Beiträge von JBTB

    Also mein Freund erhält Leistungen und der Umzug ist kein Problem, da er in dem Haus seiner verstorbenen Großeltern wohnt und dieses verkauft wird.


    Wann würden wir denn als Bedarfsgemeinschaft gelten und wann nicht?
    Und was heißt, dass mein Einkommen von einem Nebenjob auf seine Leistung angerechnet werden? bzw. ab wieviel Einkommen meinerseits?


    Danke für die Antworten!!!

    Hallo!!!


    Mein Freund und ich wollen zusammenziehen. Er ist zur Zeit arbeitslos und ich studiere und erhalte Bafög. Ich habe gedacht, dass dann das Amt seinen Mietanteil übernimmt und ich eben meinen selbst aufbringen muss. Als er beim Amt war haben die ihm aber gesagt, weil ich Bafög empfange können wir nach einer Wohnung schauen, die den Vorgaben für 2 Personen entspricht und das Amt bezahlt die dann. Stimmt das? Würde ich alleine ausziehen hätte ich ja auch keinen Anspruch, deshalb erscheint mir das unlogisch.
    Des Weitern frage ich mich was dem Amt am wichtigsten ist, dass die Quadratmeter stimmen oder der Mietpreis? Es könnte sein, dass wir eine Wohnung bekommen würden, die zwar 10qm größer wie erlaubt ist, dafür aber mit der Kaltmiete zu nicht teuer ist. Könnte es sein, dass diese Wohnung dann nicht erlaubt wird, weil die dann ja mehr Heizkosten verursachen kann?


    Hoffe mir kann jemand helfen!