Hallo Jalale, ich habe der ARGE ein Schreiben bezug auf die Trennung , und ein Schreiben bezüglich der Umzugsgenehmigung zukommen lassen. Wie teuer die Wohnung sein darf muss ich noch in Erfahrung bringen. Die von dir genannten Punkten werde ich bei der ARGE ansprechen b.z.w beantragen. Nochmals bedanke ich mich für deine Mithilfe und Rat, werde mich nartürlich melden sobald ich etwas neues zu berichten habe. Bis dahin alles Gute, nochmlas DANKE.
Beiträge von Dieter_Keller
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Hallo Jalale, ich habe nun die Tage die Arge angeschrieben, habe prompt auch einen Termin bekommen für den 18. Es sind noch einige Tage noch zu warten. Wir halten es sehr schwer aus, wir sind dermaßen zerstritten sodas wir nur bedingt über den weg laufen, nicht einfach sowas in einem Haushalt zu leben obwohl man sich nichts mehr zu sagen hat. Müssen wir uns irgendwie auf den Termin von der Arge vorbereiten? Gibt es noch schritte die wir parallel gehen müssen oder sollten?
Bedanke mich im VorausMfg
Dieter
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Vorerst möchte ich mich recht Herzlich bedanken, sher lieb und hilfsbereit.
Hallo Dieter,
Du wirst den Umzug begründen müssen, setz dazu mit deiner Exfrau zusammen ein Schreiben auf, in dem ihr festhaltet, dass ihr euch getrennt habt.
das aufzusetztende schreiben etwa so gemeint?
Hiermit beantrage ich ............ eine Umzugsgenehmigung, gleichzeitg bestätigen wir ............,........... das seit dem 03.03.2009 wir nicht als Bedarfsgemeinschaft leben und uns getrennt haben.
bedanke mich im Voraus
mfg
Dieter
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Guten Tag. Schön das es so eine Plattform gibt, um Menschen mit infos helfen ihre schwierige zeit die sie erleben zu bewältigen. Zu unserer Situation, ich und meine Frau haben lange jahre beziehungskrisen, haben immer wieder versucht im Namen unserer Kinder 2/8 die Ehe aufrecht zuhalten. Aber wir haben keine Kraft mehr diesen Kapf aufrecht zuhalten. Folgende Situation wir beide sind Hart4 empfänger, und leben in einer 3 Zimmer Wohnung. Um meinen Kinder die Trennung so leicht wie möglich zu machen haben ich und meine Frau entschieden das ich aus der Wohnung ausziehen werde. So nun zu meinem Problem, da ich und meine Frau keinerlei wirtschaftlichen rücklagen haben, ist das ein ganz grosses Problem. Ich würde gerne einige fragen stellen, wenn dies bezüglich antworten kommen würde mir zum teil sher geholfen werden.
1: Welche Anträge muss ich stellen?
2: Eine Wohnung zum ausziehen, wie kann ich sie mieten wenn ich doch kein Geld besitze?
3: Bekomme ich auch hilfe für erstaustattung?
4: Muss meine Ex Frau etwas beantragen?
5: Muss ich bei der reihenfolge der anträge etwas beachten?
6: Gibt es noch anliegen oder anträge die ich stellen muss die nicht automatisch geändert wird?Im moment bin ich sher traurig, wenn ich etwas vergessen sollte würde ich mich trotzdessen für die info freuen.
Ich bedanke mich im voraus,
mfg
Dieter