also, da mir einiges hier bezüglich der Nachzahlung Kopfzerbrechen bereitet hat, hab ich nochmal nachgeschaut. folgendes ist nach meinen neuesten überlegungen passiert:
Zum 1. September 2008 stellte mein Freund zum ersten Mal den ALGII-Antrag.
Da gab ich auch meinen alten Bafoeg-Bescheid (etwa 440€) ab.
Die ARGE schickte uns dann am 29.September den Bescheid- meinem Freund standen danach ab dem 1.September rund 330€ zu.
Im Septeber(oder wann auch immer) wurde das oben genannte Bafoeg-Gesetz §13 geändert. Daraus ergab sich dann im Oktober eine Erhöhung meines Bafoeg-Betrages.
In der Gesetzesänderung steht dazu der Hinweis:
"Hinweis: Die Beträge in den Absätzen 1 bis 3 gelten für Bewilligungszeiträume, die zum 1. August 2008 oder später beginnen. Bewilligungszeiträume, die schon davor begonnen haben, profitieren erst ab 1. Oktober 2008 davon. Bis dahin gelten die Beträge wie im alten § 13."
Meine Vermutung ist, die ARGE hat diesen Hinweis übersehen und im September bereits mit den neuen, höheren Bafoeg-Beträgen gerechnet und dadaurch festgestellt, dass mir ein hoher Betrag meiner Halbwaisenrente und Kindergeld vom Bafoeg-AMT angerechnet würde.
In Wirklichkeit bekam ich im September aber den normalen Bafoeg-Betrag minus gerade mal rd. 10€ angerechnete Halbwaisenrente und Kindergeld.
Für September wurde meinem Freund also bereits zu viel Arbeitslosengeld bezahlt.
Sie hätten also nur diese 10€ angerechnetes kindergeld und Hallbwaisenrente erkennen müssen und meinem Freund den Rest als Unterhalt anrechnen müssen, d.h. wir hätten da weniger als die 330€ bekommen müssen.
Dann hätten sie uns für Oktober eine neue Berechnung zuschicken müssen, durch den er mehr Arbeitslosengeld bekommen hätte, weil ich ja vergessen habe die Bafoegerhöhung anzugeben.
Uns wäre zu dem Zeitpunkt aufgefallen, dass sich irgendwas in der Berechnung verändert hat und ich hätte zumindest die Möglichkeit gehabt zu sagen, dass ich noch auf meinen neuen Bafoeg-Bescheid warte.
Sie hätten dann mit dem neuen Betrag gerechnet und wären darauf gekommen, dass ihm doch nicht mehr zusteht als im September.........es wäre niemals zu dem Rückforderungsbetrag gekommen.
Nun, wir haben ja schon einen Widerspruch bezüglich der Nachzahlung (mit einer anderen Begründung) eingelegt. Der wurde abgelehnt. Wenn wir darauf aufmerksam machen, dass bereits im September zu viel bezahlt wurde, müssen wir damit rechnen noch mehr zurückzuzahlen. Aber die ganze Rückzahlungsnummer beruht ja auf diesem Fehler der ARGE, den Hinweis im Gesetz übersehen zu haben.
So, wer jetzt noch durchblickt möge mir bitte sagen, wie wir (Außer Rechtsanwalt und Beratung, für letztere besteht nämlich schon ein Termin) vorgehen.