Beiträge von beta

    danke, diabolo!
    ich hab schon widerspruch eingelegt gegen die besoldungskürzung (grund: wirtschaftliche notlage). jetzt wurde ich um die "Herreichung entsprechender Nachweise" gebeten, also nachweise über meine monatlichen verpflichtungen und einnahmen.
    ich wollte mich vorsorglich aber mal erkundigen, was ich machen kann, wenn die prüfung der unterlagen (für mich) negativ ausfällt.
    früher gab es doch sowas wie sozialhilfe, oder?

    ich bin ganz neu hier, von daher weiß ich nicht, ob es so ein thema hier schon gibt und ob ich überhaupt im richtigen forum bin.


    nachdem ich durch das 2. staatsexamen gefallen bin, wurden mir (bis zur wiederholungsprüfung in einem jahr) meine anwärterbezüge um 15 % gekürzt.
    jetzt bekomme ich netto nur noch 838,23 € im monat.


    nach abzug aller kosten (miete, nebenkosten, versicherungen, monatskarte für die öffentlichen verkehrsmittel) bleiben mir zum leben im monat: 243,76 €.


    habe ich als beschäftigte (beamtin auf zeit) überhaupt anspruch auf ALGII?
    ich bin ja nicht arbeitssuchend, sondern einfach nur "arm".


    vielen dank im voraus für eure hilfe und unterstützung!