Danke für die schnelle Antwort. Ja mein Brutto ist höher als mein Netto. Dann kann ich mich ja freuen.
Mit freundlichen Grüßen
nrwgirl000
Danke für die schnelle Antwort. Ja mein Brutto ist höher als mein Netto. Dann kann ich mich ja freuen.
Mit freundlichen Grüßen
nrwgirl000
Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter von einem 14 jährigen Sohn. Ich gehe seit 1,5 Jahren eine Arbeit nach. Jeden Monat reiche ich meine Kontoauszüge mit dem Gehaltseingang bei der ARGE ein. Heute sagte man mir, ich hätte auch meine Gehaltsabrechnung einreichen müssen. Sie würden vom Bruttolohn aus meine Aufstockung berechnen und sie hätten es immer nur von meinem Nettolohn gemacht. Ich verstehe es nicht, warum man es mir nicht sofort mitgeteilt hat. Was kann jetzt auf mich zu kommen? Muss ich jetzt einiges zurück zahlen? Ich bekomme doch nur Netto raus. Meine Bearbeiterin hatte so eine Andeutung gemacht. Über eine Antwort bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
nrwgirl000
Hallo,
ich bin eine alleinerziehende Mutter und gehe arbeiten. Da ich eine Aufstockung ALG2 bekomme und Ende des Jahres durch mein Arbeitgeber Weihnachtsgeld gezahlt wird, würde ich gerne wissen, ob es angerechnet wird. Wenn ja, wie wird es angerechnet? Über eine Antwort wäre ich danbar.
LG
nrwgirl000
Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter und habe einen 400 Euro Job. Mein Arbeitsweg am Tag für Hin und Rückfahrt sind 34km. Ich bekommen keinen Unterhalt auch keinen Unterhaltsvorschuss. Wie wird das Einkommen angerechnet? Kindergeld bekomme ich 184 Euro. Wird mein Einkommen und das Kindergeld zusammengerechnet? Oder darf ich von den 400 Euro 160 Euro behalten plus Kindergeld 184 Euro? Wie ist das mit den Fahrkosten zu meiner Arbeitsstelle. Ich werde wegen den hohen Benzinkosten über den Freibetrag von 100 Euro drüber liegen und am Ende mehr an Benzinkosten zahlen, als ich behalten darf. Über eine Antwort bin ich dankbar.
LG nrgwirl000
Vielen Dank für Eure Antworten. Habe schon ein Bescheid bekommen. Es ist alles von 6 Jahren aufgelistet, was ich an Rückzahlungen erstatten muss. Die Bearbeiterin hatte es leider über Jahre übersehen und ihr ist es jetzt erst aufgefallen. Für das Jahr 2008 habe ich für meine gesamten Kosten selber gearbeitet. Leider habe ich noch nie Unterhalt vom Kindesvater für mein Sohn bekommen. Die ARGE hatte mir monatlich 6 Euro für das Kind überwiesen. Dadurch muss ich auch die Heizkosten von 2008 zurück erstatten.
LG Nicole
Hallo!
Ich bin seit Jahren Alleinerziehend. Jetzt habe ich von der ARGE ein Schreiben bekommen, dass ich von den letzten 6 Jahren also von 2004 - 2009 meine Nebenkostenabrechnung und Heizkostenabrechnung einreichen muss. Habe immer ein Guthaben gehabt. Muss ich es alles zurück zahlen? Im Jahre 2008 habe ich durch meine eigenes Gehalt nur ca. 6 Euro von der ARGE bekommen. Aber auch mein Guthaben von 2008 muss ich zurück zahlen. Gibt es auch eine Verjährung bei Rückzahlungen? Über eine Antwort bin ich dankbar.
Gruß Nicole
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde diesen Antrag stellen.
Hallo!
Ich bin alleinerziehende Mutter mit einem 12 jährigen Sohn. Ich bekomme seit 2004 eine Leistung ALG 2. Ich war von 2004 - 2007 Arbeitslos. Im letzten Jahr 2008 hatte ich eine Teilzeitbeschäftigung. Da ich vom Kindesvater noch nie Unterhalt bekommen habe, bekam ich weiterhin Leistungen vom Amt dazu. Jetzt erhielt ich einen Brief und muss meine kompletten Heizungsabrechnungen und Betriebskostenabrechnungen beim Amt von 2004 - 2009 vorlegen. Auf allen Rechnungen hatte ich auch Guthaben. Ich denke mal, dass ich dieses zurück erstatten muss. Jetzt stellte ich fest, dass ich erst seit Juni 2006 einen Mehrbedarf für Alleinerziehende bekommen habe. Bekomme ich es auch vom Amt Nachgezahlt? Seit wie viele Jahre gibt es diesen Mehrbedarf? Über eine Antwort wäre ich dankbar.