Beiträge von FlorianP

    Hallo,


    meine Schwester hat mich gerade angerufen und mir aufgetragen, ich solle das Solzialgesetzbuch durchlesen um die Pasage zu finden, wie lange man von einem Arbeitgeber weg sein muss, um bei einer erneuten Einstellung (durch den selben AG) als neuer Mitarbeiter zu gelten.


    Das Problem ansich ist folgendes:


    Es wurde im Jahr 2008 das Entgeld von 400 Euro etwas überschritten. 2mal ist das soweit absolut kein Problem.


    Leider wurde es dann ein drittes mal durch das Weihnachtsgeld überschritten. Es handelt sich dabei lediglich um 6 Euro. Damit müsste man für das Einkommen aber Lohnsteuer bezahlen.


    Nun hat sie von der Bundesknappschaft erfahren, dass es einen Absatz in den Geringfügigkeitsrichtlinien geben muss, der besagt, dass man das Arbeitsverhältnis kündigen kann und nach 2 Monaten (oder andere Zeit) wieder beim selben Arbeitgeber als unversteuerte 400euro-Kraft anfangen kann.


    Nun geht es mir genau um diesen Absatz, welcher die Zeit regelt, die man vom Arbeitgeber weg sein muss um wieder als neuer unversteuerter Mitarbeiter zu zählen.


    Kann mir jemand von euch helfen?




    Gruß Florian



    PS: Meine Schwester bekommt kein Hartz4 oder ähnliches. Sie hat einen ganz normalen Arbeitsplatz und arbeitet eben auf 400Euro-Basis noch nebenher. Das Forum erschien mir aber als geeignet um meine Frage zu stellen.