ok noch mal .;):"...1 Zi-Wohnung in Hannover max 45 qm2 und einer Miethoehe von max. von 385 Euro zu..."
Beiträge von JAVA29
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hallo, also wenn ich das richtig verstanden habe stehen Alleinstehenden bei einer 1 Zi-Wohnung in Hannover max 45 qm2 bei einer max. von 385 Euro zu. Ist das richtig? angebl. gibts an dem Gesetz nichts zu ruetteln. Klaert mich auf,wenn ich falsch liege;)
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Ja ich bin nicht BAFOEG berechtigt weil meine Eltern zu viel verdienen. Mein Problem ist, wenn ich mit meiner Ausbildung fertig bin bewerb ich mich ja wo ich nur kann. ich zieh also nicht nach der Ausbildung in eine Wohnung um dann nach 2 monaten wieder auszuziehen weil ich in xy einen Job gefunden habe. Deswegen ist es wohl besser in meinem Zimmer zu bleiben und zu warten bis einen Job gefunden habe. Das Gerenne wird zu heftig. Ausserdem denk ich ,dass unterschiedl. Arbeitsaemter zu stanedig waeren. ich wohne nun auf dem Land und wuerde DA ALG2 beantragen. Will ich ausziehen,dann in unsere naechst groessere Stadt, weil meine Eltern nach einigen Monaten nicht mehr gewillt waeren fuer mich zu zahlen. Dann waere ja auch ein anderes AA fuer mich zu staendig und somit is das Gerenne noch groesser oder?
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Danke fuer deine Antwort. muss ich bei meiner Wohnungssuche auf die 45 qm2 achten oder auf einen bestimmten Mietbetrag der nicht ueberschritten werden darf? Ich hab gelesen,dass die Groesse die 45qm2 fuer Alleinstehende nicht ueberschreiten darf.
Meine schul. Ausbildung bezahlen meine Eltern. Aus Kostengruenden bin ich bei ihnen eingezogen.
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Ich will nur nachfragen,ob ich's richtig verstanden habe:
ich 29 beende meine schul. AUsbildung im sommer, ich wohne nun noch in einem kleinen Zimmer im Haus meiner eltern.habe ich ab Sep. ein Anrecht auf eine eigene Wohnung sollte ich HARTZ4 erhalten (ich such natuerlich einen Job) . Muss ich erst HARTZ 4 beantragen und darf dann auf Wohnungssuche gehen?
Kann mir jemand was ueber das Prozedere sagen?Lieben Dank