Bist du sicher, daß die Geburtsdaten so stimmen? Ich hab noch keine menschliche Mutter erlebt, die nach 3 Monaten ein weitres Kind auf die Welt bringt! Oder sind die Kinder von 2 Müttern? (Hast du schon mal was von Verhütung gehört?)
Ehrlich gesagt, würde ich solche Daten auch gar nicht ins Internet stellen. da bist du bei einem Anwalt oder Jugendamt vorort besser aufgehoben. Für den Anwalt kann man Beratungskostenhilfe beim Amtsgericht stellen - Eigenanteil 10€. Ne Rechtsschutzversicherung ist noch besser, kommt auf den Vertrag an.
Wie meinst du das mit Unterhaltsrückstand? Wenn die Frau mit Kind bei dir wohnt brauchst du keinen Unterhalt für sie zahlen! Wenn deine Ex Geld von dir will und du grad in der Elterzeit mit einem Kind aus Folgebeziehung bist, kann sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, denn nur mit Elterngeld bist du alles andere als zahlungsfähig. Die 750€ fallen unter Selbstbehalt.
Trotz der ganzen Infos hier solltest du dich an Fachleute wenden.
Beiträge von Jollena
-
-
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es wochen- oder monatelang dauert, bis eine Erstausstattung bewilligt oder abgeleht wird. Viele Dinge braucht man doch sofort. Da würd ich den Berabeitern aber auf den Füßen stehen. Es gibt zwar manchmal sinnvolle Sachen über Annoncen der Tages- oder Wochenzeitungen geschenkt oder preisgünstig, aber alles dann doch nicht. Meineswissens kann man mit Hartz4 einen Kultur- und Sozialpass erhalten, mit dem man Vieles günstiger erhält und auch im Sozialkaufhaus sich ausstatten kann. Ich denke, die Tafeln sind dann auch sehr hilfreich.
Schreib mal, wie es dir ergangen ist! -
Warum willst du seinen 1-€-Job verhindern? Es ist doch Geld für eure Familie! Jede Stunde zählt.
Einer reicht, um euer Kind zu versorgen! Deinen Job kannst du ja trotzdem machen, wenn ihr euch zeitlich die Kinderbetreuung aufteilen könnt. Dir werden aber bei einem 400-€-Job kaum mehr als 165 € bleiben, den Rest kürzt die ARGE von deinen Leistungen.Abgesehen von der Minimalbezahlung gewöhnt sich dein Mann/Freund an einen regelmäßigen Arbeitstag, was ihm für die Ausbildung nur hilfreich sein kann.
-
Hallo Zara,
es kann dich niemand zwingen nach zwei Jahren wieder arbeiten zu gehen. Für das dritte Elternjahr brauchst du das Einverständnis deines Arbeitgebers. Sagen die ok, wir haben genug Leute oder für dich gerade nix zu tun, kein Problem. Braucht der Arbeitgeber jedoch deine Arbeitskraft, kann er die Verlängerung ablehnen. Du hast dann aber zumindest die Möglichkeit einen Teilzeitvertrag auszuhandeln.
Drei Jahre Elternzeit sind sicher praktisch für die Bindung zwischen Mutter und Kind. Und für Viele gar nicht anders machbar, weil sooooo viele Betreuungsplätze für die Krippenkinder noch fehlen. Besonders in den alten Bundesländern. In unserer Stadt (25.000 EW) gibt es zwei Krippengruppen a 10 Kinder. Das ist ein Witz. Wer soll denn da arbeiten gehen? Für die Kindergartenkinder gibt es immerhin schon mal 5 Einrichtungen a 2-4 Gruppen. Lediglich 2 von diesen Einrichtungen haben bis 16:30 geöffnet, alle anderen bis maximal 14 Uhr. Vollzeitarbeit? Schichtdienst? Null Chance! Ich hoffe, du hast mehr Möglichkeiten. Wenn ich die Nervern für mehrere Kinder hätte, würde ich mich als Tagesmutter anbieten.
Es schadet den Kindern auch nicht, wenn sie frühzeitig in eine Gruppe intergriert werden. Bei der Eingewöhnung ist man ja auch erstmal noch "Gast am Rande" bevor die Kinder über mehrere Stunden in der Gruppe allein bleiben. Die Mütter haben meist mehr darunter zu leiden als die Kinder.
(Mir ging es auch so. Ich hatte während der Elternzeit ein Bildungsangebot genutz, da war meine Tochter 10 Monate. Kinderbetreuung war in der Elternschule kostenfrei vorhanden. So weit so gut, doch die ersten Tage hatte ich für die drei Stunden ohne mein Kind ganz schön zu knabbern. Ist da ein Weinen? Wer schreit da gerade? Luschern durften wir nicht. Wenn es tatsächlich Probleme gab, wie bei Stillbabies, nur dann wurden die Mütter geholt. Meine Süße hat das wunderbar weggesteckt. Wenn sie morgens die anderen Kinder sah, war sie begeistert losgekrabbelt und Mama uninteressant.)Was bei drei Jahren Elternzeit auch nicht unwesentlich ist, sind die Finanzen. Wie sicherst du euch das tägliche Überleben ab? Das Sozialgeld während der Elterzeit ist ja auch nicht erquickend. Hast du das Elterngeld auf mehrere Jahre aufteilen können?
Bei einem Umzug in eine eigene neue Wohnung mußt du nur auf die angemessene Größe achten, sprich wieviele Personen mit dir einziehen. Ich hab gerade einen aktuellen Merkzettel von der ARGE aus Ostholstein: 2 Personen = 2 Zimmer oder bis zu 60 m², 3 Personen = 3 Zimmer oder bis zu 75 m², 4 Personen = 4 ZImmer oder bis zu 85 m²... Mittlerweile wird ja nicht nur die Kaltmiete übernommen, sondern es gibt Miethöchstbeträge in denen die Nebenkosten bereits enthalten sind. diese richten sich nach der Mietstufe der jeweiligen Stadt. Die Heizkosten werden separat berechnet und in tatsächlicher Höhe anerkannt, soweit sie angemessen sind. Volle Pulle Heizen bei offenem Fenster geht nicht!
Wenn dir die reglären Mieten zu hoch sind, kümmer dich um einen Wohnberechtigungsschein. Das Umfeld von preiswerteren Sozialwohnungen ist zwar nicht so luxuriös wie in einem Villenviertel, doch durch oft viele Kinder dort ist der Anschuß an andere Familien leichter. Es lebe die Nachbarschaftshilfe!Für einen Umzug wegen Arbeitsaufnahme kannst du Umzugskostenbeihilfe beantragen. Aber ob die Umzugskosten übernommen werden, bei einem ruhenden noch bestehenden Arbeitsvertrag, weiß ich nicht. Das wird sicher mit der zumutbaren Entfernung und Fahrzeit abhängen. Der Weg zur Kita und die Übergabe zählt mit und sollte zeitlich nicht zu knapp bemessen sein.
Fazit: Du musst für dich und dein Kind entscheiden, wie ihr in Zukunft leben wollt. Je nach Belastbarkeit kann es sinnvoll sein in der Nähe der Arbeit zu leben. Kinderbetreuung so früh wie möglich organisieren. Auch an Alternativen denken. Es schadet nicht, sich mehrere Kitas anzuschauen und zumindest auf die Warteliste setzen lassen.
Hilfe aus der Familie ist prima, aber Vorsicht bei Kinderbetreuung durch Arbeitslose, wenn man selber die Leistungen beantragen muss. Ein Arbeitsloser, der ein Kind zu beaufsichtigen hat, ist nicht vermittelbar und nicht ALG1-berechtigt. Zumindest habe ich mal diese Auskunft bekommen. Bekommt der auch nocht Geld dafür wird dies auf die Leistungen angerechnet - wie bei einem Nebenjob.Fazit2: Wer freundlich mit den Sachbearbeitern bei Arbeitsamt und ARGE umgeht, der kann eine ganze Menge erreichen. Vorher umfangreich erkundigen und guuut zuhören! Man bekommt so eher hilfreiche Tipps, die ein Hitzkopf nie erhalten hätte.
So, für heute sollst gut sein. Ich hab ja auch noch Familie und Haushalt.
Viel Glück!