Hallo!! Hoffe mir kann jemand zwei Antworten liefern
Fiktiver Fall:
Ex-Mann ist Unterhaltspflichtig für seit 4 Kinder (6, 8, 12, und 16 Jahre alt). Unterhaltstitel ist 4 Jahre alt. Der besagte Mann, hat ein Einkommen von 750 Euro Netto im Monat, und hat eine Unterhaltsverpflichtung von 600 Euro im Monat für seine Kinder, so das er volles ALG II (351RL+Miete) bekommt, da der Unterhalt als Freibetrag angerechnet wird. Ex-Ehefrau ist Alleinerziehend und geht in VZ Arbeiten.
Kann das Amt eine Neuberechnung des Unterhaltes fordern?? Ist es nicht so, dass er gar nicht mehr in der Lage ist Unterhalt zu leisten, da der Eigenbedarf nicht mehr gedeckt ist??
Kann es sein, dass es richtig ist das der Steuerzahlen indirekt für seine Kinder sorgt?
Wie würde sich es verhalten wenn Ex-Frau wieder Verheirate ist, neue Ehemann Kinder nicht Adoptiert hat und beide in VZ oder nur er in AV stehen?
Danke schon einmal für die Antwort.