Beiträge von mami2008

    Hallo,


    ob es anders ist als Verheiratete, kann ich nicht beantworten, aber mal unsere damalige Situation erklären:
    Wir wohnten damals in einer 2-Zimmer-Wohnung. Da mein Mann wegen Rheuma bei seiner Arbeit (wegen zu häufiger Fehltage) gekündigt wurde, bekam er zwar Hartz IV, aber trotzdem war die Wohnung einfach zu teuer. Also wollten wir umziehen, in eine größere aber günstigere Wohnung. Wir bekamen die Zustimmung des Sozialzentrums. Als wir in der neuen Wohnung wohnten, sagte uns das Sozialamt, es wäre nicht mehr für uns zuständig. Also wendeten wir uns an das andere Amt. Dieses wiederum fand die Wohnung zu groß (obwohl sie günstiger war, die hätten also lieber mehr Geld bezahlt wenn wir in einer kleineren Wohnung wären). Leider war es anfangs nur mündlich, logisch also, dass das erste Amt alles agestritten hat.
    Mein damaliges Einkommen wurde bei dem meines damaligen Freundes angerechnet, denn egal ob man verheiratet ist oder nicht, würde das Einkommen und die Ausgaben auf beide fallen. Aber nicht nur, dass mein Freund nun KEINE Unterstützung bekam, sollte er die vorigen empfangenen Leistungen auch noch zurück zahlen. Da ich selbst als Azubi ihn nicht komplett "durchfüttern" konnte, hat sein Halbbruder ein bisschen Lebensunterhalt finanziert. Und genau das war das nächste Fettnäpfchen. Obwohl also eigentlich nur die Familie gerader Linie (also Eltern oder Kinder) aufkommen müssten, wurde das Geld des HALB-Bruders angerechnet. Mein Schwiegervater ist 1998 gestorben, meine Schwiegermutter ist pleite gegangen und steht in der Schufa. Kinder hatte er nicht, also gilt er theoretisch als hilfebedürftig. Nur weil also die Wohnung zu groß (nicht zu teuer!) war, bekam er NICHTS. Dann verlangten sie, dass er zu seiner Mutter zieht, weil er unter 25 war. Und das, obwohl er inzwischen wieder neue Arbeit gefunden hatte und seine Mutter zu weit weg gewohnt hätte. Das Resultat: wir mussten wieder ausziehen, weil ich als Azubi nicht alles zahlen konnte. Wir zogen zu meinen Großeltern, die meinem Freund einen Job als Reinigungskraft gaben, ich konnte meine Ausbildung zuende führen.


    Eines habe ich also gelernt und möchte es hiernmit sagen: Alles, was du jemals an Zustimmung / Absagen usw. hast solltest du dir schriftlich geben lassen. Erkundige dich vorher genau und hole dir mehrere Meinungen ein.


    Mein Freund ist übrigens zum Anwalt gegangen. Er bekam zwar weiterhin kein Geld, musste aber immerhin die vorigen empfangenen Leistungen nicht zurück zahlen.


    P.S.:

    Wenn ihr heiratet dann kann er natürlich zu dir ziehen

    Ihr MÜSSt zusammen ziehen bzw. offiziell zusammen leben, denn sonst darf man nicht heiraten. Das haben wir auch erst bei der Anmeldung unserer Hochzeit erfahren

    Hallo,


    ich bin im Oktober 2008 Mutter geworden, bleibe also bis Oktober 09 zu hause und beziehe bis dahin Elterngeld. Ab dann werde ich voraussichtlich wieder in meinen Job einsteigen, allerdings nur in Teilzeit. Mein voriges netto-Einkommen in Vollzeit (40Std./ Woche) betrug durchschnittlich rund 1000 Euro. Mein Mann ist zwar selbstständig, allerdings Jungunternehmer, der sich gerade einen Kredit nehmen musste und somit finanziell nicht seine Familie versorgen kann. Würde es so bleiben, wären wir im Herbst auf andere unterstützung angewiesen.
    Unsere ausgaben betragen monatlich
    - 450 Euro KM
    - 100 Euro NK (zzgl. Strom, GEZ, Versicherung, Pendlerkosten)
    meine Einnahmen wären dann
    - 400 Euro netto monatlich
    - 164 Euro Kindergeld
    Einen PKw haben wir nicht, da wir uns diesen nicht leisten können. Zur Arbeit fahren wir mit dem Zug nach Sylt. Eine günstigere Wohnung können wir für unsere Verhältnisse nicht finden, da auf Sylt weder Wohnungen frei noch bezahlbar sind, und auf dem Festland wir mit die günstigste Wohnung haben, wir vergleichen ständig.


    Nun ist meine Frage, können wir Sozialleistungen beantragen und wenn ja, welche? Können wir beide so etwas beantragen, also als Familie oder nur eine Person? Ab welcher Einkommenshöhe stünde uns so etwas zu? Wo bekäme man entsprechende Anträge?


    Schon vor Beginn meiner Schwangerschaft habe ich versucht, Informationen diesbezüglich zu finden, aber bis heute habe ich nichts gefunden, da meistens von Arbeitslosigkeit oder Arbeit in Vollzeit die Rede ist. bei geringfügigen Jobs betrifft es die nichtselbstständigen Arbeitnehmer. Bei uns ist es aber so, dass ich mit einer nichtselbstständigen Tätigkeit arbeiten werde (trotzdem als Hauptverdienerin) und mein Mann mit selbstständiger Tätigkeit in Vollzeit.


    Wenn ich wieder arbeiten gehe (Arbeitsbeginn um 5 Uhr, dann 4 Std. Mo.-Fr.), wird mein Mann währenddessen unsere Tochter betreuen, da bei uns eine Aufnahme im Kindergarten erst ab 2 Jahren und nur 2x wöchentlich (für je 3 Std.) ginge (ab 3 Jahren 5 Tage / Woche, Krippenplätze gibt es in unserer Nähe nicht und auf Sylt ist die Warteschlange für uns als Festländer zu lang)