Beiträge von F-4-F

    Kitty121 : Das hab ich ja schon alles gemacht... Und es ist ihnen nicht egal, jedenfalls sagen sie das...


    lirafe : Danke für die Tipps... Werd mal schauen, was ich machen kann... Sollten deiner Meinung nach die gesamten Mietkosten von meinen Eltern angemaht werden, oder nur die eigentlich zustehenden anteiligen Kosten (1/3)?!?


    Echt Scheiße, dass einen das Amt zu solchen "Maßnahmen" zwingt... :(


    PS: Meld mich, wenn was passiert... Stay tuned...


    Beste Grüsse
    F-4-F

    Hallo @all,


    also ich bin nach längerer Zeit wieder zurück...


    Die Leute von der ARGE haben mir "nur" die Regelleistung und die Versicherung gezahlt. Da ich aber mit über 25 Jahren noch bei meinen Eltern wohne und dort auch Miete bezahle (in bar), weigert sich das Amt die Miete (auch nur anteilmäßig) zu übernehmen... Sie argumentieren damit, dass sie auf meinem Konto diese Zahlungen nicht nachverfolgen könnten... Das geht natürlich auch nicht, da ich kein Geld zahlen konnte, da die ARGE die Wohnkosten nicht übernimmt... Hab sogar eidesstattliche Erklärungen meiner Eltern abgegeben, aber das Amt interessiert das wohl sehr wenig...


    Hat jemand eine Idee, wie ich das Problem angehen könnte?!?


    Gruß
    F-4-F

    jalale :


    Zitat

    Wie alle anderen schon gesagt haben, deine Eltern sind dir gegenüber nicht unterhaltspflichtig und du bildest mit ihnen auch keine BG, sondern eine HG.Du könntest natürlich auch ausziehen.In dem Schreiben, dass du aufsetzt, berufst du dich auf SGB II §7 (3), da steht nämlich dass du nicht mit deinen ELtern in eine BG gehörst.


    aber so argumentiert doch die ARGE... Also das ich keine Bedarfsgemeinschaft (BG) mit meinen Eltern bilde, sondern eher eine Haushaltsgemeinschaft (HG).


    Zitat

    Durch §9 Abs. 5 wird die gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass ein Hilfesuchender, der in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten und Verschwägerten lebt, von ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Die vom Gesetz vermutete Tatsache besteht darin, dass Verwandte und Verschwägerte, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, sich gegenseitig im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten unterstützen, auch wenn nach dem BGB keine Unterhaltspflicht besteht. Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb einer Hausgemeinschaft eine sittliche Pflicht, entsprechend dem Gedanken der Familiennotgemeinschaft, zur gegenseitigen Unterstützung besteht. Reichen sie komplett ausgefüllt Anlagen WEP, KDU, EK, Einkommensbescheinigungen un VM mit allen aktuellen relevanten Nachweisen von allen weiteren lebenden Personen im Haushalt ein.


    Oder hab ich da (mal wieder) was falsch verstanden?!? Bitte um Aufklärung...


    Gruß
    F-4-F

    lirafe :
    Nix, aber es nervt halt, wie die von der ARGE mit Leuten umgehen...


    Achja, hab gerade mit einer Servicemitarbeiterin telefoniert... Und du hattest Recht... Jeder sagt da was anderes...Könnte schon wieder durchdrehen... Diese meinte jetzt, daß es kein Problem ist, wenn meine Eltern ihre Daten nicht offenlegen wollen... aaahhhhhhhhhhhhhhhhh :eek:


    Gut, werd dann mal meine Erklärungen vorbereiten... Meld mich dann, wie die "never ending story" ausgegangen ist...


    Gruß
    F-4-F

    lirafe :


    Hier also der Absatz mit dem §9 Abs.5:


    "Durch §9 Abs. 5 wird die gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass ein Hilfesuchender, der in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten und Verschwägerten lebt, von ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Die vom Gesetz vermutete Tatsache besteht darin, dass Verwandte und Verschwägerte, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, sich gegenseitig im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten unterstützen, auch wenn nach dem BGB keine Unterhaltspflicht besteht. Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb einer Hausgemeinschaft eine sittliche Pflicht, entsprechend dem Gedanken der Familiennotgemeinschaft, zur gegenseitigen Unterstützung besteht. Reichen sie komplett ausgefüllt Anlagen WEP, KDU, EK, Einkommensbescheinigungen un VM mit allen aktuellen relevanten Nachweisen von allen weiteren lebenden Personen im Haushalt ein."


    So sieht das aus...


    Was mach ich jetzt damit?!? ;)


    Gruß
    F-4-F

    lirafe


    was für einen Antrag meinst du denn?!? Oder meinst du die schriftliche Erklärung?!? Fachsimpeln liegt mir fern, will nur auf Nummer sicher gehen, daß ich alles richtig mache...


    Den Hauptantrag hab ich ja schon abgegeben und die wollen in ihrer "Zwischenmitteilung" die Angaben zum $9 Abs. 5 und die Anlage HG nachgereicht haben...


    Reicht also ein Erklärung von Mir, daß ich keine finanzielle Unterstützung und sonstige Leistungen von meinen Eltern bekomme, oder würdet ihr sonst noch was machen?!?


    Gruß
    F-4-F

    Berthold2008 :


    Erstmal danke für deine Antwort...


    Also würde ein formloses Schreiben von meinen Eltern und Mir genügen?!? Ich hab da so meine Zweifel... Die Mitarbeiterin mit der ich gesprochen hatte, meinte das teilweise nicht einmal eine eidesstattliche Erklärung ausreicht...


    Aber versuchen werd ich es bestimmt... Hab ja eh keine andere Wahl...


    Fühl mich von der ARGE echt ein wenig verarscht... Jeder der Mitarbeiter meinte, daß ich auf jeden Fall den Regelsatz bekommen würde und die Wohnung anteilmäßig bezahlt wird... Hätte ich vorher gewußt, daß die alles auf meine Eltern abwälzen wollen, hätte ich mir gleich eine neue Wohnung genommen... Dann würde das Amt noch viel mehr zahlen (müssen)... *UNBELIEVABLE*


    Gruß
    F-4-F

    Kitty121


    Das hab ich auch gedacht, leider sieht die Realität bei Mir anders aus... :-( Das liegt wohl daran, daß ich keinen eigenen Eingang, keine eigene Küche und kein eigenes Bad besitze... Ich versteh es echt nicht...


    Auf jeden Fall will die ARGE die Vermögensverhältnisse meiner Eltern prüfen, sonst werden die Leistungen ganz versagt... (sagt die von der ARGE) Sie besteht auf §9 Abs.5 SGB II...


    uiffi


    Umziehen darf ich wohl auch nicht, da es sonst ein selbst herbeigeführte (oder so ähnlich) Arbeitslosigkeit ist, was das Amt ablehnen kann und wohl auch wird... Also die Kosten für eine neue Wohnung höher sind, als die Kosten für das Wohnen bei meinen Eltern...


    Hat noch einer ne Idee, was ich da machen kann?!? Kann ja schließlich nicht von Luft leben... :confused:


    Gruß
    F-4-F

    Hallo Leute,


    hab ein großes Problem...


    Bin über 25 Jahre alt und wohne noch bei meinen Eltern Zuhause, da ich jetzt mit dem Studium fertig geworden bin, hab ich mich arbeitslos gemeldet... Eigentlich dachte ich, daß ich aus diesem Grund Anspruch auf die Regelleistung und anteiliges Wohngeld habe. (Bedarfsgemeinschaft) Da ich aber keinen eigenen abgeschlossenen Wohnbereich habe, vermutet die ARGE jetzt wohl aber das wir zusammen eine Haushaltsgemeinschaft führen. Aus diesem Grund wollen sie sämtliche Unterlagen von meinen Eltern haben. Dieses lehnen meine Eltern jedoch ab. (Was ich voll und ganz verstehen kann...) Ich muss dazu sagen, daß ich von Ihnen keinerlei Unterstützung mehr bekomme...


    Jetzt zu meiner Frage! Gibt es eine Möglichkeit doch noch an Unterstützung zu kommen?!? Wenn ja, wie?!?


    Bin für jede Antwort dankbar...


    Gruß
    F-4-F