Beiträge von Steinex

    Tach auch ! ich bin zurzeit arbeitslos und beginne am 14. eine Weiterbildungsmaßnahme die vom eigenbetrieb übernommen und auch die Fahrtkosten ! nun man bekommt ja die fahrtkosten immer erst rückwirkend für den letzten monat ! nun muss ich aber nach dresden fahren und bekomme auch die kosten für hin und rückfahrt gezahlt ! aber ich habe nicht das geld um die fahrtkosten vorzustrecken ! kann ich jetzt beim eigenbetrieb ein darlehen bekommen um das geld für spritkosten auftreiben zu können ??


    Vielen Dank

    Hallo ,


    also ich hab mal ne frage zum umziehen mit ALG 2 .


    Und zwar meine Freundin und ich wohnen zurzeit in einer 56 qm wohnung ( 3-Zimmer) im 6. Stock.
    Jetzt ist meine Freundin schwanger geworden und jetzt überlegen wir umzuziehen in eine andere Wohnung und vor allem in einen niedrigeren Stock und vielleicht auch in eine größere Wohnung ! Kann uns das Amt da einen Strich durch dir Rechnung machen ? Ich meine wir haben doch dann mit KInd einen höheren Anspruch
    auf Wohngeld, bzw wir würden doch mehr geld für die Miete vom Amt bekommen ? Und kann uns das Amt zwingen in der Wohnung wohnen zu bleiben ? Und was ist wenn wir darauf verzichten würden mehr geld zu bekommen und die Differenz dann aus der eignen Tasche zahlen ? Heißt wir bekomen weiter Wohngeld für die kleinere Wohnung und den Rest tragenwir ! Ich meine für müssen ja jetzt auch schon 17 Euro noch drauflegen von uns aus !


    MfG


    Steinex