Hab bei der Agentur für Arbeit gesagt bekommen, dass ich Wohngeld beantragen kann, zumindest ist es nicht ganz so hoffnungslos ...
Andere Frage: Gesetzt der Fall, ich habe das Gefühl, die Anwältin scheint mir unerfahren zu sein, kann ich dann einen anderen Anwalt suchen? Muß ich dann nochmal einen neuen Beratungsschein beantragen?
Beiträge von salamander
-
-
Ich hoffe es sehr. Bin dabei, meine ganzen Fragen bzw. den ganzen Hintergrund für die Anwältin zu notieren. Was ich nicht aufschreibe, vergesse ich schnell ...
Ich frage mich halt nur, ob die arge so oberdreist sein würde und mir dann sagt, ich bekäme ja Alg1 von daher wäre es mir durchaus möglich, die Miete zu zahlen und wäre somit nicht von Obdachlosigkeit bedroht, aber wovon bitte soll ich dann leben? Ich könnte mich übergangsweise bei meiner Mutter einquartieren, aber die hat nur ne mickrige Rente und kann mich auch nicht ewig mitfüttern (sie würde es ohne wenn und aber tun, nur will ich das nicht!). Und DA kann ich mir vorstellen, dass die mich dann auf die Tafel verweisen, aber da muß ich ja auch erst mal hinkommen, mit dem Auto fahre ich mind. 15min, bis ich in die nächste Stadt komme (wohne in einem 150-Seelen-Nest, wo Busse nur zu Schulzeiten fahren und in den Ferien gar nicht).
Meinen Antrag auf ALG1 konnte ich erst am Mi abgeben, da mir noch Unterlagen von meinem letzten AG gefehlt haben und der nicht in die Pötte kam ...
Werde am Dienstag (jetzt fluche ich wegen den Feiertagen) einen umgehenden Termin bei meinem Vermittler beantragen und die Agentur für Arbeit fragen, wie weit sie mit meinem Antrag schon sind. Vielleicht kann ich meinen Vermieter damit nochmal beschwichtigen. Ansonsten muss ich mich eben o.f.W. (ohne festen Wohnsitz) melden, befürchte aber, dass ich dadurch noch mehr Nachteile haben werde, denn welcher Arbeitgeber nimmt schon Leute, die obdachlos sind???
Und ich warte noch immer auf etliche Antworten von mehreren Bewerbungen. Kotzen könnt ich bis zum Abwinken ... sorry! -
Tja, es kam wie es kommen musste, mir werden die Leistungen jetzt ganz versagt, weil ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bin und blablabla. Aber dass ich beim Sozialgericht Klage einreichen kann, hat man mir nicht geschrieben. ALG 1 kann mir aber nicht versagt werden, oder? Ich hab zumindest etwa 195€Alg1 bekommen, bevor ich wieder Arbeit bekam und konnte dazu ergänzend Hartz 4 beantragen.
Im Moment liegen meine Nerven blank, mein Vermieter will mir den Mietvertrag zum Ende des Monats kündigen.
Ich sollte seine EK, VM, UH, WE ausfüllen, da er sich ja weigerte, habe ich geschrieben, dass ich nicht in seine Unterlagen reinschauen kann, geschweige denn 3. Personen zur Einsicht vorzulegen, da ich dazu nicht berechtigt bin und dass ich vermute, dass sie mich damit zu einer Straftat auffordern.
Jetzt hab ich einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen, schriftlich. Soll ich das tun oder erst mit der Anwältin sprechen? Darf ich bei der arge die Berichte (Kopien) anfordern, die aus der Überprüfung der Wohnverhältnisse erstellt wurden? -
Habe gestern mit einem ehem. Vermittler der Arge gesprochen, er hat mir den Tip gegeben, mich an die Arbeitslosenselbsthilfe zu wenden. Desweiteren soll ich mich nochmal mit meinem Vermittler zusammen setzen, er kann unter Umständen die "Sperre" aufheben. Schließlich liegt es auch in seinem Interesse, dass ich mich weiter um Arbeit bemühen kann. Denn wenn ich kein Geld bekomme, wie soll ich mich dann noch bewerben??? Das kostet ja auch ein Haufen Schotter, auch wenn man die Kosten zurückerstattet bekommt, aber dafür muß erst mal Geld da sein.
Zwecks Anwalt habe ich keinen Rückruf erhalten, weil der Suchdienst keine Kanzlei im Umkreis von 50-100km gefunden hatte. Aber dort gab man mir den Rat, es über eine Suchfunktion im Internet über die Anwaltskammer und Eingabe des Wohnortes zu versuchen. Das hat auch geklappt. Einen Termin habe ich jetzt. Ich rechne fest damit, dass mein Widerspruch nicht anerkannt wird, trotz drohender Obdachlosigkeit. Ich bat die Sachbearbeiterin höflich, diese Umstände zu bedenken.
Denn wie das so ist: Keine Arbeit-keine Wohnung. Keine Wohnung-keine Arbeit. Und wer vermietet schon gern an Hartz4-Empfänger.
Allen, die gerade Ärger deswegen haben: VIEL GLÜCK!!!! Allen, die mit ihren Beiträgen geholfen haben, Licht ins Dunkel zu bringen: DANKE!!!! -
Hallo zusammen, ich habe heute beim Amtsgericht meinen Beratungsschein bekommen und telefonisch einen Anwaltssuchdienst angerufen (kostenlose Nr.: 0800-246 10 00 36), sie suchen eine Kanzlei in meiner Umgebung und diese wird sich telefonisch bei mir melden. Der Anwalt bekommt die 10€ und solange die Angelegenheit nicht vor Gericht geht, kostet mich es nichts. Kosten werden vom zuständigen Amtsgericht getragen.
Meinen schriftlichen Widerspruch habe ich der arge eingereicht und mir davon eine Kopie mit Eingangsstempel geben lassen.
Vielleicht wäre es auch gut zu wissen, dass man nicht rechtschutzversichert sein darf, wenn man einen Beratungsschein beantragen möchte und man darf kein Vermögen (3000€) oder Besitzer/Eigentümer eines Hauses/Grundstückes sein. Wie das DANN geregelt ist, weiß ich leider nicht.
Das nur zur Info.
Habe gestern noch einen interessanten Tipp bekommen:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/leitfaden_eheaehnliche_gemeinschaft.aspx
@lirafe:Ich traue den Ämtern derzeit alles zu und selbst, wenn die ganzen Optionen erfüllt wären, dass jeder sein Eigenes (Bad, Küche, tralala) hat, werden die trotzdem eine eheähnliche Gem. auf Teufel komm raus unterstellen.
Ich wünsche dir trotz des ganzen Mists gute Besserung - don´t give up the fight! -
Das liegt bestimmt an der Wirtschaftskrise, jetzt hat die Arge wahrscheinlich wieder die Auflage, Zahlen zu beschönigen, indem sie sog. "Kunden" (Witz komm raus) entweder in eine Maßnahme stecken oder eben jeden möglichen Weg einschlagen, um die Leuts aus ihren Karteien rauszuätzen.
Armes Deutschland!!!Toitoitoi, ich melde mich wieder hier zwecks Weiterverlauf in meiner Angelegenheit ...
PS: Selbst nach getrennten Kühlschränken wurde gefragt ... hallo, wo kommen wir denn beispielsweise in einer 4er-WG hin, die angenommen nur eine 10qm-Küche hat??? Vielleicht sollte dann jeder noch seinen eigenen Herd und die eigene Waschmaschine haben?!? Und als i-Tüpfelchen natürlich jeder sein eigenes Bad?!? In Zeiten, wo man Energie sparen soll!!!
-
Danke für die schnelle Antwort!!! Flitz ich Montag sofort hin, Beamte arbeiten ja Samstags bekanntlich nicht.
Zumindest habe ich schon mal ein Schreiben an die Sachbearbeiterin angefertigt und gespeichert, also Widerspruch eingelegt.
Das kam mir sowieso nicht ganz koscher vor, weil ich vorher noch gefragt hatte, wer alles zu der BG gehört und mir gesagt wurde, dass der Vermieter nicht dazu zählt.
Es müsste ein Gesetz rauskommen, dass sowas als unterlassene Hilfeleistung oder so geahndet werden kann, wenn Behörden versuchen, einen auf so eine linke Art und Weise über den Tisch zu ziehen.Nochmals vielen lieben Dank!!!:)
-
Hallo, da ich derzeit in der gleichen Situation als Bedürftige bin, am Montag meinen Antrag auf Hartz4 abgegeben habe und Dienstag schon den Außendienst hier hatte, will die arge nun von meinem Vermieter als mit in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person alle möglichen Auskünfte haben. Dies habe ich ihm auch mitgeteilt. Und es ist wie im oben beschriebenen Fall so, dass ich hier zu Monatsende ausziehen muß, wenn ich keine Leistungen mehr bekomme, denn solange ich die Unterlagen über sämtl. Einkünfte, Vermögen, usw. nicht der arge vorlege, bekomme ich natürlich kein Geld. Uns wird natürlich eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt.
Meine Frage ist nun, wo kann ich diesen Beratungsschein bekommen (der für 10€)? Denn ich lass das nicht einfach so auf mir sitzen, da ich hier recht günstig wohne, sowohl von den Kosten als auch von der Verkehrsverbindung her (habe somit mehr Chancen auf dem flauen Arbeitsmarkt).
Kann mir da jemand helfen?Tsd. Dank!!!:)