Hallo an alle,
ich betreibe einen kleinen Metallbaubetrieb und habe befristet einen Mitarbeiter vom 01.11 - 20.12.2008
beschäftigt. Dieser Ma. hatte zuvor Hartz 4 erhalten und im Anschluß an das Av. auch wieder.
Nun streicht das Jobcenter die Sozialleistungen für den Januar und fordert die Sozialleistungen zurück.
Obwohl der Ma. nicht mehr bei mir beschäftigt war. Das Jobcenter begründet dies damit, da die Gehaltszahlung von mir zwar am 27.12.2008 vorgenommen wurde, jedoch auf dem Konto des Ma.erst
im Januar gebucht worden ist. Blickt hier zufällig jemand durch???? Somit hätte der Ma. im Monat Dezember
gar kein Einkommen gehabt und was ist mit den restlichen 10 Tagen aus dem Dezember. Wenn ein Av. beendet wird, hat man meiner Meinung nach sofortigen Anspruch auf Sozialleistungen.