hallo ihr lieben, leider habe ich mich so richtig in die sch... geritten. aber vielleicht könnt ihr mir doch noch einige tipps geben.
sachverhalt: seit sommer 2006 bin ich durch verschiedene ereignisse lange zeit ganz schwer depressiv gewesen, was die arge über den med. dienst dazu bewogen hat, mich für zunächst 1 jahr freizustellen. seit 01.10.08 bin ich rentnerin wegen voller erwerbsminderung - zunächst auf zeit -. u. a. war es für mich gaaaanz schwierig, mich um meine korrespondenz etc. zu kümmern. hatte zeitweilig auch von der awo eine betreuerin wegen der postgeschichte, aber bin dann in eine therapie gewechselt, weil das nicht so klappte, wie ich es mir gewünscht hatte. habe dann im frühjahr 2008 einen insolvenzantrag gestellt. bei den vorbereitungen dazu habe ich bemerkt, dass ich unabsichtlich der arge unterhaltszahlungen in höhe von 2.595 € nicht gemeldet hatte. zunächst habe ich die unterhaltsbeträge an die arge weitergeleitet, aber als ich dann mal einen scheck direkt weiterleiten wollte, musste ich den wieder abholen und auf mein konto einzahlen, weil die arge damit nichts anfangen konnte. ab da bin ich leider total ins schleudern gekommen und habe die schecks dann immer auf mein konto eingezahlt - eben bis zum insolvenzverfahren.
ich bin dann reumütig zur arge und habe alles erklärt. die sb hat eine vereinbarung entworfen, wonach ich für mich und meine in der bg verbliebenen drei kinder (also für alle insgesamt) 50 € im monat abgezogen bekommen sollte. geschehen ist nichts. anfang märz 2009 haben meine aus der bg zwischenzeitlich ausgezogene tochter, mein volljähriger sohn in der bg und ich jeweils ein anhörungsschreiben zu der rückforderung erhalten.
ich habe auf die abgeschlossene vereinbarung hingewiesen und auf meinen gesundheitszustand, dass es deshalb und nicht, weil ich absichtlich oder grob fahrlässig gehandelt hätte, zu dem dilemma gekommen ist.
meine tochter und mein sohn haben sich auf meine erklärung berufen und ebenfalls erklärt, dass die arge sich an die geschlossene vereinbarung mit 50 € für alle festhalten lassen soll. tochter bezieht bafög und studiert, sohn hat kein einkommen, 12. klasse.
meine tochter hat die mitteilung bekommen, da sie nicht mehr in der bg aufgeführt sei, müsse sie selbst erstatten, kann ratenzahlung beantragen.
mir hat man geschrieben, dass für mich, meinen volljährigen sohn sowie meine mdj. tochter und sohn die ratenzahlungsvereinbarung gelte. man hätte aber nicht ohne weiteres etwas abziehen dürfen, weil vorher eben die anhörung und die genehmigung habe erteilt werden müssen. (trotz ratenzahlungsvereinbarung?)
ich würde bald einen aufhebungs- und erstattungsbescheid bekommen.
dieser ist jetzt sowohl an meine tochter, an meinen volljährigen sohn mit ihren beträgen - teilweise falsch - und an mich für meine beiden mdj. kinder gegangen. zahlungen sollen an die regionaldirektion geleistet werden. uns allen ist in diesem bescheid der vorwurf gemacht, unserer verpflichtung zur änderung zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen zu sein (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X. außerdem haben wir einkommen oder vermögen erzielt, das zum wegfall oder zur minderung unseres anspruchs geführt habe (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X).
meine fragen:
1. kann man uns - also auch mir - den vorwurf machen, ich hätte grob fahrlässig gehandelt, obwohl das nachweislich aufgrund meines gesundheitszustandes geschehen ist?
2. ist es richtig, dass meine tochter selbst erstatten muss, weil sie nicht mehr in der bg aufgeführt ist? man will ja geld zurück haben aus zeiten, in denen sie der bg angehörte und ich auch für sie die vereinbarung geschlossen habe.
3. muss mein volljähriger sohn jetzt auch selbst zahlen, obwohl die arge vorher bestätigt hat, dass für ihn die vereinbarung geltung hat? er hat als schüler gar kein eigenes einkommen.
ist alles zwar sehr ausführlich geworden, aber ich hoffe, jemand liest trotzdem bis zum ende und kann mir dann evtl. auch noch antworten geben.
vielen dank schon mal und ganz liebe grüsse von jolik