Ich habe aber auf dieser Homepage einen Eintrag gefunden in dem steht, das Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit eines unter 15 jährigen Sozialgeldempfängers z. B. aus Aushilfsarbeiten o. Ferienjobs nicht angerechnet werden, wenn sie nicht höher als 100,-€ im Monat betragen. Oder meint man damit die anrechnungsfreien 100,- € ? Es steht unter Hartz IV / ALG II - was ist kein Einkommen.