aus der av geht klar herraus ohne küche und nebenräume und auf diese av habe ich mich jetzt auch berufen also werde ich sehn was kommt
Beiträge von six400
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es steht ja auch drauf das ich wiederspruch einlegen kann wie gesagt es ist einfach nur unklar was zu den 65m² gehört
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mir stehen mit 5 personen 100m² zu
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wieso ist der wiederspruch nicht möglich ich kann inerhalb 1 monats ein wiederspruch einlegen
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wieso steht es dann in der av damit jdes kind anspruch auf ein zimmer hat?
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also habe ich recht damit das es nur um die wohnräume geht wie schlafzimmer wohnzimmer und die kinderzimmer wenn die nicht 65m² ergeben ist beengter wonraum richtig?
habe die neue av von 2009
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Hier noch die Begründung zu Ablehnung
Derzeit sind sie mit ausreichendem Wohnraum versorgt.
Die jetzige Wohnung umfasst 4 Räume mit Ingesammt 79,36m² Wohnfläche.Der vorhandene Wohnraum in der...........Str ist für 5 Personen ausreichend.
Nach AV-Wohnen liegt beengter Wohnraumvor,wenn nicht mindestens für 5 Personen 3 Wohnräume und insgesammt 65m² Wohnfläche vorhanden wären ihre jetzige Wohnung ist deshalb nicht beengt.so nun habe ich mal nachgrechnet ich habe 4 Zimmer
Wohnzimmer: 20,5m²
Schlafzimmer: 14,5m²
Kinderzimmer 1: 10,5m²
Kinderzimmer 2: 8,0m²macht 53,5m² wohnfläche
also liegt doch beengter Wohnraum vor oder nicht?
In der AV-Wohnen steht folgendes unter 7.2:
f) wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse; hierbei sind die bei Anerkennung eines dringenden Wohnbedarfs im Rahmen der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines als räumlich unzureichend beschriebenen Wohnverhältnisse zu Grunde zu legen. Dies ist der Fall, wenn in der Regel nicht mindestens folgender Wohnraum (ohne Küche und Nebenräume) zur Verfügung stehen:aa) für 2 Personen 1 Wohnraum und insgesamt 30 m² Wohnfläche der Wohnung,
bb) für 3 Personen 2 Wohnräume und insgesamt 50 m² Wohnfläche der Wohnung,
cc) für 4 und 5 Personen 3 Wohnräume und insgesamt 65 m² Wohnfläche der Wohnung,
dd) ab 6 Personen 4 Wohnräume und insgesamt 80 m² Wohnfläche der Wohnung. -
hallo Zusammen
Ich habe vor einen Monat einen Antrag auf Umzug gestellt weil wir jetzt 5 Personen sind meine große Tochter ist 5 Jahre meine 2 Tochter ist 2 Jahre und die Jüngste ist 6 Monate.
Meine 5 Jährige und meine 2 Jährige schlafen zusammen in einem Zimmer, jedoch kann ich die 5 Jährige nicht vor 22uhr ins Bett bringen weil sie sich dann gegenseitig wach halten. Meine große wird dieses Jahr auch noch Eingeschult somit brauch sie auch langsam ein eigenes Zimmer leider habe ich mich in meinen Antrag auf Umzug nur auf den beengten Wohnraum fixziert.Was kann ich jetzt machen damit mir eine 5 Raum Wohnung genemigt wird?
Kann ich die anderen gründe im Wiederspruch mit ein bringen?
ZitatDies ist dann der Fall, wenn in der Regel nicht mindestens für 4 Personen 3 Wohnräume mit insgesamt 65qm Wohnfläche zur Verfügung stehen.
wir sind 5 personen unsere wohnung beträgt insgesammt 79,35 quadratmeter
Wohnräume haben wir 4 aber wir kommen nur auf knapp 54 quadratmeter wonfläche