Beiträge von holdehilde

    Ich muss auch mal kurz meinen Senf dazu geben:


    Gerade in diesen Sozialleistungsforen legt manch einer einen mehr als unverschämten Tonfall an den Tag. Ich finde es ziemlich erbärmlich, im Schutz der Anonymität zu Hause hinterm PC zu sitzen und irgendwelchen arbeitslosen Menschen, die hier Hilfe suchen, Angst zu machen oder arrogante Sprüche an den Kopf zu werfen.


    Gruselig - manchmal überlege ich, wie viele von den Menschen, denen ich im realen Alltag begegne, zu Hause so ein "Zweitleben" führen und den dicken Max markieren.


    mfG Holdehilde

    Hallo!


    Ich habe eine Frage, die mir keine Ruhe lässt. Wir sind sogenannte Aufstocker und erhalten regelmäßig von der ARGE die fehlende Summe.
    Nun besteht die Aussicht, dass ich als Selbständige eine einmalige Honorarzahlung in Höhe von 5000 Euro bekomme.


    Ich habe momentan so eine Horrorvision, dass das Folgendes bedeutet:


    Die Leistungen werden komplett für mehrere Monate gestrichen. Ich muss mich, wegen zu hoher Einkünfte, für diese Zeit sogar selbst versichern (momentan familienversichert über m. Mann). Wir müssten für diesen Zeitraum Wohngeld beantragen, was sehr aufwendig ist. Nach einigen Monaten wäre das Geld dann aufgebraucht und wir müssen wieder alles komplett rückgängig machen und bei der ARGE einen Neuantrag stellen, mit allem Pipapo, Unterlagen, Dokumente, Kontoauszüge, persönlicher Vorsprache etc.


    Liefe das wirklich so ab? Dafür, dass wir keinen Cent mehr hätten als momentan, da wir ja alles komplett aufbrauchen müssen?


    Oder besteht wenigstens die Hoffnung, dass wir nur einen Folgeantrag stellen müssen?


    Meine Hauptfrage: Kann mir jemand sagen, wie lange diese 5000 Euro für eine fünfköpfige Familie (Miete ca. 800 warm, falls das auch wichtig ist) voraussichtlich reichen müssten, bzw. ab wie vielen Monaten wir einen Neuantrag stellen müssten? Oder einen Folgeantrag? Müssten wir da wirklich wieder 50 Kopien, Dokumente, Kontoauszüge etc. einreichen und persönlich vorsprechen?? Oder geht das dann wenigstens schneller?


    BITTE BITTE, beantwortet meine Frage nur, wenn Ihr es definitiv wisst, also Sachbearbeiter, RA oder Berater in dem Bereich seid. Ich mach mir echt Sorgen momentan...


    Danke! Holdehilde

    Hallo allerseits!


    Ich habe mal ne Frage:


    Mein Mann und ich sind sogenannte Aufstocker. D.h., wir reichen monatlich mindestens drei Abrechnungen, manchmal noch andere Kopien und Briefe ein, die regelmäßig verloren gehen, weil - jetzt mal ganz offen gesagt, die ARGE-Mitarbeiter dort unqualifizierter und unkorrekter sind als wir "Almosenempfänger". Es geht dort wirklich sehr chaotisch und unseriös zu, von der herablassenden Behandlung jetzt mal ganz abgesehen. Am Telefon gestand mir sogar mal eine Mitarbeiterin, dass regelmäßig Unterlagen verschwinden.


    Der Witz ist jetzt, dass das Amt dieses Problem zu bekämpfen versucht, indem es den Kunden die Eingangsstempel verweigert. Denn da es anderen offensichtlich genau so geht wie uns, waren dort regelmäßig endlose Schlangen von Leuten, die wohl nur Eingangsstempel verlangten, um nicht hinterher den Schwarzen Peter zugewiesen zu bekommen.


    Meine Frage: Ist das überhaupt rechtens? Alternativ könnte ich wohl entweder alles per Einschreiben schicken (teurer Spaß bei so vielen Unterlagen) oder jedes Mal mit meinem Mann als Zeugen die Kopien dort einwerfen. Leider ist das Amt aber auf aufstockertypische Probleme nicht eingerichtet, z.B. gibt es nachmittags keine Öffnungszeiten. Soll ich vielleicht die Nachbarn fragen, ob sie mir den Zeugen machen können *gg*


    Wenns nicht so traurig wäre, wärs lustig! Weiß jemand ne Antwort?


    mfG Holdehilde

    Hallo!


    Komisch, liegt`s an den Foren, in denen ich bin, oder kommts mir nur so vor, als wäre der Umgangston in der letzten Zeit überall total aggressiv?


    Ich habe doch ganz deutlich gesagt, dass ich den Leuten von der ARGE mitgeteilt habe, dass ich Wohngeld beziehe, und selbstverständlich wird das Wohngeld von denen mit angerechnet. Die Kosten der Unterkunft sind also, laut deren Auskunft, keineswegs immer im ALG II enthalten. Nur hab ich meine Zweifel, ob auch das Wohnungsamt damit so einverstanden ist.


    Warum unterstellst du mir, falsche Angaben gemacht zu haben, und drohst noch unterschwellig rum, von wegen Datenabgleich? So kam mir die Frau beim Wohnungsamt auch sofort, obwohl ich mir absolut nichts vorzuwerfen hatte. (Die Folge war im übrigen eine Dienstaufsichtsbeschwerde).


    Im übrigen ist deine Auskunft auch noch falsch - jedenfalls habe ich gestern irgendwo gelesen, dass ich verpflichtet bin, das Wohungsamt zu informieren, und das werde ich auch tun.


    mfG Holdehilde

    Hallo, ich habe mal ne konkrete, kurze Frage:


    Ist man, wenn man Wohngeld bezieht, eigentlich verpflichtet, denen mitzuteilen, wenn man während des Bezugs zusätzlich ALG II beantragt?


    Weil: Eigentlich hat man Wohngeldanspruch ja nur, wenn man kein ALG II bezieht bzw. man muss auf ALG II verzichten. Nur hatten wir zuerst Wohngeld beantragt, das läuft auch erst nächstes Jahr aus, und haben jetzt so wenig Einkommen, dass wir zusätzlich ALG II beantragt haben, wobei wir denen das Wohngeld natürlich angegeben haben. Aber ob das Wohnungsamt vielleicht Probleme macht, konnten die mir auch nciht sagen.


    HAben nur irgendwas genuschelt, von wegen, wenn es dann ausläuft, würden sie die Kosten der Unterkunft dann tragen, und ich sollte dem Wohnungsamt am besten sagen, dass wir jetzt auch ALGII kriegen.
    Ich hab nur keine Lust, dass das Wohnungsamt uns dann vielleicht sofort die Leistungen streicht und wir ewig hinterhersitzen müssen, dass der ALGII -BEscheid geändert und die Wohnkosten miteingerechnet und nachgezahlt werden.


    Vielen Dank, mfG Holdehilde

    Ja, ehrlich, man kriegt die Hasskappe, auch wenn man sonst gar nicht so drauf ist. Da wird man echt zum Linksextremen (obwohl mir so`ne schlichte Denkweise echt nicht liegt).


    Der Witz ist, wir hatten vorher ALG II, und hatten ein ruhiges Leben. Haben so viel verdient, wie sich gerade ergab und wir konnten, und den Rest haben die immer bezahlt, mal mehr mal weniger,und zwar ohne ständig neue ANtragstellerei. Da gabs keine Probleme, komischerweise. Vermutlich waren wir unter deren Kunden die Elite, mit unseren drei Jobs;)


    Aber dann: Die große Reklame wg. Kinderzuschlag. Da wäre man ja endlich nicht mehr "bedürftig" (mir doch egal, wer die Differenz bezahlt, wieso soll ich mich deshalb als anderer Mensch fühlen??) und ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft, besonders die Kinder "fallen ja aus der Armut"


    -- hää?? Wo ist der Unterschied? Außer, dass ich vielleicht ein bisschen mehr habe, dafür zahllose Vergünstigungen udn Befreiungen nicht und alle 6 Monate einen 3-monatigen Nervenkrieg habe. Und zwar bis die Kleinen 18 sind.


    *seeeuuufz* ICH HAB MICH SOOO WOHL GEFÜHLT BEI UNSERER KLEINEN ARGE....

    ...ja, und Wohngeld ja auch nicht! Oder? Kriegt ihr keins? Wenn man ALG II beantragt, darf man ja kein Wohngeld beziehen. Wenn man also Kinderzuschlag und ALG II gleichzeitig beantragt, für alle Fälle, weil man ja nciht weiß, ob der KiZuschlag gezahlt wird, müsste man ja theoretisch auch jedes Mal (alle halbe Jahre bei uns!!!!) vorher zum Wohnungsamt gehen und den Wohngeldantrag zurückziehen, bevor man zur ARGE geht. Und wenn dann der KiZuschlag doch gezahlt wird, müsste man alles rückgängig machen und vielleicht jedesmal den Wohngeldantrag neu stellen??? Das ist doch kompletter Wahnsinn:eek:! Hat da einer nciht nachgedacht?


    900 Euro - klar, das hab ich auch gelesen. Aber wie die sich letztlich zusammensetzen, weiß ich eben nicht. Also, 900 EUro Einkommen OHNE KiGeld, OHNE Wohngeld - aber selbst wenn man diesen HARTZ IV-Mindestsatz erreicht, hat man ja eben trotzdem Anspruch auf ALGII, weil es diese Freibeträge gibt (und das darf man nicht). Also, verdienst du z.B. 200 Euro, werden ja mindestens 100 Euro gar nicht berechnet!!


    Ich werde da mal einen Rechtsanwalt fragen, das ist ja Psychoterror total, ich halte das echt nicht aus, zumal die Anträge alle 6 Monate neu gestellt werden müssen und die Bearbeitung jedesmal mindestens 2 Monate braucht, bei uns dieses Mal sogar 3!


    Gruß HOldehilde (halt die Ohren steif!)

    Hallo!


    Hier ne Frage, falls jemand die beantworten kann:


    Wenn man unregelmäßige EInkünfte hat, kann es ja alle halbe Jahre (denn so oft muss man den Kinderzuschlag, dessen Bearbeitung ja dann jedesmal Monate dauert!) sein, dass man unter dem Mindesteinkommen liegt. Müsste man dann, wie BurZ im anderen Thread, für alle Fälle jedes Mal gleichzeitig ALG II beantragen? Das wäre ja ne Lebensaufgabe,da hat man ja dann echt keine Zeit und Nerven mehr, einen Job zu machen, mit dessen Hilfe man auf den Käse verzichten könnte! Ich kann das alles nicht glauben! DAs kann doch nicht sein, dass man viele Monate auf ne Antwort warten muss, und hinterher für ebendiese verflossenen Monate keinen Anspruch auf gar nichts mehr hat!


    Ich krieg Panik! Kann mir jemand sagen, wie viel wir verdienen müssten, damit wir, also mein Mann und ich, definitiv keinen ALGII-Anspruch haben? Ich steig da einfach nicht durch, wegen diesen Freibeträgen! Sonst könnte man ja einfach die Bedarfe plus Mietanteil zusammenrechnen...


    Mein Mann hat einen Job, wo er so 800 Euro verdient, plus Minijob von ca. 130 Euro. Ich einen mit ca. 250 Euro Einkommen.

    Hallo BurZ!


    Leider kann ich dir keinen Tip geben, aber eure Situation ist genau mein Horrorszenario, seit wir Kinderzuschlag bekommen, zumal unser Einkommen unregelmäßig ist, und ich überhaupt nicht durchsteige, wieviel Mindesteinkommen man für Kinderzuschlag nun wirklich haben muss? 900 Euro netto, ohne diese komischen Freibeträge abgerechnet, die man bei ALG II ja hat? Und die Eltern dürfen ja jedenfalls keinen HARTZIV-Anspruch haben! (wenn ich nur kapieren würde, wieviel die dann verdienen müssen!!!)


    Habt ihr 1300 Euro inclusive Kindergeld, oder zählt das nicht mit als Einkommen?


    mfG Holdehilde

    Hallo!


    Ich habe eine Frage:


    Ich meine, gelesen zu haben, dass es nicht rechtens ist, zu verlangen, dass Freibeträge bei Beantragung von Kinderzuschlag - auch die der Kinder - alle auf getrennten Konten sein müssen, da eine Familie ja als Bedarfsgemeinschaft aus einem Topf wirtschaftet.


    Ist das richtig? Wenn ja, kann mir jemand einen "seriösen" Link nennen, Beitrag von staatlicher Homepage, von einem Rechtsanwalt oder gar ein entsprechendes Gerichtsurteil?


    In diesem Fall haben alle drei Kinder zwar Sparbücher, aber nur solche, zu denen sie selbst Zugang haben. Das Geld, was ihnen nach dem Abi zukommen soll, verwalten die Eltern auf deren Konto mit. Man kann ja nicht für jedes Familienmitglied ein bis zwei Sparbücher und dann vielleicht auch noch ein bis zwei Girokonten haben - oder?


    Vielen Dank für etwaige nützliche Antworten!


    mfg Holdehilde

    Hallo Du!


    Wünsche dir viel Erfolg (und Geduld, ich warte seit 1 Monat auf irgendeine Antwort von der Familienkasse, vom Thema Wohngeld mal gar ncith zu reden, mit denen bin ich seit einem halben Jahr richtig auf Du und Du).


    Mein Tip: Du musst unbedingt vorm Beantragen des Kindergeldzuschlags das Wohngeld beantragenund das dann da nachweisen. Sonst hast du möglicherweise zu WENIG Einkommen und wirst bei der Fam.-Kasse abgewiesen und zur ARGE (HArtz-IV bzw. Aufstockung des Gehalts) verwiesen.


    Machs gut und häng an sonem schönen Sonntag nicht so viel im Internet ab ;)


    Holdehilde

    HAllo allerseits!


    Ich habe einen Antrag auf Kindergeldzuschlag laufen.


    Kann mir jemand sagen, wie da ein Einkommen definiert ist?
    Also, angenommen, ich leihe jemandem eine Summe, die auch unterhalb des Freibetrags, der mir zusteht, liegt, und derjenige bezahlt sie mir kleckerweise zurück.


    Wenn die nun sehen, dass da regelmäßige Zahlungseingänge sind, zählt das womöglich als "EInkommen"?


    Bei einer Freundin - das war aber Hartz IV - war es nämlich so, dass sie keinen Pfennig mehr hatte, weil die Antragsbearbeitung ewig gedauert hat und sie sich dann was geliehen hat.


    Als die dann den Zahlungseingang sahen, haben das im nächsten Monat wieder abziehen wollen!! Darf man das unmöglich finden?


    Gruß, HOldehilde


    PS. Seid so nett und erwähnt in eurer Antwort, ob ihr euch ganz sicher seid, etwa weil ihr im Amt arbeitet oder sonstwie beruflich damit zu tun habt! Danke!