Beiträge von sestrjulka

    Hallo,


    kann mir jemand sagen, wie eine soziale Überbrückungshilfe, die ich in einem Vergleich beim Arbeitsgericht erhalte, bei dem Bezug von Hartz IV angerechnet wird? Summe: 5000 Euro brutto.


    Wird das für die Zukunft angerechnet oder auf die letzten Monate, so dass ich Hartz IV zurückzahlen muss?


    Oder vielleicht ganz anders? Wieviel kann ich davon behalten?


    Ich kann den Vergleich noch widerrufen.


    Danke.

    Hallo,


    ich war vor der Geburt meines zweiten Kindes ein halbes Jahr beschäftigt, dann 6 Wochen vor Geburtstermin und 8 Wochen danach im Mutterschutz, dann Elternzeit. Habe ich nach dem Jahr Elternzeit Anspruch auf ALG I?
    Werden die Elternzeitmonate bzw. Mutterschutzzeit angerechnet?


    Danke.

    Hallo,


    ich war vor der Geburt meines zweiten Kindes ein halbes Jahr beschäftigt, dann 6 Wochen vor Geburtstermin und 8 Wochen danach im Mutterschutz, dann Elternzeit. Habe ich nach dem Jahr Elternzeit Anspruch auf ALG I?
    Werden die Elternzeitmonate bzw. Mutterschutzzeit angerechnet?


    Danke.

    Hallo,


    vielleicht weiß hier jemand eine Antwort!


    Ich bekomme Ende April mein zweites Kind. Seit September war ich in einem Arbeitsverhältnis, habe aber nur eine Gehaltszahlung und 2 kleinere Abschlagszahlungen erhalten. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass er nur vorübergehend Zahlungsschwierigkeiten hat.


    Für mich steht nun die Frage, ob ich Elterngeld bekommen werde. Weiß jemand hier, ob ich Elterngeld bekommen kann (ich meine nicht die 300 Euro, die jede(r) bekommt), wenn mein Arbeitgeber mir die ausstehenden Gehälter nicht auszahlt? Reicht der Anspruch durch den Arbeitsvertrag aus? Bis wann muss ich die Gehälter bekommen, damit sie in die Berechnung für das Elterngeld einfließen können?


    Von der Elterngeldstelle habe ich, ehrlich gesagt, eine negative Antwort erhalten. Telefonisch wurde mir gesagt, dass nur tatsächliche Gehaltszahlungen zum Erhalt des Elterngeldes berechtigen. Viele in meinem Umfeld meinen, dass das so nicht sein kann. Damit wäre ich ja doppelt bestraft: weder Gehalt für die letzten Monate noch mir eigentlich zustehendes Elterngeld, denn ich habe ja gearbeitet.


    Um gleich die Antwort auf die sicherlich kommende Frage zu geben, warum ich so lange bei dem Arbeitgeber geblieben bin: Da ich schwanger bin, habe ich nicht die Möglichkeit mich woanders zu bewerben. Ich habe auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da ich nicht lange genug in einem sozialversicherungspflichtigen Job gearbeitet habe. Durch Bleiben bei dem Arbeitgeber habe ich mir die Chance erhalten, meine Gehälter zu bekommen, mir ein Anrecht auf Elterngeld zu erarbeiten sowie nach Ablauf der einjährigen Elternzeit in den Job zurückzukehren, falls die Firma sich wieder aufrappelt.


    Nun würde ich mich aber über eine Antwort auf meine Frage freuen.
    Danke.