Beiträge von Chrissy



    Hallo Bina,


    da du selbst gekündigt hast, wird es sehr schwer werden...1. bekommst du eine Sperrfrist von 3 Monaten vom ALG I, aber danach müsstest du ALG I erhalten aber da kommt das nächste Problem, du bist in den 3 Monaten nicht krankenversichert und musst dich selbst pflichtversichern, da wird dir auch keiner helfen, aber frage mal bei ALGII nach, nur da kannst du auch Probleme bekommen, weil du gekündigt hast, umgezogen bist, aber kein Job in der Tasche hast...

    Hallo MarcoF86,


    wenn dein Freund zum Amt geht und einen Antrag auf ALG III stellt, was sehr unwahrscheinlich ist, das er Geld bekommt, dann muss er auch nachweisen, was er mit seiner Abfindung in den 12 Monaten die er vom Bund bekommen hat, alles bezahlt hat... Das Amt kann deine Kontobewegungen bis zu 10 Jahre zurückverfolgen... Also ich weiß von vielen Freunden, das diese nach Bundeswehrzeit ab 4 Jahre - kein ALG I und auch kein ALG II erhalten haben, da sie bereits vom Staat finanziert wurden sind und nicht selbst Steuern in den letzten 3 Jahren bezahlt haben... Frage aber mal bei eurem zuständigen Sozialamt nach oder wie das jetzt heißt.

    Hallo,


    also das Jugendamt bzw. die Mutter darf den Unterhalt nur alle 2 Jahre prüfen lassen, das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Außer die Mutter hat einen "Verdacht", dass der Vater schwarz oder sein Arbeitgeber ihm Geld zusteckt, aber auch dann muss die Kindesmutter dies beweisen. Habt ihr beim JA schon mal nachgefragt warum der Kindesvater alle 6 Monate angeschrieben wird?


    Was ich dir Mandy bzw. dem Kindesvater rate, sich mal einen Anwalt holen... und wenn man sich bei einem Beratungsgesräch nur mal informiert oder geht mal aufs JA zu einem anderen Sachbearbeiter und fragt mal dort nach... und wenn die sagen dass ihr euch an die zuständige wenden sollt, macht es einfach so... ruft beim JA an und frgat tel. nach.

    Also lt. unserem Recht, darf deine Exfrau dein Konto nicht pfänden lassen, weil dein Verdienst unter der Grenze liegt... Was ich dir rate, gehe zum Jugendamt, nehme deine Lohnzettel der letzten 12 Monate mit, und lasse es dir ausrechnen. Wenn nicht sogar deine Exfrau an dich was bezahlen muss, da Sie nun wieder verheiratet ist und der Lohn des neuen Ehemanns mit anteilig in Ihr Einkommen zählt... aber wie sich dies genau verhält müsste eigentlich dein Anwalt wissen, wenn du einen Guten hast... Schreibe mal bitte was du erreicht hast...danke