Beiträge von jolik

    Nein, es geht dabei um die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung außerhalb des Elternhauses in Höhe von € 26,oo pro Monat und Kind.


    Wieviel wird denn als zuschuss für nachhilfe monatlich gezahtl, wenn schon 26 € für gemeinsames mittagessen angesetzt sind? und wenn mein sohn mangels angebot daran nicht teilnehmen kann, werden diese 26 € dann zusätzlich zu dem für nachhilfe angesetzten betrag gerechnet? Wie hoch ist der anspruch aus dem bildungspaket überhaupt? kann man das irgendwo nachlesen?

    @ Melange 1 und Gawain: danke für eure antworten. bei uns ist es so, dass mein sohn eine schule besucht, die kein gemeinsames mittagessen anbietet. er hat schulschluß um 13.10 uhr und wird von mir zu hause bekocht. ich stimme dir, melange 1, da schon zu und sehe darin auch eine finanzielle ungerechtigkeit gegen die "kochenden" eltern. die müssen nämlich die kosten für das essen weiterhin von ihren geringen mitteln abzweigen und die anderen eben nicht. ist das denn unter dem gesichtspunkt "gleiches recht für alle" abgedeckt? ich finde nicht!

    Wer kann mir sagen, welchen Kindern das Bildungspaket nun wirklich zusteht: nur den Kindern aus "Hartz-IV-Familien" oder auch z. B. aus Familien, die mit Wohngeld unterstützt werden? Ich habe früher schon mal so etwas gehört/gelesen und jetzt auch wieder. Aber eigentlich werden fast immer nur HartzIV-Bezieher genannt. Was ist denn nun richtig? Und wo beantragt ein Wohngeldempfänger - wenn seine Kinder denn tatsächlich auch einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben - die Zahlungen? Beim Wohngeldamt oder auch beim Job-Center (obwohl er damit sonst nichts zu tun hat)? Bitte, klärt mich doch mal auf.:confused:

    also ich gebe lacki da recht - man hat mich nach langer krankheitszeit - mehr als 6 monate - aufgefordert, einen antrag auf erwerbsminderungsrente zu stellen und einen nachweis über die antragstellung zu erbringen. dann wurde hartz IV noch bis zum ende des laufenden bewilligungszeitraumes gezahlt. die zwischenzeitlich bewilligte rente wurde solange von der rentenversicherung an die arge weitergeleitet. aber bitte aufpassen: die arge hat die erste rente,die am monatsende auf meinem konto einging, nach dem zuflussprinzip auf den dann schon fast ganz abgelaufenen monat als eingang mit einberechnet und nur noch einen ganz geringen differenzbetrag überwiesen mit dem rat, ich solle meinen vermieter fragen, ob ich die miete nicht immer am monatsende zahlen kann. die rente, die am monatsende kam, brauchte ich aber doch für den nächsten monat zum leben und für alles andere. das war damals ganz schön schwer. hoffe, ihr kriegt es besser hin. lg von jolik

    an Gawain und Lacki:
    danke für eure antworten. hatte selbst noch recherchiert unter Düsseldorfer Tabelle gefunden, dass bei nicht erwerbstätigen der selbstbehalt tatsächlich seit 01.01.11 auf 770 statt wie bisher 700 angehoben worden ist. hinzu verdienen kann der nicht erwerbstätige noch bis zu 160 euro, die vom arbeitsamt nicht berücksichtigt werden.
    lg von jolik

    hallo advokat, vielen dank für deinen tip mit dem eilantrag beim sozialgericht. bist du dir sicher, dass man den eilantrag trotz der laufenden widerspruchsverfahren stellen kann? mein betreuer scheint mir in der sache auch nicht gerade voll drauf zu sein. lg von jolik

    hallo, vielleicht kann mir jemand weiter helfen:
    Ich musste aus meiner früheren wohnung aufgrund einer räumungsklage ausziehen. die richterin erliess nach rücksprache mit meinem betreuer ein versäumnisurteil gegen mich, in dem sie bestätigte, dass es auch bei streitiger verhandlung zu einer auszugsverfügung kommen werde. ich habe daraufhin eine andere wohnung gefunden, die zwar teurer als die alte ist, aber immer noch im Rahmen des erlaubten liegt. meinem betreuer wurde auf anfrage bestätigt, dass ich die wohnung anmieten darf, leider nur mündlich, weil der neue vermieter eine zusage haben wollte. aber auch mündliche zusagen von arge-mitarbeitern sind doch gültig - denke ich. letzten monat ist meinem betreuer mitgeteilt worden, dass nur mietkosten in Höhe der alten miete übernommen werden. man zieht mir neunzig euro monatlich ab. die frühere wohnung war echt günstig und so etwas findet man hier nur ganz, ganz selten. jetzt ist die mitteilung eingegangen, dass auch die umzugskosten nicht übernommen werden. das war meinem betreuer auch telefonisch anders mitgeteilt worden. er hat gegen die bescheide widerspruch eingelegt. aber diese verfahren dauern hier immer sehr lange. muss ich mich jetzt über monate mit dem abzug von 90 euro abfinden und auch noch mit dem umzugsunternehmen wegen der kosten herumschlagen?obwohl ich einen betreuer habe, belastet mich das alles doch sehr doll. und 90 euro monatlich weniger ist auch ein gewaltiger schlag ins kontor. weiss hier jemand weiter? freue mich sehr über evtl. ratschläge.

    hallo ironhead, advokat hat da ganz recht. bei mir war es genau so. von okt. bis april habe ich eine rentennachzahlung errechnet bekommen. die arge hat errechnet, was sie in diesem zeitraum für mich u n d für meine kinder gezahlt hat und sich diese summe direkt von der rentenversicherung auszahlen lassen. außerdem hat die arge sich für die restlichen monate des laufenden bewilligungszeitraumes die rente ebenfalls direkt überweisen lassen. ich habe dann erklärt, dass ich ab 01.06.09 auf leistungen der arge verzichte und mit rente, kindergeld und wohngeld allein über die runden komme. da die arge nach dem sogenannten zuflussprinzip handelt, also die rente, die am 30.05. auf dem konto eingeht - und normalerweise für juni zum leben gebraucht wird - hat sie diesen betrag aber für den monat mai als einkommen berechnet und mir nur noch einen geringen betrag für mai überwiesen. musste deshalb bei meinem vermieter schulden machen und abstottern. also immer alle tücken berücksichtigen. lg von jolik

    hallo trampf, wenn du unbedingt ausziehen möchtest und dir mit deinen eltern auch darüber einig bist, dann können sie dir das kindergeld, das sie für dich bekommen, wenn du weiter zur schule gehst, auszahlen. weiter könntest du wohngeld beantragen, wenn der unterhalt, den deine eltern zahlen könnten, nicht reicht. Na ja, und dann musst du dir überlegen, ob du neben der schule auch noch irgendwie jobben kannst, um finanziell hin zu kommen. nach dem sgb II werden eigene wohnungen von "kindern" erst unterstützt, wenn diese 25 jahre alt sind, soweit ich weiß. außerdem müssen sie dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen. das ist beides bei dir nicht der fall. aber evtl. findest du ja ein günstiges zimmer in einer wg. es muss ja nicht immer gleich eine eigene wohnung sein. aber bevor du irgend etwas in die wege leitest, bitte immer genau prüfen, ob es auch wirklich machbar ist. LG von jolik

    hallo speedy38, an eurer stelle würde ich den arbeitgeber anrufen und darum bitten, dass er schriftlich bestätigt, dass das arbeitsverhältnis vorzeitig zum ... aufgelöst wurde - aus gesundheitlichen Gründen. Dabei solltet ihr ihm freundlich die dringlichkeit zur vorlage bei der arge erklären und darum bitten, diese bescheinigung am besten noch am gleichen tage abholen zu dürfen. wenn das klappt, dann bringt die bestätigung zur arge und weist noch einmal auf die dort eingereichte ärztliche bescheinigung hin. falls ihr diese nicht bei der arge gelassen haben solltet, müsst ihr sie unbedingt auch wieder mitnehmen. das müsste eigentlich reichen. drücke euch die daumen. lg von jolik

    hallo, wer kann mir folglende frage beantworten: mein 20jähriger sohn ist im zweiten ausbildungsjahr und erhält aufstockend hartz IV, weil er mit mir in einer wohnung lebt und wir uns die kosten teilen müssen - ich bekomme rente und grundsicherung. Er muss jeweils 63,50 € für eine monatsfahrkarte zur arbeitsstelle bezahlen. sein sb sagt mir jetzt, dass im bescheid die fahrtkosten mit berücksichtigt seien. ich finde den betrag aber nicht und auch keine anderen berücksichtigten fahrtkosten. wo müssten diese im bescheid zu finden sein, wenn sie berücksichtigt worden wären?
    Außerdem: muss die arge meinem sohn zusätzlich zum ausbildungsgeld und der aufstockung zur höhe des regelsatzes die fahrtkosten erstatten (bezahlen)?
    würde mich sehr über genaue infos freuen. LG jolik

    hallo, ich habe auch eine frage zu der erstattung von fahrtkosten und finde hier leider kein feld zum einschreiben eines neuen themas. deshalb schreibe ich jetzt hier. also bitte nicht böse sein. vielleicht kann mir ja jemand sagen, wo ich meine neuen fragen reinschreiben kann und dann noch folgendes: mein sohn ist in berufsausbildung im zweiten jahr und bekommt aufstockend hartz IV. jeden monat muss er fahrtkosten zur firma und zurück für die monatskarte in höhe von 63,50 € zahlen. im bescheid der arge ist dieser oder ein anderer betrag für fahrtkosten nicht aufzufinden, also in meinen augen nicht berücksichtigt. der sachbearbeiter sagt mir aber, die fahrtkosten seien berücksichtigt und es sei nichts mehr zu klären. muss die arge die fahrtkosten während der ausbildung übernehmen? und falls ja, wie sehe ich, ob sie auch tatsächlich berücksichtigt wurden? LG von jolik

    uiffi
    danke, dass du dir die mühe gemacht hast, alles durchzulesen. den vorwurf der groben fahrlässigkeit meine ich schon abschmettern zu können. denn ich habe die vereinbarung mit der arge getroffen, nachdem ich eine lange zeit ganz schlimmer depressionen usw. - will da nicht näher drauf eingehen - hatte und ich mich dann etwas besser fühlte. deshalb konnte ich ja auch den insolvenzantrag vorbereiten und kam erst auf den fehler. gerade bei depressionen und ähnlich gelagerten krankheitsbildern ist es ja so, dass sie nicht ständig ganz schlimm da sein müssen, sie können sogar ganz vergehen oder auch mehr oder weniger schlimm wieder auftreten. das können sogar die gutachter bestätigen. da paßt deine anmerkung nicht so ganz. aber dadurch ist § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 nicht aus der welt.
    aber kann die arge denn selbst eine vereinbarung entwerfen, mir dann monate später deren inhalt bestätigen, bis auf den punkt, dass meine mittlerweile aus der bg ausgeschiedene tochter allein zahlen muss, und sich dann doch nicht daran halten müssen. das ist doch eine amtliche stelle, die sich auch an vereinbarungen halten muss oder können die hin und her, wie sie gerade lustig sind? wenn man etwas vereinbart, dann müssen sich doch beide parteien daran festhalten lassen!

    hallo stiegy, du solltest bei der arge vorsprechen, den sachverhalt erklären und einen antrag auf arbeitslosengeld II - hartz IV - stellen. da du bei deiner mutter zu hause lebst ständen dir 80 % des regelsatzes zu plus 1/3 anteilige miet- und heizkosten, wenn ihr nur zu dritt zusammen lebt. falls deine mutter oder du kein kindergeld mehr für dich beziehen, weil du ja zwischenzeitlich berufstätig warst, glaube ich, steht ihr oder dir auch keines mehr zu. bin mir aber nicht sicher. solltest du evtl. mal prüfen oder jemand anderes hier gibt dir noch genaue auskunft. aber das kindergeld würde von der arge eh als einkommen angerechnet und von deinem anspruch abgezogen werden.
    viel erfolgt wünscht jolik
    PS: kitty hat natürlich recht in bezug auf den evtl. bezug von alg II deiner mutter. dann würdest du in deren bedarfsgemeinschaft mit aufgenommen werden von der arge.

    hallo mela, also so wie du deine finanzielle lage schilderst, kann ich mir das auch nicht vorstellen. aber, sag mal, hast du denn noch andere einnahmen, wie z. b. kindergeld oder unterhalt? was hat denn der sachbearbeiter beim wohngeldamt gesagt? sie müssen doch genau überprüfen, ob du mit deinen belastungen - also auch kranken- u. pflegeversicherung - über den hartz IV satz kommst. sonst gibt es doch gar kein wohngeld. hast du gesagt, dass du auch die versicherungen bezahlen musst, also nicht pflichtversichert bist?
    lg von jolik

    hallo ihr lieben, leider habe ich mich so richtig in die sch... geritten. aber vielleicht könnt ihr mir doch noch einige tipps geben.
    sachverhalt: seit sommer 2006 bin ich durch verschiedene ereignisse lange zeit ganz schwer depressiv gewesen, was die arge über den med. dienst dazu bewogen hat, mich für zunächst 1 jahr freizustellen. seit 01.10.08 bin ich rentnerin wegen voller erwerbsminderung - zunächst auf zeit -. u. a. war es für mich gaaaanz schwierig, mich um meine korrespondenz etc. zu kümmern. hatte zeitweilig auch von der awo eine betreuerin wegen der postgeschichte, aber bin dann in eine therapie gewechselt, weil das nicht so klappte, wie ich es mir gewünscht hatte. habe dann im frühjahr 2008 einen insolvenzantrag gestellt. bei den vorbereitungen dazu habe ich bemerkt, dass ich unabsichtlich der arge unterhaltszahlungen in höhe von 2.595 € nicht gemeldet hatte. zunächst habe ich die unterhaltsbeträge an die arge weitergeleitet, aber als ich dann mal einen scheck direkt weiterleiten wollte, musste ich den wieder abholen und auf mein konto einzahlen, weil die arge damit nichts anfangen konnte. ab da bin ich leider total ins schleudern gekommen und habe die schecks dann immer auf mein konto eingezahlt - eben bis zum insolvenzverfahren.
    ich bin dann reumütig zur arge und habe alles erklärt. die sb hat eine vereinbarung entworfen, wonach ich für mich und meine in der bg verbliebenen drei kinder (also für alle insgesamt) 50 € im monat abgezogen bekommen sollte. geschehen ist nichts. anfang märz 2009 haben meine aus der bg zwischenzeitlich ausgezogene tochter, mein volljähriger sohn in der bg und ich jeweils ein anhörungsschreiben zu der rückforderung erhalten.
    ich habe auf die abgeschlossene vereinbarung hingewiesen und auf meinen gesundheitszustand, dass es deshalb und nicht, weil ich absichtlich oder grob fahrlässig gehandelt hätte, zu dem dilemma gekommen ist.
    meine tochter und mein sohn haben sich auf meine erklärung berufen und ebenfalls erklärt, dass die arge sich an die geschlossene vereinbarung mit 50 € für alle festhalten lassen soll. tochter bezieht bafög und studiert, sohn hat kein einkommen, 12. klasse.
    meine tochter hat die mitteilung bekommen, da sie nicht mehr in der bg aufgeführt sei, müsse sie selbst erstatten, kann ratenzahlung beantragen.
    mir hat man geschrieben, dass für mich, meinen volljährigen sohn sowie meine mdj. tochter und sohn die ratenzahlungsvereinbarung gelte. man hätte aber nicht ohne weiteres etwas abziehen dürfen, weil vorher eben die anhörung und die genehmigung habe erteilt werden müssen. (trotz ratenzahlungsvereinbarung?)
    ich würde bald einen aufhebungs- und erstattungsbescheid bekommen.
    dieser ist jetzt sowohl an meine tochter, an meinen volljährigen sohn mit ihren beträgen - teilweise falsch - und an mich für meine beiden mdj. kinder gegangen. zahlungen sollen an die regionaldirektion geleistet werden. uns allen ist in diesem bescheid der vorwurf gemacht, unserer verpflichtung zur änderung zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen zu sein (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X. außerdem haben wir einkommen oder vermögen erzielt, das zum wegfall oder zur minderung unseres anspruchs geführt habe (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X).
    meine fragen:
    1. kann man uns - also auch mir - den vorwurf machen, ich hätte grob fahrlässig gehandelt, obwohl das nachweislich aufgrund meines gesundheitszustandes geschehen ist?
    2. ist es richtig, dass meine tochter selbst erstatten muss, weil sie nicht mehr in der bg aufgeführt ist? man will ja geld zurück haben aus zeiten, in denen sie der bg angehörte und ich auch für sie die vereinbarung geschlossen habe.
    3. muss mein volljähriger sohn jetzt auch selbst zahlen, obwohl die arge vorher bestätigt hat, dass für ihn die vereinbarung geltung hat? er hat als schüler gar kein eigenes einkommen.
    ist alles zwar sehr ausführlich geworden, aber ich hoffe, jemand liest trotzdem bis zum ende und kann mir dann evtl. auch noch antworten geben.
    vielen dank schon mal und ganz liebe grüsse von jolik

    hallo akasha, bevor du einen neuen mietvertrag unterschreibst, musst du auf jeden fall ein mietvertragsangebot - reicht eigentlich auch eine kopie des abzuschließenden mietvertrages - bei der arge zur bewilligung einreichen.wenn die arge den abschluss des neuen mietvertrages genehmigt, nachdem der grund des umzuges geprüft und für akzeptabel gehalten wird, übernimmt sie in der regel auch die kosten des umzuges in angemessenem rahmen. aber alles vorher beantragen und genehmigen lassen. unterschreibst du vorher einen mietvertrag, wird gar nichts mehr übernommen. für die maklercourtage könnte man dir ein darlehen bewilligen, das du dann in kleinen beträgen zurückzahlen musst. die deponate werden i. d. R. übernommen, weil sie bei auszug zurückgezahlt werden. LG von jolik

    hallo sylviak, ruf doch mal die kostenlose nummer der telekom an, die auf deiner rechnung steht und erkläre den sachverhalt. du kannst ja vorschlagen, zum beweise die erste seite deines hartz-IV -bescheides einzureichen. evtl. kommt man dir entgegen. das die telekom dazu verpflichtet ist, dich vorzeitig aus dem vertrag zu entlassen, glaube ich nicht.
    viel erfolg und lg von jolik

    Horst
    du magst ja zum teil recht haben mit deinen bemerkungen zur mangelnden stressresistenz der jungen generation. aber dabei solltest du auch bedenken, dass die "gegenwärtigen mittelalten menschen" hauptsächlich die elterngeneration darstellt, die daran eine große mitschuld trifft, weil viele eltern eben versucht haben, ihren kindern das leben zu erleichtern (was im grunde ja verständlich ist). wenn die jungen leute vor problemen stehen, wissen sie allein oft nicht weiter. wobei ich dich daran erinnern möchte, dass auch schon viele "gegenwärtig mittelalte menschen" am rande der verzweifelung angelangt sind, wenn sie es mit der arge zu tun haben. zu deiner aussage "stress hat der, der den leistungsanforderungen nicht mehr gerecht werden kann", solltest du aber auch ursachenforschung betreiben und u. a. überdenken, ob die "leistungsanforderungen" auch immer in ordnung sind. wenn es nach deiner einstellung geht, düfte es ja kaum menschen geben, die u. a. durch den kontakt zur arge in stresssituationen geraten. und diejenigen, bei denen das doch der fall ist, haben selbst schuld. so darf man das nicht verallgemeinern und die menschen noch "kleiner" machen.
    lg jolik