Beiträge von Bambina1980

    Vielen lieben Dank erstmal für die Antwort .-)


    Nein, dieses ist mein erstes Kind. Das mit dem Umzug ist klar, jedoch ist meine Frage was für eine eventuelle Schonfrist diesbezüglich ich habe. Schließlich habe ich ja auch eine Kündigungsfrist.


    Ich mag diese ganze Situation gar nicht leiden....


    LG, Bambina

    Hallo,


    leider habe ich per Suchmaschine nichts passendes gefunden.


    Ich möchte kurz meine Situation schildern:


    Also, ich habe mich im April 2008 von meinem Mann getrennt. Zu diesem zeitpunkt hatte ich auch noch einen job, so dass mein nochmann mir keinen Unterhalt zahlen musste. Im Dezember 2008 bin ich dann arbeitlos geworden. Ich habe mich arbeitlos gemeldet und erhalte seitdem 558 euro alg 1. Jetzt ist es aber so, dass ich nun schwanger bin - der kindesvater hat sich direkt mal aus dem staub gemacht - und ich von dem alg 1 gerade mal meine miete von 500,00 euro zahlen kann. Vorher konnte ich die Differenz noch gut von meinem Ersparten ausgleichen, was jedoch jetzt nahezu aufgebraucht ist. Ich dachte ja auch, dass ich schnellstmöglichst wieder eine Arbeit finde, jedoch stellt mich als werdende mutter ja keiner mehr ein :(


    Meine Frage wäre jetzt ob ich ergänzendes Alg 2 beantragen kann oder ob das wenig sinn macht...


    Vielen Dank und Gruß


    Bambina