Hallo Leute ...ich habe da mal eine Frage und zwar bin ich jetzt in einem VorbereitungsJahr um nächstes Jahr eine Ausbildung zu beginnen ....ich habe bis vor zwei Monaten ALG 2 bekommen ....nun habe ich heute meinen bescheid über das Geld zur Teilnahme am Arbeitsleben bekommen so nennt sich das Geld ...ich bekomme nun 465 Euro zusätzlich bekomme ich für mein Kind 184 und 225 Euro also Kindergeld und Unterhalt ...das Amt übernimmt 130 Euro Kinderbetreuungskosten von insgesamt 298 Euro dazu muss ich das Essengeld alleine tragen dann habe ich eine miete von 404 Euro 50 Euro Strom ....ja und wie sicher jeder rechnen kann bleibt mir nicht viel zum Leben meine Frage ist nun ob es Möglichkeiten gibt das ich direkt beim Arbeitsamt noch etwas zu beantragen kann oder an anderen Stellen über Antwort würde ich mich freuen mfg
Beiträge von darkdevil1005
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Hallo...ich habe gehört das ALG2 Empfänger dieses Jahr weihnachtsgeld beantragen können...ist das wahr? wenn ja wie soll das gehen ....formloser Antrag oder wie?mfg
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was heisst solange sie in keiner neuen beziehung lebt???
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hallo an alle...
ich habe da mal ein anliegen...und zwar... meine freundin ist seit letztes jahr im oktober von ihrem lebensgefährten getrennt...der hacken...am 30,03,2010 hat sie ihn noch geheiratet...aus der beziehung geht auch ein kleines kind hervor die jetzt mittlerweile 11 monate alt ist...alles sehr kompliziert :-)...
im grossen und ganzen möchte ich gerne wissen wie es aussieht mit dem unterhalt für die kleine sowohl auch für sie selbst???
ist er verpflichtet unterhalt für sie zuzahlen???
in welcher höhe müsste die zahlung des kindesunterhalt sein???ich muss kurz erwähnen er selbst ist selbstständig...sie selbst noch im babyjahr...falls das irgenwie von bedeutung ist!!!
für hilfreiche antworten bedanke ich mich im vorraus...
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Hallo,
Ich suche gerade eine neue Wohnung... Mein Sohn (5 jahre) lebt aber nicht bei mir... Ist jedoch alle 2 wochenenden von Freitag- nachmittag bis montag früh und jeden Mittwoch zu Donnerstag bei mir... steht mir da eine drei-Raum wohnung zu???
Über schnelle antwort würde ich mich freuen...
Liebe grüße
darkdevil1005 -
Also erstmal weiß ich gar nicht warum ihr euch hier so anmault... Es wurde eine frage gestellt und diese sollte man hier erfahrungsgemäß beantworten...
So und nun zum eigentlichen Thema...
Ich denke das dein Sohn mal zur ARGE gehen sollte um einen Antrag auf Umzug in eine eigene Wohnung zu holen und zu stellen...
Er soll angeben das die Situation unerträglich ist und das er sich mit dir nicht ein bisschen versteht... Meine Schwester ist gerade 20 geworden und lebt alleine... wurde möglich weil sie genau dies angegeben hat... Wenn dies bei dir nicht klappt weiß ich auch nicht... oder aber er zieht einfach aus und muss dann aber damit leben das er ne 3 Monatige sperre bekommt...Ansonsten würde ich sagen ziehst du so schnell wie möglich die nötigen Grenzen und sagst deinem Sohn einfach mal wie es ist...
Kann mich echt gut in die Situation reinversetzen die du gerade durchmachst...
LG
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Das ist schon schlimm weil die Kinder immer die Leidtragenden sind.Wenn du sagst mit deinem Ex kannst du nicht reden wie ist es denn mit seiner neuen Frau.Vielleicht kann sie ja im Interesse des Kindes zwischen euch etwas vermitteln.Ich denke sie fühlt sich für die Kinder auch verantwortlich sonst würde sie ja die Termine gar nicht wahrnehmen.
Sie fühlt sich verantwortlich aber steht mir und meinem Sohn total im weg... Sie versperrt mir den weg zu meinem Sohn... Selbst der Kindesvater so habe ich am Donnerstag letzer woche erfahren müssen will nicht mal den Kontakt zu mir... Nur notgedrungen wenn es um unseren Sohn geht möchte er texte oder so... Ich habe nun ein zweites mal meinen Sohn verloren... Alle (Jugendamt und Verfahrenspfleger) denken sie könnten das Wohl meines Sohnes in 15min einschätzen und sagen beim Vater sei ja alles total toll... Vor gericht letzte woche musste ich mir sogar die frage antun ob es ok ist wenn mein Sohn das wochenende nicht zu mir kommt sondern dann eben 2 wochenenden hintereinander... ist ja nicht das problem... sonst haben wir das auch immer so geklärt und dies lief ohne probleme ab und nun fragt er vor gericht und als ich ihn fragte warum gerade da kam nur das er sich nicht trauen würde... sowas lächerliches... für den Kindesvater ist immer alles total toll und absolut perfekt... Auf die frage meines Anwalts wie unser Sohn "bestraft" werden würde wenn er etwas getan hat was er nicht darf kam vom Kindesvater nur sowas gibt es nicht und unser Sohn macht ja nichts... Total supi... Ich habe ein total perfektes kind das mit allen regeln und normen dieser welt geboren wurde und vom ersten tag an weiß was er darf und was nicht...
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Und genau da liegt ja das problem... Mit meinem Ex kann man nicht reden... Man kann nichts gemeinsam abquatschen! In den Augen von meinem ex ist alles nicht richtig was ich sage und auch die Vorschläge die ich mache zum bespiel ein gemeinsamer zoobesuch mit seiner Frau und den 2 Kindern oder ein Kaffee trinken.... nichts wird angenommen... ganz im gegenteil... man geht mir aus den weg und wenn nicht dann ist es notgedrungen und dazu kommt dann noch das mein Sohn zu seiner neuen Frau auch Mama (name) sagen muss... und mich soll er Mama (name) nennen... Ich habe dies selbst mitbekommen und er hat es auch zugegeben... und das nur weil sonst deren gemeinsames Kind es nicht lernen könnte mama zu sagen... heute zum beispiel war Elternversammlung in der Kita.... Wo ich natürlich hingegangen bin... Aber anstatt das mein ex kommt, kommt seine Frau rein... Und das ärgert mich... ich werde ja als mutter meines eigenen Kindes nicht mehr ernst genommen... weiß echt nicht was ich noch machen soll...
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hallo an alle...
mein ex hat im april geheiratet, unser gemeinsamer sohn lebt bei ihm...aber wir haben das gemeinsame sorgerecht!!!
hat seine neue jetzt FRAU das recht mit meinem sohn alles zubelaufen wie ich auch???...wie arztbesuche...oder alltägliche dinge???bitte um antwort
PS. welche rechte hat sie jetzt ???
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nun gut soweit hab ich das verstanden...
aber es existieren nur im gemeinschaftsraum geräte ein fernseher und ein radio...das heisst das niemand weiter etwas in seinen rämlichkeiten hat...kannten uns schon gut bevor wir zusammen gezogen sind.
waren uns dann einig wie es gehandhabt wird
kann sie ihr antrag nicht wieder zurücknehmen?
sie hat es unwissend beantragt...jemand sagte sie muss und das tat sie dann auch obwohl wir ihr sagten sie solle damit warten bis wir genaueres wissen,und nun hat sie den salat!
was können wir tun unter solch umständen??? -
hallo erstmal...ich lebe mit zwei weiteren personen in einem haushalt...also in einer wg.
eine von denen ist noch auszubildene und hat unwissend GEZ beantragt.
die weitere person und ich beziehen alg 2,und von der anderen mitbewohnerin wurde schon ein befreiungsantrag gestellt,der allerdings schon bestättigt ist.
meine frage ist nun...muss die auszubildene trotz befreiung im haushalt GEZ zahlen??? -
Hallo,
Ich rede von den Chancen mein Sohn wieder bei mir lebend zu haben... Er hat nichts um etwas gegen mich vorzubringen... Warum ich wiedermal um mein Sohn kämpfe ist weil ich dies nun schon das zweite mal tue vor gericht... Er lebt noch bei meinem Ex will ihn aber zu mir holen... Doch er hat am 24.04.09 geheiratet, hätte er vor Gericht nun größere Chancen meinen Sohn bei sich zu behalten??? -
Mein Ex hat im April geheiratet...hat er vor Gericht jetzt bessere Chancen???Ich kämpfe gerade (widermal)
um meinen Sohn...doch bevor er geheiratet hat war ich schon beim Anwalt und habe die ganze Sache wieder ins rollen gebracht...steht er jetzt besser da ???Hat er mehr Chancen da er nichts weiter vorbringen kann??? -
Hallo erstmal...ich habe mich vor geraumer Zeit von dem Vater meines Sohnes getrennt...wir beide haben das Sorgerecht...waren vor knapp zwei vor Gericht,doch dort haben beide Parteien den Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück gezogen...meine Frage nun...habe ich dann genauso dass recht meinen Sohn zu mir zuholen wie ich möchte natürlich mit absprache des anderen???
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Hallo Stephanie,
Ja für den Unterhaltstitel musst du dann einen Anwalt aufsuchen.
Für die schnelle Antwort ist gerne geschehen... Freut mich das ich dir helfen konnte.
LG darkdevil1005
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Hallo Stephanie,
Hier in Deutschland hättest du auf jedenfall weiterhin anspruch auf Unterhalt wenn du Heiratest. Es sei denn dein neuer Mann nimmt die Kinder an und Adoptiert diese oder legt selbst eine anerkennung ab... Aber da du jetzt in Frankreich lebst hast du auch denke ich mal andere Gesetze.
Hier in Deutschland hilft dir Grundsätzlich in Unterhaltsangelegenheiten erstmal das Jugendamt... Aber da deine Kinder schon 7 sind musst du für ein Unterhaltstitel sorgen.
LG Darkdevil1005
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Wie jetzt: "Mehrbedarf für das Umgangsrecht mit ihrem Kind"? Kannst du das vielleicht viel, viel genauer erläutern?
Den Teil habe ich von meinem Antwortschreiben einfach so übernommen habe aber vergessen zu zitieren... Ist schon mein Sohn also keine Bange...:-D
So nochmal zum eigentlichen Thema... Also ich habe mir im Internet eine seite ausgedruckt auf dem steht das ein Vater mehrbedarf für sein Sohn beantragt hat und das vom Gericht gestattet wurde da sein sohn ja alle 2 Wochen bei ihm lebe... Bei mir ist es ebenso der Fall alle 2 Wochen von Freitag nachmittag bis Montag früh und dann auch jeden Mittwoch zu Donnerstag hab ich meinen kleinen... Da ich aber leider nur ALG2 erhalte war mein Anliegen wie die des Vaters aus dem schreiben im Internet ein Antrag auf Mehrbedarf zustellen... Dies Tat ich und bekam eine Absage... Ohne Grund... Habe auch schon nen Widerspruch geschrieben!!!
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es ist so...ich habe mich von meinem ex getrennt ...wir haben beide sorgerecht also geteilte sorgerecht...und mein kleiner lebt aber bei ihm...noch...ich hole ihn mir ja zurück wäre ja nicht das erste ma das ich bei gericht bin!!!
ich habe beim aa ein antrag auf mehrbedarf gestellt ...genauer gesagt einen antrag auf mehrbedarf für das umgangsrecht mit ihrem kind. -
hallo alle zusammen...ich habe da mal ein anliegen bezüglich der betreuungskosten...
ich bin mutter eines 4 jahre alten kindes...ein junge...er lebt aber allerdings bei seinen vater.
ich habe zwar das sorgerecht mit dem vater zusammen doch er hat das aufenthaltsbestimmungsrecht denke ich zumindest!!!
ich habe meinen kleinen jeden mittwoch bis donnerstag früh und alle zwei wochenenden,ich beziehe zur zeit alg2 und ich hatte mich erkundigt ob mir noch etwas zusteht worauf ich auf eine verordnung stieß die besagt das ich direkt beim amt soetwas beantragen dürfe!
gesagt getan...ablehnung bekommen!kann mir jemand sagen warum...und vor allem was kann ich noch tun??würde mich auf viele zuschriften freuen