Beiträge von manja27

    mein freund und ich wohnen NICHT zusammen, ich habe eine eigene wohnung, er wohnt bei seinen elternhaben aber eine gemeinsamme tochter. nun meine frage, wie oft darf er da sein und vorallem wie oft bei uns schlafen, ohne das das amt denkt wir wohnen zusammen?! bzw. was darf er bei mir in der wohnung haben? (also wechselwäsche, zahnputzzeug, duschgel und so weiter?)



    bitte um eure hilfe LG manja

    hallo, also rein rechtlich hast du mit dieser frau nichts zu tun, laut gesetzt heißt es das der partner nicht für die "schulden" des anderen belangt werden darf. also dürfen sie von dir nichts holen, egal wieviel du verdienst.

    hallo, sie müsste dir eigentlich unterhalt zahlen, aber da sie nicht arbeitet wird sie es nicht können. ihr mann muss dafür nicht herhalten, falls du gedacht hast das er es zahlen kann, da sie verheiratet sind, denn... "schulden" müssen rein rechtlich nicht vom ehepartner bezahlt werden, auch wenn dieser noch so viel verdient. Lg

    Hallo, ich habe mal eine frage... ich (20 Jahre) bin alleinerziehend und habe eine 12 wochen alte tochter. ich habe einen ALGII bescheid bekommen, das mir nur 117€ pro monat zusteht. :eek: daraufhin bin ich zum amt gegangen und habe gefragt wie das denn sein kann. da wurde mir gesagt das das seine richtigkeit hat, da mir von der kleinen das kindergeld angerechnet wird, der unterhalt von 117€ (obwohl ich keinen bekomme, da wir vom jugendamt aus einen brief an das amt schreiben sollten, das wir auf diesen verzichten, weil wir uns beide um die kleine kümmern) und mein kindergeld wird mir auch angerechnet, obwohl ich auch keins bekomm. und elterngeld ist noch am laufen, also bekomm ich das auch noch nicht. wie soll ich da von 117€ ALGII und 164€ kindergeld leben? :confused: meine kleine brauch schließlich auch windeln und ihre nahrung kostet im monat rund 84€. ist das gerechtfertigt, der satz von 117€?


    wär schön wenn mir jemand helfen könnte...


    Lg manja