Hallo,
ich bin selbständig und beziehe Harz IV.
Zuerst wurden mir die Kilometer für die Selbständigkeit mit 0,1 €/Km angerechnet.
Dann wurde mir erklärt, dass ich beim Führen eines Fahrtenbuches 0,3 €/Km bekomme.
Dies habe ich jetzt getan.
In meiner halbjährlichen Abrechnung wurden mir aber jetzt die privat gefahrenen Kilometer abgezogen.
Hier der Text dazu:
Die Vergütung für die Kilometer erfolgt in einem Monat mit überwiegender privater Nutzung mit 0,1€ pro geschäftlich gefahrenen Kilometer. In einem Monat mit überwiegender Geschäftlicher Nutzung werden die privaten Kilometer mit einem Faktor von 0,1 € von den tatsächlichen Kosten abgezogen. Hiermit sind alle in Verbindung mit dem Fahrzeug anfallenden Kosten abgedeckt.
Bisher hatte ich viel Arbeit und geschäftliche Kilometer.
Leider sind mit zwei Großaufträge weggefallen und jetzt habe ich wesentlich weniger Einkommen.
Dadurch sind natürlich die geschäftlichen Kilometer weniger und die privaten höher.
Ist diese Berechnung rechtlich korrekt?
Das Finanzamt erkennt die 0,3 € an und interessiert sich nicht für die privaten Kilometer.
Jetzt mache ich mir die Arbeit und führe das Fahrtenbuch und dann habe ich aufgrund
der weggebrochenen Aufträge auch nicht mehr, nur den Aufwand mit Kosten für Kopien.
Die privaten Kilometer werden ausserdem viel von meinem Sohn genutzt und auch mein Vater leiht sich
ab und an mein Fahrzeug aus. Kann man hier evtl. etwas machen?
Vielleicht kennt sich ja jemand mit der Sachlage aus.
Vielen Dank vorab für die Info