lirafe
:
Hier also der Absatz mit dem §9 Abs.5:
"Durch §9 Abs. 5 wird die gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass ein Hilfesuchender, der in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten und Verschwägerten lebt, von ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Die vom Gesetz vermutete Tatsache besteht darin, dass Verwandte und Verschwägerte, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, sich gegenseitig im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten unterstützen, auch wenn nach dem BGB keine Unterhaltspflicht besteht. Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb einer Hausgemeinschaft eine sittliche Pflicht, entsprechend dem Gedanken der Familiennotgemeinschaft, zur gegenseitigen Unterstützung besteht. Reichen sie komplett ausgefüllt Anlagen WEP, KDU, EK, Einkommensbescheinigungen un VM mit allen aktuellen relevanten Nachweisen von allen weiteren lebenden Personen im Haushalt ein."
So sieht das aus...
Was mach ich jetzt damit?!?
Gruß
F-4-F