Beiträge von jolik

    Ich will ja nicht nerven, aber wenn die Arge am Ende eines Monats das Geld überwiesen hat, dann hat sie doch für den kommenden Monat gezahlt. Wenn man andere Einnahmen "erst" am Ende eines Monats auf dem Konto hat, dann darf die ARGE diese nach dem Zuflussprinzip für den fast abgelaufenen Monat mit berücksichtigen und nicht erst für den neuen. Warum darf hier denn so mit zweierlei Maß gemessen werden? Durch solchen Mist hänge ich jetzt vollkommen in der Luft und müßte zusehen, dass ich mir irgendwo her Geld pumpe und es dann wieder abstotterte. Das wiederum würde mich in ganz große Schwierigkeiten bringen, weil ich wegen des laufenden Insolvenzverfahrens keine neuen Schulden machen darf. Somit hätte die Arge auch noch Schuld daran, wenn mein Insolvenzverfahren auf diesem Wege aufgehoben werden würde. Na, vielen Dank dann auch. Es ist einfach nur zum K....

    Hallo ratloser, ich bin leider auch psychisch erkrankt. nach einigen "gelben Scheinen" hatte mir mein Arzt bescheinigt, dass ich erst mal längere Zeit nicht arbeitsfähig sei. Diese Bescheinigung habe ich dann bei meinem Arbeitsvermittler bei der ARGE abgegeben - nicht bei der Leistungsabteilung -. Der Arbeitsvermittler hat dann für mich eine entsprechende Meldung an den Medizinischen Dienst der Arbeitsagentur abgegeben, die wiederum einen außenstehenden Gutachter beauftragt hat, einen Bericht über meinen Gesundheitszustand zu fertigen. Daraufhin wurde ich für mindestens 1 Jahr von allen Tätigkeiten, Praktika, Bewerbungen etc. freigestellt. Nach einigen Monaten hat die Leistungsabteilung mich deshalb auf Sozialgeld gestuft und aufgefordert, Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Nach einem weiteren Gutachten für die Rentenversicherung ist mir die Rente bewilligt worden, allerdings erst einmal für 2 1/2 Jahre. In dieser Zeit kann ich mich auf Therapien usw. einlassen, ohne ständig den Druck von der Arge zu haben. Sollte es mir vor Ablauf der 2 1/2 Jahre bereits besser gehen, kann ich mich natürlich schon eher als genesen melden. So etwas wäre doch für dich auch nicht schlecht. Du könntest in so einer Rentenzeit dann doch in aller Ruhe an deiner Genesung arbeiten und austesten, wie belastbar du tatsächlich bist, ohne dich stets rechtfertigen zu müssen (Krankmeldung pp), wenn es mal nicht so gut klappt. Ich wünsche dir jedenfalls alles Gute.

    Sich bei der ARGE zu erkundigen ist ja eine Sache, aber du solltest auch zum zuständigen Amtsgericht gehen und dir einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe holen und dann einen Anwalt aufsuchen, um dich rechtlich genau hinsichtlich deiner Ansprüche während des Trennungsjahres zu informieren. Z. B. kann deine Frau dich nicht ohne weiteres vor Ablauf des Trennungsjahres auf die Straße setzen, es sei denn, du bist gewalttätig oder aus anderem schwerwiegenden Grund wäre ein Zusammenleben in der Wohnung für sie nicht mehr tragbar. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass die ARGE dich also zu diesem Weg auffordert und nicht gleich die Kosten für eine Wohnung für dich übernimmt. Gleiches gilt eben auch für den von dir von deiner Frau zu fordernden Unterhalt - wie schon oben jemand erwähnt hat. Deshalb würde ich es eigentlich von der Reihenfolge her für empfehlenswerter halten, sich erst beim Anwalt über deine Ansprüche insgesamt gegenüber deiner Frau zu informieren, sie evtl. anschreiben und auffordern zu lassen und nach dem Infogespräch beim Anwalt zur Arge zu gehen, falls das dann tatsächlich noch erforderlich sein sollte. Die ARGE zahlt ja tatsächlich nur, wenn man vorher alle anderen Möglichkeiten voll ausgeschöpft hat. Viel Erfolg!

    hallo hummel600, also unter kinder-hartzIV verstehe ich die ansprüche, die kinder bis zur vollendung des 14. lebensjahres haben, nämlich 60 % des Regelsatzes bzw. kinder ab beginn des 15. lebensjahres bis zur vollendung des 25. lebensjahres mit 80 % des regelsatzes - 211 bzw. 281 €. lg von jolik

    hallo, ich bekomme ja ende mai die rente für mai ausgezahlt, die die arge für mai voll mit angerechnet hat. dadurch steht im bescheid, dass ich 25,79 zum leben bekomme, meine 3 kinder gar nichts und an miete und heizkosten 388,.. €. weil das nicht für die volle miete mit heizkosten reicht, haben sie den gesamtbetrag von 414,.. an mich überwiesen. ich soll dann meinen vermieter fragen, ob ich die miete pp nicht ende mai bezahlen kann. bloss dann hätte ich kein geld für die juni miete mehr. überbrückungsgeld o. ä. hat man mir abgelehnt. habe jetzt eine bestätigung des vermieters eingereicht, aus der sich ergibt, dass er mit einer rückwirkenden mietzahlung nicht einverstanden ist, zumal das ja zum dauerzustand werden würde. mal sehen was sich ergibt. ausserdem habe ich erwähnt, dass die abt. für grundsicherung bei der stadtverwaltlung auch nach dem zuflussprinzip arbeitet, aber geldeingänge zum ende eines monats auch für den neuen monat berücksichtigen (was ja auch eigentlich nur so gemacht werden kann, ohne die bedürftigen in große schwierigkeiten zu bringen). nun will man schon von der arge weg, aber die legen einem immer nur steine in den weg und bezahlen anscheinend lieber weiter. drücke die daumen, dass du es iirgendwie auf die reihe kriegst. lg jolik

    @ lirafe - hallo lirafe, schön, dass wenigstens du mich verstehst. vielleicht müssen andere erst mal selbst in eine solche situation kommen, wo ihnen ein 19jähriges kind "vor die nase gesetzt" wird. möchte dann mal sehen, wer das alles einfach widerspruchslos hin nimmt. wie gesagt, ich fühle mich entmündigt und meinem recht auf elterliche sorge enthoben.

    @ diablo - na ja, mit den Grundrechten ist das so eine sache, ich beziehe mich eher auf das bgb, die bestimmungen zur vollährigkeit, durch die man voll geschäftsfähig ist und zum anderen auf § 1629 bgb, der die vertretung des kindes regelt. hier steht doch ganz eindeutig, dass die elterliche sorge die vertretung des kindes umfasst. ...ist eine willenserklärung gegenüber dem kinde abzugeben, so genügt die abgabe gegenüber einem [U]Elternteil[U].ein bescheid der arge enthält auch eine willenserklärung, nämlich u.a. den mdj. kindern ...€ zu bewillligen. mein sohn hat für seine geschwister eben nicht die elterliche sorge und für mich ist er auch kein betreuer o.ä.

    Also wenn die arge euch im februar nichts gezahlt hat, weil ihr da noch den januar-lohn erhalten habt, dann ist sie doch einem irrtum erlegen. der januar-lohn kann doch nicht für februar verbraucht werden und dann im märz noch einmal angerechnet werden. wie oben schon erwähnt, gilt doch beim einkommen das zuflussprinzip - unter dem ich ja auch leiden muss - zahlung ende mai wird voll für den mai mit angerechnet -. ich würde noch einmal beim sachbearbeiter vorsprechen und in ruhe alles erneut erklären, damit ihr evtl. ohne widerspruch schneller zu geld kommt. ansonsten solltet ihr widerspruch einlegen.

    @ kitty 121 Also wegen meiner Krankheit bekomme ich z. Z. Sozialgeld von der Arge, ein Rentenantrag läuft. Mein Sohn ist noch Schüler in der 12. Klasse und dann habe ich noch zwei mdj. Kinder von 17 und 11 Jahren. Und ich will einfach nicht, dass mein Sohn als Vertreter der Bedarfsgemeinschaft angesehen und angeschrieben wird. Er hat in keinster Weise irgendeine Vertretungsmacht. Bloß was kann ich dagegen unternehmen?

    @ Diablo - wie das gesehen wird, ist mir schon klar. In § 38 SGB II steht aber: "Soweit Anhaltspunkte nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer BG lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen. Leben mehrere erwerbsfähige Hilfebedürftige in einer BG, gilt diese Vermutung zugunsten desjenigen, der die Leistungen beantragt hat." In meinem Fall stehen aber gleich mehrere Anhaltspunkte entgegen, so dass es gar nicht hätte zu einer solchen Vermutung kommen dürfen. Sei mal ganz ehrlich, wer will sich selbst und auch seine minderjährigen Kinder von seinem 19jährigen Sohn/Bruder vertreten lassen? Und wenn da dann trotzdem jemand ist, der sowas vermutet und dann auf seinen Irrtum hingewiesen wird, sollte dies berichtigen. Außerdem hat er - wie gesagt - nie einen Antrag gestellt. Das paßt nicht zum Gesetzestext. Und wenn sie das schon durchziehen wollen, dann müßten sie ihm doch auch das Geld überwiesen ("entgegenzunehmen"). Das bekomme ich aber wiederum. Und ich meine außerdem, dass alle anderen Gesetze mit dem Grundgesetz konform gehen müssen - oder etwa nicht?

    hallo ratti, bekommst du denn jetzt zu den 168 € nicht noch weiter kindergeld? dann wäre es ja schon etwas mehr. und sobald du deine abrechnung hast, solltest du diese einreichen und die nachberechnung beantragen. leider habe ich ja mit meiner rente genau das gleiche problem. sie kommt zum ersten mal ende mai und wird mir voll für den mai mit angerechnet. man hat mir erklärt, dass die arge nach dem zuflussprinzip rechnet, auch wenn das geld erst am 31. eines monats zufliesst. und wenn ich mir von anderen stellen geld besorgen würde, stünden rückforderungen an. kann dir leider nichts günstigeres sagen. aber vielleicht haben andere ja noch bessere nachrichten für dich. werde mal wieder reinschauen. vielleicht hilfts mir ja auch weiter. lg jolik

    die arge hat mir im okt. 08 einen bescheid zugestellt, in dem auf s. 3 als vertreter der bedarfsgemeinschaft mein 19jähriger sohn angegeben ist. ich habe daraufhin darum gebeten, das zu ändern und falls die bitte nicht reicht, widerspruch eingelegt. begründung: ich habe meinem sohn niemals eine vollmacht erteilt, mich oder meine minderjährigen kinder (2) zu vertreten. außerdem habe ich stets die notwendigen anträge gestellt und alle korrespondenz abgewickelt. es gab also überhaupt nie einen grund zu der annahme, mein sohn sei vertreter oder bevollmächtigter. antwort der arge: da ich selbst krankheitsbedingt nur sozialgeld erhalte und mein 19jähriger sohn der älteste erwerbsfähige ist, sei er automatisch als vertreter der bg einzusetzen. ein widerspruch werde nicht zugelassen. fertig!
    jetzt ist ein neuer bescheid zugestellt worden - direkt an meinen sohn. wieder mit dem gleichen text, da er den antrag gestellt habe usw. wird vermutet, dass er die bg vertrete. ich will das nicht, fühle mich in meinen grundrechten auf selbstvertretung als volljährige und mutter von zwei minderjährigen kindern auf das mir zustehende elternrecht auf interessenvertretung vollkommen beschnitten. man muss schon so viel über sich ergehen lassen und jetzt auch noch das. es ist doch nicht so, dass ich nicht mehr "alle tassen im schrank habe" und selbst dann müsste das vormundschaftsgericht mir einen betreuer zur seite stellen und den kindern einen vormund oder was es da so gibt. aber die arge darf das einfach durch entscheidung der untersten angestellten. das kann doch einfach nicht rechtens sein! über einen rat würde ich mich sehr freuen. lieben dank im voraus

    Ende Mai wird meine Rente zum ersten Mal (für den Monat Mai) von der Rentenversicherung auf mein Konto überwiesen. Die ARGE hat mir erklärt, da sie nach dem Zuflussprinzip arbeite, müsse sie die mir erst am Ende des Monats Mai zur Verfügung stehende Rente voll für den Monat Mai anrechnen. Sie zahlt keine Miete für diesen Monat an den Vermieter sondern nur noch 414 € ffür mich und meine drei Kinder direkt an mich. Ich solle den Vermieter fragen, ob ich die Miete mit NK bei Renteneingang zahlen darf. Dann habe ich aber fast nichts mehr, um die Juni-Miete begleichen zu können. Das würde dann ja immer so weiter gehen. Zahle ich die Miete und Nebenkosten sowie Strom und Telefon Anfang Mai von den 414 und dem Kindergeld, haben wir nicht mehr genug zum Leben. Ich möchte ab Juni für meine Kinder und mich wieder allein sorgen, bin daher auf die Ende Mai eingehende Rente angewiesen. Darf die Arge tatsächlich so vorgehen? Über hilfreiche Tips wäre ich sehr dankbar.