Danke für Deine Antwort!
1. Das Zusammenziehen nächsten Sommer ist meinerseits, da meine große Tochter ihre 4. Klasse noch in ihrer Schule absolvieren soll, die sie nächstes Jahr beendet und dann eh die Schule wechseln muss.
2. Meinem Partner möchte ich nicht zumuten, dass er für uns alle - auch die beiden anderen Kinder - aufkommen müsste. Natürlich erhalten wir Kindergeld und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Damit wären einige Kosten abgedeckt. Da gebe ich Dir recht! Meinem Partner ist es nicht unangenehm, für mich aufzukommen, nur vielleicht unzumutbar?!
3. Natürlich wird er mich unterstützen wollen, nur irgendwann verlangen, selbst Einkommen zu erzielen, was mit 3 Kindern eventuell schwierig werden könnte?!
4. Bis zum Zusammenzug leben wir in getrennten Wohnungen, haben dadurch aber auch die doppelten Kosten.
Es ist nicht leicht, eine gute Lösung zu finden.
Im großen und ganzen wollt ihr hier betrügen und das wird hier nicht gerne gesehen.
Da du ja nun schwanger bist wird sich in der nächsten Zeit an deiner beruflichen Situation nichts ändern.Es ist ja auch so das es mit drei Kindern nicht gerade leicht ist eine Arbeit zu finden.Es stellt sich mir die Frage warum dein neuer Partner erst mit dir nächsten Sommer zusammenziehen will da ist doch das Kind längst geboren.Ist es eigentlich so das es dir peinlich ist zur Zeit kein Einkommen zu haben oder ist es deinem Partner unangenehm für dich mit aufkommen zu müssen.Unabhängig mal von deinen beiden Kindern die du schon hast bekommst du ja ein Kind von ihm und wenn er gut verdient wo ist da das Problem das er dich unterstützt.Ich gehe jetzt mal davon aus das dein erster Partner Unterhalt für seine Kinder zahlt womit deren Lebensunterhalt zumindestens teilweise gedeckt wäre.Wenn du Leistungen bekommst vom Amt mußt du alle Änderungen angeben.Ihr könnt natürlich jeder für sich eine eigene Wohnung haben oder in dem Falle er die Wohnung und du das Haus.Wenn du innerhalb der angemessenen Wohnkosten liegst ist sicher auch die Bezahlung von seiten des Amtes kein Problem.Wenn aber euer Zusammenleben dem Amt bekannt wird mußt du dich auf Rückzahlungen und eventuell einen Strafantrag gefasst machen.Dafür reicht manchmal schon ein lieber Nachbar.