstudienzeit massiv überschritten hat. auf ALG I habe ich keinen anspruch, da ich nie sozialversicherungspflichtige arbeitnehmerin, sondern immer nur werkstudentin war, aber wie schaut es mit ALG II aus?


    nun meine fragen:


    1. muss ich mich arbeitssuchend oder arbeitslos melden bzw. worin besteht genau der unterschied?


    2. würde ich für ALG II gesperrt werden, wenn ich nach dem studium nicht erstmal die bisherige 16-stunden-tätigkeit weiterführe?


    3. würde ich ergänzend ALG II erhalten, wenn ich den 16-stunden-job erstmal behalte? das brutto-einkommen liegt bei 827.40 euro/monat. netto bliebe also nicht genug für miete & lebensunterhalt.


    3. ich würde gern aus privaten gründen vom ruhrgebiet nach berlin ziehen. würde die ARGE das finanzieren, wenn ich denn dort auch eine jobzusage erhalten würde?


    vielen dank im voraus.


    saumimau