Also erst mal recht herzlichne Dank für Eure Antworten!!
Nur mal zum Verständnis: Ich bin aus einer anderen 1-Raum-Wohnung (anderes Bundesland) zunächst zu meinen Großeltern gezogen. Mich hat es genervt, ständig zu Wohnungsbesichtigungen auf meine Kosten zu fahren. Deshalb wohnte ich eine Weile bei meinen Großeltern und habe mir hier im Ort in aller Ruhe eine Wohnung gesucht. dann als ich die passende Wohnung gefunden hatte, habe ich einen Antrag auf KdU gestellt, der mir ja auch genehmigt wurde und die besagten Anträge.
Ich hatte in meiner alten Wohnung einen Herd, der aber total kaputt war und für den ich auch einen Schrottschein von einem Elektriker habe. Eine Waschmaschine habe ich bisher nie besessen, da ich meine Wäsche bisher immer bei meinen Eltern (wohnten in der Nähe) gewaschen habe.
Renovierungskosten fallen an, da die Wohnung nackig, also ohne Tapeten, übergeben wurde.
Genossenschaftsanteile habe ich beantragt, da ich in einem Urteil L2B611/08 AS - ER des Landessozialgerichts Sachsen gefunden habe, dass Genossenschaftsanteile gleichzubehandeln sind wie eine Kaution.
Ich habe jetzt ein Schreiben gemacht an den Geschäftstellenleiter und Bescheide verlangt und vorsorglich fristwahrend Widerspruch eingelegt. Parallel dazu werde ich zum Anwalt gehen. Wenn die Bescheide da sind, werde ich sie ihm vorlegen. Dann soll er sich darum kümmern.
Ich habe doch noch eine Frage. In meinem Bescheid steht:"dieses Schreiben ist keine Bestätigung, das der Leistungsträger die Mietkosten, Mietkaution, Umzugskosten etc. übernimmt"
Was kann das bedeuten?
Hoffentlcih nur, dass der eigentliche zahlenmäßige Bescheid, wo die Kosten genau aufgeführt sind, noch kommt, sobald ich die Veränderungsmitteilung mit der Mietvertragskopie abgegeben habe????
Ansonsten habe ich Trauer, denn ich bin ja nun schon eingezogen und habe den Mietvertrag unterschrieben.