Beiträge von geli-berlin

    Wann wird das Baby denn voraussichtlich unser Weltlicht erblicken? Ich gehe mal davon aus, dass die Rechnerei im Vorfeld durchgeführt wird, wenn das nun einmal möglich ist, um "dann" unnötige und für die Mama sich negativ auswirkende Zeitverzögerung(en) zu vermeiden.


    Alles Gute auch dir als Oma.


    Lirafe


    Planmäßig soll das Baby im September auf die Welt kommen. Ich würde mich ja freuen, wenn es eine intakte Beziehung zwischen den beiden wäre und die "Schwiegertochter" o.k. wäre, aber sie will mit unserer Familien überhaupt nichts zu tun haben, genauso wie mit ihrer eigenen Familie auch nicht. Sie vereinnahmt unseren Sohn komplett und hätte es am liebsten, dass er mit uns den Kontakt abbricht. Ich weiß nicht, wie sie aufgewachsen ist, aber bei uns versteht man unter Familie etwas anderes.


    Das Kind werden wir daher nie zu Gesicht bekommen und haben leider die Befürchtung, dass unser Sohn komplett ausgenutzt wird. Aber das muss er schon selbst wissen. Da er uns aber auch immer wieder um Rat fragt, wie sich bestimmte Rechtslagen darstellen, wollte ich mich in diesem Forum mal schlau machen.


    Geli

    Vielen Dank erst einmal für eure Antworten. Das hört sich alles gar nicht so toll an, aber andereseits wer A sagt muss auch B sagen.
    Mir war nur irgendwie unklar, wieso das Einkommen unseres Sohnes bereits bei der Beantragung des einmaligen Zuschusses zum Tragen kommt, obwohl sie weder zusammen wohnen, noch irgendeine Bedarfsgemeinschaft haben und es ebend noch nicht offiziell zu einer Vaterschaftsanerkennung gekommen ist. Da will es sich ja auch nicht vor drücken, aber es ist schon etwas merkwürdig, dass er bereits jetzt zur Kasse gebten werden soll.


    Wenn die beiden eine Bedarfsgemeinschaft wäre, könnte ich mir das alles erklären, aber so???


    Geli

    Die werden jetzt zunächst erst einmal prüfen, ob und was bei deinem Sohn zu holen ist, der - wenn er beispielsweise sehr gutsituiert wäre - dann für alles aufkommen muss, was das Kind betrifft und auch für den Unterhalt der "Frau" (wenn auch nicht verheiratet) während der ersten drei Lebensjahre des Neugeborenen.


    Es ist doch noch keine Vaterschaftsanerkennung passiert. Wann wird denn das eigentlich gemacht? Was mich nur so stutzig macht, dass nicht unser Sohn angeschrieben wird, um Unterlagen beizubringen sondern die Mutter des Kindes.
    Wenn er jetzt die Unterlagen beibringt, ist das dann automatisch die Vaterschaftsanerkennung oder passiert dann hinterher noch etwas. Gut situiert ist unser Sohn keineswegs, bis vor 2 Wochen selber arbeitslos und nun gerade mal 900 € netto und davon muss er ja auch noch die eigene Miete bestreiten.


    Geli

    Als Ergänzung zu Jarani, genauso haben sie es uns auch gesagt, aber mit dem Hinweis, dass dies ausschleßlich für Bewerbungen mit Bewerbungsmappen gilt - keine Email-, oder Onlinebewerbungen.


    Geli

    Folgende Situation:


    Unser Sohn hat eine Freundin, die Hartz IV-Empfängerin ist und bereits 2 Kinder hat (aber nicht von ihm). Nun ist es leider passiert, ein drittes - nun gemeinsames Kind- ist unterwegs.


    Ab wann kann sie einen Antrag auf Erstausstattung (wenn überhaupt) stellen? Was ich so rausgefunden habe, heitß es ja eigentlich " Im Falle einer weiteren Geburt sind die bereits vorhandenen Gegenstände zu nutzen"??


    Die Freundin war wohl allein bei der Agentur und verlangt nun von unserem Sohn Kopien vm Personalausweis usw. Sie leben nicht in der gleichen Wohnung und bilden auch keine Bedarfsgemeinschaft.


    Weiß jemand was, wie das so abläuft??


    Danke Geli