Beiträge von michaela197013

    Hallo,


    bis September habe ich Harz VI seit Jahren als Aufstocker bekommen.
    Endlich habe ich eine feste Stelle bekommen, bei der ich mit meinen 3 Kindern leicht (ca. 50 €)
    über meinen Bedarf verdiene.
    Demnach müsste ich noch Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
    Dieser wurde abgelehnt, da ich noch Hauseigentümerin bin und der Wert des Hauses über den Vermögensgrenzen liegt.
    Allerdings ist dieses Haus von meiner Großmutter bewohnt, die den Nießbrauch darauf hat, somit ist das
    Haus nicht verwertbar, laut meinem Bescheid vom Kinderzuschlag ist es aber verwertbar.
    Ich dachte, dass die gleichen Vorraussetzungen wie bei Harz VI gelten würden.
    Hat ein Widerspruch aussicht auf Erfolg?
    Wer kennt sich aus und kann mir weiter helfen


    Vielen Dank


    Michaela

    vor kurzem hatte ich einen Unfall - ein Autofahrer hat mich als Radfahrer umgefahren.
    Die Sache ist noch unklar.
    Aber für den Fall dass ich Anspruch auf Schmerzensgeld habe, wollte ich wissen, ob das als Einkommen zählt.

    Nur weil das Haus schlecht isoliert ist und du deshalb höhere Kosten hast heißt nicht das du deshalb mehr bezahlt bekommst.Du müßtest dir dann eine andere Wohnung suchen oder die Differenz selbst tragen.


    Hallo Kitty,
    ich verstehe das Prinzip schon, jedoch bekomme ich nie wieder eine Wohnung zu 250 € Kaltmiete.
    Für insgesamt knapp 450 € warm wird es hier keine Wohnung für 3 Personen geben.
    Das heißt, dass das Jobcenter zwar angemessene Heizkosten übernimmt, aber die Mietkosten
    wahrscheinlich meine überhöhten Kosten übersteigen. Macht das Sinn????
    So wird nicht gespart, sondern noch mehr bezahlt.

    dieses Jahr hatte ich wieder eine Nachzahlung der Heizkosten vom Amt erstattet bekommen.
    Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass meine Heizkosten mit einem Abschlag von mtl. 196 € auf Unwirtschaftlichkeit zu überprüfen sind.
    "Da unangemessene Aufwendungen für die Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II als Bedarf nur so lange anzuerkennen sind, als eine Senkung der Aufwendungen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, in der Regel längstens für sechs Monate beziehungsweise zur nächsten Abrechnungsperiode.


    Sollte es Ihnen in der o.g. Frist nicht gelungen sein, Ihre Kosten zu senken, und Gründe für eine Verlängerung der Übergangsfrist wegen Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Kostensenkung nicht vorliegen, so werden wir ab dem nächsten Abrechnungszeitraum in der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nur noch die angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigen."


    1. Bedeutet das, dass ich ab dem nächsten Folgeantrag nur noch 94,20 € an Heizkosten bekomme?


    2. Das Haus, in dem wir wohnen ist alt und nicht isoliert, daher sehr kalt. Deshalb wäre weniger heizen umzumutbar?


    3. Muss ich einen Antrag auf Unzumutbarkeit stellen?


    4. Unser Vermieter verlangt wenig Kaltmiete (250 €), weil die Nebenkosten so hoch sind. Kann man das berücksichtigen?

    Hallo Gawain,


    das Fahrtenbuch führe ich seit April 2010 und habe in meiner halbjährlichen Abrechnung im September auch die 0,30 € bekommen. Erst jetzt, als ich weniger Aufträge hatte wurde vom Amt diese neue Berechnung erstellt.


    Die Kopien von meinem Fahrtenbuch werden monatlich vorgelegt.
    So wurden auch meine privaten Fahrten ersichtlich und von den geschäftlichen mit 0,10 € pro Kilometer abgezogen.


    So werde ich für jeden privat gefahrenen Kilometer bestraft. Und das mit 3 Kindern, die immer wieder mal
    gefahren werden müssen.

    Hallo,


    ich bin selbständig und beziehe Harz IV.
    Zuerst wurden mir die Kilometer für die Selbständigkeit mit 0,1 €/Km angerechnet.
    Dann wurde mir erklärt, dass ich beim Führen eines Fahrtenbuches 0,3 €/Km bekomme.
    Dies habe ich jetzt getan.
    In meiner halbjährlichen Abrechnung wurden mir aber jetzt die privat gefahrenen Kilometer abgezogen.


    Hier der Text dazu:


    Die Vergütung für die Kilometer erfolgt in einem Monat mit überwiegender privater Nutzung mit 0,1€ pro geschäftlich gefahrenen Kilometer. In einem Monat mit überwiegender Geschäftlicher Nutzung werden die privaten Kilometer mit einem Faktor von 0,1 € von den tatsächlichen Kosten abgezogen. Hiermit sind alle in Verbindung mit dem Fahrzeug anfallenden Kosten abgedeckt.


    Bisher hatte ich viel Arbeit und geschäftliche Kilometer.
    Leider sind mit zwei Großaufträge weggefallen und jetzt habe ich wesentlich weniger Einkommen.
    Dadurch sind natürlich die geschäftlichen Kilometer weniger und die privaten höher.


    Ist diese Berechnung rechtlich korrekt?


    Das Finanzamt erkennt die 0,3 € an und interessiert sich nicht für die privaten Kilometer.


    Jetzt mache ich mir die Arbeit und führe das Fahrtenbuch und dann habe ich aufgrund
    der weggebrochenen Aufträge auch nicht mehr, nur den Aufwand mit Kosten für Kopien.


    Die privaten Kilometer werden ausserdem viel von meinem Sohn genutzt und auch mein Vater leiht sich
    ab und an mein Fahrzeug aus. Kann man hier evtl. etwas machen?


    Vielleicht kennt sich ja jemand mit der Sachlage aus.



    Vielen Dank vorab für die Info

    Hallo,


    vor 6 Monaten habe ich schriftlich nachgefragt, weil es ein paar Unklarheiten in meinem Bescheid gab.
    Meine Nachfrage wurde darauf als Widerspruch gewertet und seitdem habe ich davon nichts mehr gehört.
    Eigentlich wollte ich gar keinen Widerspruch einlegen, sodern nur wissen, wiso manches anders
    berechnet wir, als ich es mir berechnet habe.
    Jetzt ärgert es mich aber so langsam, dass sich alles so lange hinzieht.
    Wie lange dauert ein Widerspruch normal? Bzw. wie lange darf er evt. dauern?
    Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?


    Vielen Dank für euere Antworten

    Hallo Leute,


    beziehe Harz IV trotz Arbeit, weil mein Ex keinen Kindesunterhalt zahlt (verdient zu wenig)
    Jetzt möchte mein 18-jähriger Sohn (Schüler) sich etwas dazu verdienen, damit er seinen Klavierunterricht finanzieren kann.
    Hat jedes Mitglied in einer Bedarfsgemeinschaft die 100 € Zuverdienst frei, oder
    gilt das für die gesamte Familie.

    Bin etwas ratlos.
    Ich bin alleinerziehend und bekomme Harz IV. Zwei von drei Kindern wohnen bei mir
    Mein Sohn möchte nach dem Abi studieren. Soweit ich weiß schließen sich Bafög und Harz IV aus.
    Mein Sohn wird auch weiterhin bei mir wohnen um zu studieren.
    Wird Bafög auf die ganze Familie als Einkommen gerechnet?
    Oder fällt er aus unserer Harz IV Berechnung?


    Vielen Dank für die Info

    Hallo habe ein Problem,


    mein Ex hat schon den zweiten Monat keinen Unterhalt für meine 3 Kinder bezahlt.
    Da ich Alg II bekomme, habe ich die Bestätigung dafür abgegeben.
    Jedoch habe ich bis heute keinerlei Nachricht.
    Auf telefonische Anfrage wurde mir gesagt, dass dies schon mal länger dauern kann.
    Habe meinem neuen Fallmanager vor 7 Tagen eine e-mail geschickt, und keine Antwort erhalten.
    Bis Dezember hatte ich eine andere Fallmanagerin, bei ihr dauerte es ca. eine Woche, dann
    hatte ich den fehlenden Unterhalt.
    Würde mich gerne bei der Leitung beschweren, finde im Netz aber keine Angaben


    Vielen Dank für eure Hilfe


    Micha