Ah, ok!
Also muss er davon seinen Lebensunterhalt bestreiten und wenn das Vermögen verbraucht ist kann er wieder einen Antrag auf Sozialleistungen stellen.
Die Schulden bleiben, aber er kann Privatinsolvenz anmelden.
Gruß
blaine
Ah, ok!
Also muss er davon seinen Lebensunterhalt bestreiten und wenn das Vermögen verbraucht ist kann er wieder einen Antrag auf Sozialleistungen stellen.
Die Schulden bleiben, aber er kann Privatinsolvenz anmelden.
Gruß
blaine
Hallo!
Die Fakten:
Meine Fragen:
Wäre super wenn mir jemand einen Rat geben könnte auf was wir beim Verkauf bzw. ich beim Kauf beachten sollte damit der Erbe weiterhin Hartz IV bekommt.
Danke und Gruß
blaine