So, da bin ich nochmal.
Zuerst einmal hat die Minijob-Zentrale eine neue, kostenpflichtige Nr.: 01801 200 504 (Festnetzpreis 3,9 ct/Min). Mit der Frage wurde ich allerdings an das Arbeitsrecht-Info-Telefon "geschickt": 01805 67 67 13
Es stimmt, dass Mini-Jobber das gleiche Recht haben wie "normale Angestellte", aber das wussten wir ja schon. Meinen gesamten Jahresurlaub kann ich allerdings erst nehmen, wenn ich in diesem Kalenderjahr 6 Monate gearbeitet habe. Das heißt, jetzt kann ich meinen Urlaub aus dem letzten Jahr und den ersten drei Monaten dieses Jahres nehmen (insgesamt 12 Werktage) und ich drei Monaten kann ich schon den gesamten restlichen Jahresurlaub von diesem Jahr nehmen, wenn ich will (also nochmal 18 Werktage, da ich ja dann 6 Tage schon genommen habe werde und man insgesamt 24 Werktage Urlaub im Kalenderjahr hat). Hoffe meine Beschreibung ist einigermaßen verständlich. Mein Arbeitgeber hat also Unrecht, wenn er sagt, dass ich immer nur den Urlaub nehmen kann, den ich schon erarbeitet habe. Die 6 Monate Wartezeit müssen also in einem Kalenderjahr erfüllt sein, aber nur einmalig. Ganz logisch erscheint mir das alles zwar nicht, aber es ist scheinbar so. Logisch wäre für mich, dass man einfach nur die Wartezeit erfüllen muss, unabhängig vom Kalenderjahr, weil die Wartezeit ja dazu dient, dass der Arbeitgeber sicher sein kann, dass der Angestellte nicht nur mal eben für 3 Wochen bei ihm arbeitet und dann seinen vollen Urlaub nehmen will. Ich hatte also nicht ganz Recht, aber auch nicht ganz Unrecht. Schriftlich bestätigen tun die einem das allerdings nicht, also die vom Info-Telefon. Muss das meinem Chef dann so erklären und sagen, dass ich da angerufen habe. Werde ihm die Nummer geben und sagen, dass er dort auch mal gerne anrufen kann.. :p
Ob die Frau am Telefon nun wirklich Recht hatte, weiß ich auch nicht. Sie musste selber nachgucken und schien sich nicht ganz sicher. Wenn man sich die beiden Gesetzesauszüge mal anguckt, finde ich, dass sie sich irgendwie widersprechen.
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__4.html
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__5.html
Der eine sagt, nach 6 Monaten Wartezeit hat man den vollen Urlaubsanspruch, der andere bringt das Kalenderjahr ins Spiel, aber leider auch in sehr schwammiger Formulierung, wie ich finde. Bezieht sich "in diesem Kalenderjahr" auf die Wartezeit oder auf den Urlaubsanspruch? Die deutsche Sprache ist zuweilen sehr verwirrend, obwohl sie so viel Grammatik und Formulierungen besitzt. Eure Interpretationen dieser beiden Auszüge würde mich sehr interessieren...