Beiträge von Kim S.

    ja, ich weiß, und meine eltern wollen auch diese prüfung nicht. jetzt habe ich sie aber soweit, dass sie sich einverstanden erklärt haben.
    wenn aber keiner für mich zuständig ist, wieso soll ich dann mit diesem wisch noch mal wiederkommen? da hätt man mir doch gleich sagen können das es nichts bringt.
    ich blick durch diesen behörden dschungel einfach nicht durch.

    danke für die antwort, ich würde es aber bevorzugen wenn du mich nicht mit mäuschen ansprichst.


    1. habe ich nicht vor meine eltern zu verklagen
    2. bekomme ich kein schülerbafög weil mein schulweg nicht 2 std lang ist und ich keine mutter bin
    3. bin ich daher alg2 berechtigt, da meine eltern den unterhalt zu dem sie verpflichtet sind nicht zahlen können
    4. wollte ich einfach wissen, was in dieses schreiben rein muss damit ich nicht wieder weggeschickt werde mit dem zettel, weil das was drin steht unzureichend ist.


    danke für die hilfe