Beiträge von Flynn

    Grundsätzlich gibt es ab 60 Grad Behinderung und einem -G- im Ausweis einen Mehrbedarf von 17 % von der Grundsciherung (derzeit also 59,67 €) Entscheidend ist eigentlich ab wann die Schwerbehinderten-Behörde mit einem rechtsfähigen schriftlichen Bescheid diese Behinderung anerkennt. Hat jemand Widerspruch eingelegt und diesem wurde später statt gegeben taucht das Problem auf, daß der neue Ausweis dann als Nachweis für die Sozialbehörde verwendet wird um den Mehrbedraf anzuerkennen. Das heißt man versucht erst ab dann den Mehrbedarf zu bewilligen an dem der Ausweis vorgelegt wurde. Mit 60 % und G im Ausweis besteht ein Anspruch auf bis zu 60 qm Wohnung, barrierefrei.... und die gibt es nun mal nicht zum gleichen Preis.



    ...man sollte vielleicht erwähnen, dass nicht jeder, der behindert ist, Anspruch auf die hier genannten Leistungen hat.


    Ich bin 80% Schwerbehindert mit Merkzeichen G und ich habe von der ARGE folgende Antwort erhalten:


    "Betreff: Mehrbedarf bei Behinderung mit Merkzeichen G
    Sehr geehrter Herr ....,
    ...mit Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass es für erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Behinderung und dem Merkzeichen G, keinen Anspruch auf Mehrbedarf nach dem SGB II gibt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    ......"


    Diese kurze Mitteilung bekam ich am 11.11.2008


    Mich würde jetzt interessieren, was einem behinderten Menschen tatsächlich zusteht?