Hallo liebes Forum,
meine Mutter bezieht, da sie im Pflegeheim wohnt und nur eine Rente von rd. 180 EUR erhält, ergänzende Einzelförderung und Sozialhilfe.
Das Grundsicherungs- und Sozialamt hat jetzt einen Fragebogen zur Prüfung meiner Leistungsfähigkeit/Elternunterhalt aufgrund der Sozialhilfeleistung geschickt.
Hierin wird auch Vermögen der Ehefrau/Schweigertochter abgefragt. Meine Ehefrau ist Eigentümerin des von selbstbewohnten Hauses, das ihr ihre erblindeten Eltern, die bei uns wohnen, aufgrund von Pflegeleistungen mit einer notariellen Schenkung übertragen haben. Hier wird eine "Rente" im Wege des Nießbrauchs gezahlt (Ich glaube das heißt Vorbehaltsnießbrauch) Ist die Schweigertochter evtl. den Schwiegereltern unterhaltspflichtig, und wenn unter welchen Voraussetzungen?
Da ich die Absicht habe in diesem Sommer in Vorruhestand zu gehen (Antrag läuft bereits seit längerem), würde mich über eine Aufklärung freuen, um zu wissen, was auf mich zukommen kann. Wird mglw. auch noch eine Forderung wegen der EEF aufgemacht werden?
Gruß gaston