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Beiträge von babasad
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Hallo ,
wollte euch kurz mal Berichten was aus unseren Fall geworden ist. Es hat sich gelohnt zu kämpfen, wir haben es geschafft das mein Bekannter umziehen dürfte. Wir haben uns an oberster Stelle gewendet, und der Sachbearbeiter sah dann nicht mehr gut aus. Haben jetzt sogar ein neuen Sachbearbeiter bekommen. Man darf sich nicht unterkriegen lassen, und sich nichts gefallen lassen. Das zum Theme " Kämpfen lohnt sich nicht" Sind froh das wir diesen Schritt gemacht haben, sonst würde mein Bekannter immer noch so hausen .
Mein Rat an alle " Kämpft für euer Recht" vorallem wenn man weiß das man in Recht ist.
Spreche aus eigener Erfahrung.
lg euer Babasad
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Hallo Babasa
Im Gunde hast Du und Berthold Recht im Gesetz steht vieles was sich nicht mit dem § 35 so einfach wegwischen lässt! Da Diablo aber vom Fach ist und die Argumentation der anderen Seite aus dem täglichen Geschäft her kennt dürft ihr davon ausgehen wenn man sich die Argumentationsrichtung vorgeben lässt wirds schwierig für Euch (Deinen Bekannten)!
Mein Vorschlag: Nochmals zum Sachbearbeiter und um Niederschrift des Gespräches bitten, dann die Situation schildern und die daraus resultierende Lösung. Danach den Sachbearbeiter auffordern seinen Aussage zu wiederholen und diese ebenfalls schriftlich festzuhalten in der Niederschrift!
Spätestens jetzt werden kleiner Brötchen gebacken, denn wenn dies geschieht würde daraus ja eine verbindliche Aussage entstehen! Verwaltungsakt hin oder her, dann ist bewiesen das er diese Aussage getätigt hat!
Zur Erklärung: Der Fallmanager kann euch den letzten Scheiss erzählen, ihr müsst beweisen das er dies so getan hat und daran scheitert es wenn ihr nichts Schriftiches habt!
Wetten das die Antwort anders ausfällt? Wenn nicht geht ihr den nächsten Schritt zum Teamleiter und schildert den Fall erneut, lasst euch keines Falls auf einen späteren Zeitpunkt vertrösten! Diese Entscheidung kann jeder Sachbearbeiter umgehend vor Ort treffen!
Der Weg übers Sozialgericht ist langwierig und die ARGE ist Spezialist im Aussitzen (nur wenn man sie mit Fristen und Versäumnissen konfrontiert habt ihr eine Chance! Das ist einfach so, wenn man einer Niete sagt das sie eine Niete ist wird sie nicht durch Leistung für Dich handeln, sondern gegen Dich um das Gegenteil zu beweisen - eine Erfahrung die zum Glück nicht nur auf die Mitarbeiter der ARGE zutrifft !!!
Die meisten lassen sich die Argumentation der ARGE aufdrücken, wie beschissen die bisweilen ist zeigen letztlich die vielen Sozialgerichtsurteile zu Gunsten der Kläger!
Ob Verwaltungsakt oder Widerspruchstelle, beides sind von der Verwaltung installierte Systeme die dem Unwissenden vorgaukeln hier Gehör und Unterstützung zu finden, - vergesst es, es ist als wenn ihr mit einem Blitzlicht vor dem Spiegel steht und es auslöst, mehr nicht!
So gesehen ist die Auskunft von Diablo schon korrekt und deshalb begebt euch gar nicht erst auf dieses Schlachtfeld!
Gruss
Hallo ,
wir werden natürlich diesen Kampf aufnehmen, denn auch wir haben Rechte!! Klar wird dies Schwierig sein, aber wer nicht Kämpft kann auch nicht gewinnen! Wir werden wenn nötig, eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und dann sehen wir weiter.Soll doch der SB in so einer Hütte wohnen, wir lassen uns nichts mehr gefallen.erstmal Danke an alle
lg babasad -
Hallo Berthold2008
erstmal Danke für deine schnelle Antwort! Wir werden jetzt alle Hebel in gang setzen damit mein Bekannter aus dieses Loch kommt! Notfalls werden wir uns an das Sozialgericht wenden, wenn das Amt uns weiter Steine im weg legt! Wir werden auch nicht mehr weiter mit dem verstaubten SB auseinander setzen, der sowieso nur dumme Sprüche bringt! Werden jetzt eine neue Wohnung suchen!!
Erstmal Danke!! Ich werde aber weiterhin in diesen Fall berichten!!lg babasad
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Hallo Ihr lieben,
ich hoffe ich bin hier richtig und Ihr könnt mir helfen es geht um folgenden Sachverhalt!
Mein Bekannter bezieht Hartz 4 und wohnt in einer 17qm Wohnung (wenn man das Wohnung nennen kann)
Nun da mein Bekannter noch nicht mal eine eigene Küche besitzt, da nicht einmal Platz in dieses Raum dafür vorhanden ist! Wollte mein Bekannter umziehen, doch das Amt legt Ihn Steine in den Weg indem Sie meinen er müsse dann die Diferenz der neuen Wohnung selber bezahlen! Mein Bekannter hat dem zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt , dass die jetzige Wohnsituation unzumutbar wäre,allein auf eine 17qm Wohnung hausen zu müssen! Doch der Sachbearbeiter war dies egal ,und blieb bei dem Standpunkt das er nicht ausziehen dürfte! Mein bekannnter meinte dass doch nach dem Gesetz eine Person bis zu 45qm zustehen würde! Doch der Sachbearbeiter meinte nur, das wäre Auslegungssache sei und es würde einen sogar 12qm Wohnfläche reichen! Also ich finde das eine unverschämtheit, sogar eine Hund lebt besser!! Muss man das sich gefallen lassen? Oder gibt es da eine Lösung! Mein bekannter ist echt fertig, denn er hält diese Situation nicht mehr weiter aus!:oKönnt Ihr uns helfen??
lg euer babasad