Beiträge von VaterSohn

    entscheident für die unterhaltsvermutung eines erwachsenen (expartner) ist immer die zumutbarkeit zur aufnahme einer arbeit und dessen aufwand nach stunden, nicht die möglichkeit nach arbeitsmarkt


    das würde ja dazu führen, dass der expartner zwar müsste, aber nicht wirklich, denn er findet halt keine arbeit


    Okay, gehen wir mal aus, das ein Vollzeitjob zumutbar ist, denn einen viel besseren Betreuungsrahmen für unser Kind gibt es eigentlich nicht.


    Wovon würde sie dann den Lebensunterhalt bestreiten müssen, wenn sie den Halbtagsjob nicht aufstocken kann oder keinen anderen Vollzeitjob findet ?

    in der praxis bedeutet das nur das beides irgendwie stimmt,
    sie ist für ihren persönlichen unterhalt selbst verantwortlich, wenn sie aber profunde gründe vortragen kann, dass sie z.b. wegen den kindern das nicht kann bist du zum unterhalt weiterhin verpflichtet


    existieren denn unterhaltstitel für deine ex?


    Nein, der Unterhalt ist damals bei der Scheidung durch den gemeinsamen Anwalt errechnet wurden. Seit dem zahle ich brav (zu brav).


    Ist es ein "profunder Grund", wenn sie keinen Vollzeitjob hat ? Wie gesagt, unser gemeinsames Kind ist versorgt und das andere ist fast 18. Beide sind Gesund.

    Hallo,


    seit über ca. drei Jahren sind wir geschieden und vorher haben wir schon drei Jahre getrennt gelebt. Mein Kind ist jetzt 7 1/2 Jahre und recht selbstständig. Im gleichen Haushalt lebt noch eine fast volljährige Tochter aus ihrer ersten Ehe. Er hat seinen eigenen Haustürschlüssel und einen sehr kurzen Schulweg. Außerdem könnte ich zwei Nachmittage unter der Woche um 14 Uhr frei machen und mich um ihn kümmern. Er hängt auch sehr an mir. Also ist eine Betreuung gewährleistet.


    In der ganzen Zeit habe ich meiner Ex treu und brav Ehegattenunterhalt in erheblicher Höhe (ca. 2 x so hoch wie der Kindesunterhalt) noch zusätzlich zum Kindesunterhalt bezahlt. Sie arbeitet halbtags und laut ihrer Aussage ist der Job auch nicht auf mehr Stunden aufzustocken.


    Nun zur Frage...
    Grundsätzlich hat sie wohl keinen Anspruch mehr. Aber wie verhält es sich, wenn ihr Gehalt nicht für ihren Lebensunterhalt (ihre Tochter bekommt vom anderen Ex gar kein Unterhalt) ausreicht.


    Muss bin ich dann trotzdem in der Unterhaltspflicht oder tritt dann das Sozialamt ein ?


    Ich möchte eine Staffelung machen und über die nächsten zweieinhalb Jahre und in drei Stufen jeweils ca. 20% vom Gesamtunterhalt kürzen. Am Ende wären immer noch 150% laut Düsseldorfer Tabelle, die ich dann als reinen Kindesunterhalt sehe.


    Soll ich diese Staffelung ihr einfach mitteilen oder ist es notwendig über einn Anwalt zu gehen ?


    Meiner Ansicht nach ist diese Regelung vermutlich deutlich besser für sie, als wenn das über ein Gericht geklärt wird.


    Viele Grüße