Beiträge von Cat-2301

    Hallo,


    ich hoffe mir kann jemand bei der Beantworkung meiner Frage helfen. Es geht um ALG 2.


    Ich habe bis September 2007 studiert und war dann offiziell ab Oktober 2007 als arbeitslos gemeldet und habe ab dem Zeitpunkt auch ALG 2 bekommen.
    Am 08.01.2008 habe ich dann wieder fest angestellt gearbeitet. Natürlich habe ich dem Arbeitsamt sofort mitgeteilt, dass ich wieder eine Job habe und denen auch extra meinen Arbeitsvertrag mitgeschickt, indem vermerkt war, dass ich die Tätigkeit ab dem 08.01.08 ausübe.
    Natürlich habe ich vom Amt am 30.12.07 noch ALG 2 bekommen für Januar 08. Dummerweise haben die auch noch am 31.01.08 ALG 2 für Februar 08 überwiesen, was mir voll durch die Lappen gegangen ist.
    Meine Frage jetzt: Muss ich das Geld für Januar 08 zurück zahlen, obwohl ich erst am 08.01. angefangen bin und ja auch erst Ende Januar das erst Gehalt bekommen habe. Ohne ALG 2 für Januar wäre ich trotz des Jobs ja nicht über die Runden gekommen.
    Das komische ist dabei, dass sich bis heute (jetzt schon über 1 Jahr her) das Arbeitsamt nicht bei mir gemeldet hat, dass ich das Geld zurückzahlen muss. Zumindest für Februar 08.
    Meint ihr das kommt noch, obwohl es schon so lange her ist?
    Ich wollte heute eigentlich beim Finanzamt meine Einkommenssteuererklärung 2008 einreichen. Wenn ich die Unterlagen einreicht, kommt dann das Finanzamt darauf, dass ich dem Arbeitsamt noch Geld zurückzahlen muss?
    Oder hängen Finanzamt und Arbeitsamt nicht unmittelbar miteinander zusammen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Gruss