Dass es ist ungerecht, aber rein rechtlich korrekt ist. Es geht ja darum, was im Gesetz steht . Vielleicht könnte man einen Präzedenzfall daraus machen und bis zum Bundesverfassungsgericht klagen.
Beiträge von Marrouki
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Das ist zwar ungerecht, aber rein rechtlich korrekt . Vielleicht könnte man einen Präzedenzfall daraus machen und bis zum Bundesverfassungsgericht klagen.
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Hallo Kitty,
ja für das gemeinsame Kind gibt es das Elterngeld 300 Euro das minimum, aber hätten wir lieber 67%xGehalt. wir bekommen 641 Euro Pflegegeld. Gersten hat das Elterngeldstelle einen Nachricht hierlassen, sie wollen was über das Pflegekind wissen, heute rufe ich an.
Seit juni oder juli 2007 soweit ich informiert bin, gibt es diese Regelung, wenn eine Frau ein neu geborenes eingnes kind bekommt und sie berufstätig ist, geht sie in Elterzeit und bekommt sie auch 67% xGehalt für ein Jahr, wenn aber danach, ich weiss nicht genau die Periode die Frau wieder schwanger und bekommt sie das 2 Kind, steht ihr auch 67%xGehalt. So haben sie mir in Infoonline erklärt, die Gesetzte wollten sie mir als Anlage schicken, ich warte immer noch drauf. Das Problem ist das unsere erstes Kind ist ein Pflege Kind ist. -
danke uiffi für die Meinung, ich glaube auch, dass ein juristische Meinung brauche, und dass werde ich auch tun.
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Hallo Jalale,
es geht um das prinzip, von Verdienst kann ich mich nicht beschweren, manchamal ist knapp, aber ist ok.
Ich finde, dass es eine Lücke im Gesetz gibt, ich bin beim Überlegen eventuell zur Rechtsauskunft Informationen zu holen, wie sehen die Juristen das Thema. Die Gesetze sind neu, und unsere Fall ist eine Ausnahme.Schöne Grüsse Marrouki
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Hallo Jalale,
ist folgendes: meine Frau ist Grundschullehrerin, hat im 2007 bis Sommerferien gearbeitet, mitte Juli 2007 haben wir das 3 Monate altes Pflegekind bekommen. Ab mitte September ist sie in Elternzeit für 2 Jahre gegangen ohne Bezüge bzw. keine Elterngeld ( wieder 67% von ihren Gehalt, noch 300 Euro das minimum), der Grund, es gibt Pflegegeld. Wärend Elternzeit mein Sohn ist geboren am 15.01.2009. Für das neue geborene Kind gibt es nur das minimum 300 Euro und kein 67% von ihren Gehalt, der Grund letzte 12 Monate hat kein Verdienst gehabt, das ist auch klar, sie ist in Elternzeit, sie arbeitet nicht, aber vorher als sie gearbeitet hat, dürfte für das Plegekind auch kein Elternged. Meine Meinung nach, Elterngeldstelle sollen in diesem Fall die letzte 12 Monate Einkommen vor dem ersten Kind, oder.
schöne Grüsse Marrouki -
Hallo Jalale,
ist folgendes: meine Frau ist Grundschullehrerin, hat im 2007 bis Sommerferien gearbeitet, mitte Juli 2007 haben wir das 3 Monate altes Pflegekind bekommen. Ab mitte September ist sie in Elternzeit für 2 Jahre gegangen ohne Bezüge bzw. keine Elterngeld ( wieder 67% von ihren Gehalt, noch 300 Euro das minimum), der Grund, es gibt Pflegegeld. Wärend Elternzeit mein Sohn ist geboren am 15.01.2009. Für das neue geborene Kind gibt es nur das minimum 300 Euro und kein 67% von ihren Gehalt, der Grund letzte 12 Monate hat kein Verdienst ghabt, das ist auch klar, sie ist in Elternzeit, sie arbeitet nicht, aber vorher als sie gearbeitet hat, dürfte für das Plegekind auch kein Elternged. Meine Meinung nach, Elterngeldstelle sollen in diesem Fall die letzte 12 Monate Einkommen vor dem ersten Kind, oder.
schöne Grüsse Marrouki -
Hallo,
ich hoffe, dass jemanden eventuell mir mit einen guten Vorschlag hilft.
in Juli 2007 habe ich ein 3 Monate altes Pflegekind bekommen, meine Frau hat sofort von der Arbeit aufgehört, leider hatte auch kein Recht auf 67% Elterngeld, nur Pflegegeld, wähernd diese Elternzeit meine Frau ist schwanger geworden und am 15 Januar 2009 das Kind ist geboren. Für das Elterngeld für das neu geborene Kind gibt es auch kein Geld, der Grund ( letzte 12 Monate kein Verdienst), ich finde das ist ungerecht, dass meine Frau für ein gutes Zweck ein 3 Monate alt Pflegekind ihr job aufgibt ohne Elterngeld, und während diese zeit danach ihr Elternged für ihr leiblisches Kind auch nicht bekommt. Die Frage ist wie sieht aus mit einen Anklage vor Gericht. Ich hoffe, dass jemanden mir zu hilfen kann, und bedanke ich mich im Voraus