Hallo arnoldo72,
deine Fragen sind etwas eigenartig. Also es gilt das Zuflussprinzip, das scheinst du ja zu kennen. Wenn du im März einen Antrag gestellt hast, stehen dir Leistungen ab Antragstellung zu (vermutlich der 12.03.). Auf diese Leistung wird dein Gehalt also angerechnet. Egal wann die Leistung auf dein Konto eingeht. Wenn der Antrag erst im April abschliessend bearbeitet wurde und du dann die Leistung bekommst, erhältst du eben das was dir für März zusteht plus die Leistung für April.
Zu deiner zweiten Frage: Natürlich darf die ARGE deine Kontoauszüge für Februar einfordern, drei bis sechs Monate vor Antragstellung sind üblich.
LG, Jalale.
danke für deine antwort.......
aber da ich immer noch kein geld von der arge habe..weder für april noch für denn rest vom märz..da also es noch in bearbeitung ist(ausage arge)...dann also..ist es so..das mein gehalt vom 01.-11.03.2009 nicht mit angerechnetet wird.....richtig???????