Beiträge von gtde

    Hallo zusammen,


    kurze Bestandsaufnahme:
    - Ich bin 33 Jahre alt, alleinstehend und beziehe seit 6 Monaten ALG2
    - Ich wohne seit Jahren zur Untermiete und meine Räume haben eine Wohnfläche von 49 m².
    - Die Nebenkosten werden über eine Nebenkostenpauschale abgerechnet.
    - Mietkosten: Grundmiete 410 €, Möblierungszuschlag 20 €, NK-Pauschale: 170 € -> Gesamt: 600 €
    - Es ergibt sich somit eine Kaltmiete von 8,37 €/m²


    Man muss anmerken, dass die Mietpreise hier in der Stadt relativ hoch sind. Ich habe mal die durchschnittliche Kaltmiete über alle bei immoscout24 verfügbaren Wohnungen (zwischen 55 und 135 m² - kleinere gibt es keine auf dem Markt) errechnet. Der Durchschnitt liegt bei genau 8,00 EUR. Allerdings komme ich wenn ich die kleineren Wohnungen (55-66 m²) nehme auf einen Durchschnitt von 8,55 EUR/m².


    1.) Das Jobcenter hat beim Erstantrag mitgeteilt, dass die für eine Person maximal zulässige Kaltmiete in der Stadt bei 370 € liegt. Und dass die Mietkosten nur für 6 Monate (also bis jetzt) übernommen werden. Nach den 6 Monaten erfolgt eine Kürzung auf den Maximalbetrag.


    Es ist so gut wie unmöglich hier in der Stadt eine Wohnung unter 50 m² zu finden, die eine Kaltmiete von unter 370 € hat. Die einzige Möglichkeit sind Genossenschaftswohnungen (ca. 340 € für 50 m²) aber diese sind schlecht Isoliert und besitzen eine Ofenheizung (Ölöfen und elektrischer Durchlauferhitzer), wodurch die Heiz- und Warmwasserkosten extrem hoch sind. Außerdem bestehen dort Wartezeiten bis zu einem Jahr.
    Ich habe vor Jahren in einer solchen Wohnung gelebt und war durch ständige Zugluft extrem oft erkältet und hatte auch durch leicht feuchte Wände und Schimmelbildung Probleme mit den Atemwegen.


    Ich hänge sehr an der Wohnung und ein Umzug kommt auch absolut nicht in Frage, da ich seit Monaten wegen Krankheit arbeitsunfähig bin und einen Umzug finanziell sowie nervlich nicht packen würde.


    Was kann man hier dem Jobcenter entgegenbringen?


    2.) Ich habe jetzt vom Jobcenter einen Anruf bekommen, dass sie zur Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrags eine Aufschlüsselung der Nebenkostenpauschale benötigen. Es reicht scheinbar eine Auflistung wieviel die NK-Pauschale und wieviel die enthaltenen Heizkosten betragen. Die einzelnen NK müssen nicht aufgeschlüsselt werden.


    Soweit mir bekannt ist, muss das Jobcenter sowieso die kompletten Nebenkosten und Heizkosten übernehmen. Die Warmwasserkosten (wohl enthalten in den Heizkosten) sollen ja meines Wissens nach seit 2011 auch nicht mehr von den NK abgezogen werden. Für was ist dann diese Aufstellung (wurden für die ersten 6 Monate nicht benötigt) überhaupt nötig?


    Ich habe jetzt eine Aufschlüsselung beim Vermieter angefordert. Diese beträgt:
    NK 120 €, Heizung 33 €, Warmwasser 17 € -> Gesamt: 170 €


    Kann mir hier irgendetwas von der NK-Pauschale gekürzt werden?



    Danke für hilfreiche Beiträge und natürlich schöne Grüße
    Mike

    Hallo,


    mit den RA-Kosten sind die Anwaltsgebühren/Inkassokosten der Gegenseite gemeint, also vom Vermieter und vom ehemaligen Stromversorger, die ich ja quasi bezahlen muss, da ich in Verzug bin.


    Selbst habe ich noch keinen Anwalt beauftragt.


    Hab mal noch etwas nachgedacht:


    Besteht die Möglichkeit sich die zusätzlichen Gebühren, die durch das Inkasso entstanden sind, von der ARGE ersetzen zu lassen? Schließlich hat die fehlerhafte Berechnung erst dazu geführt. Aber vermutlich wird da nichts zu machen sein, weil ich das selbst erst realisiert habe, als es schon zu spät war.


    Oder gibt es wenigstens die Möglichkeit einen Kredit oder ähnliches von der ARGE zu bekommen um überhaupt mal die Miet- und Stromschulden bezahlen zu können?


    Kann zwar mit dem Anwalt des Stromversorgers eine Ratenzahlung vereinbaren, aber das ist mit zusätzlichen Gebühren von 81 EUR verbunden, die ich mir natürlich auch nicht leisten kann. Schätze mal bei den Anwaltskosten des Vermieters wird bei einer Ratenzahlung das gleiche kommen.



    Schöne Grüße
    Michael

    Achtung! Viel Text ;)



    So ging es weiter:


    02.04. Widerspruch beim Sachbearbeiter abgegeben und quittieren lassen


    06.05. Da immer noch keine Reaktion seitens der ARGE kam, dort in der Widerspruchsabteilung angerufen und die Auskunft bekommen, dass die Bearbeitung des Widerspruchs noch min. 2 Monate dauern wird.


    Bis zu diesem Tag sind knapp über 300 EUR aufgelaufen, die mir durch die fehlerhafte Berechnung fehlen. Hab anschließend über eine telefonische Rechtsberatung mit einem Fachanwalt für Sozialrecht gesprochen. Dieser hat mir geraten einen Vorschuss zu beantragen und eine Frist vom 10 Kalendertagen zu setzen.


    Am selben Tag eben diesen Vorschuss gemäß § 42 SGB I in Höhe der fehlenden Bezüge beantragt, bis das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist.



    Zwischeninfos:
    • Zwischenzeitlich kam von meinem ehemaligen Stromversorger ein Schreiben von einem Inkassobüro, da ich bis jetzt nicht in der Lage war, die Nachzahlung von 2008 zu begleichen. Ich wurde zum 01.02. von diesem Stromversorger gekündigt, weil der Abschlag 2 mal unpünktlich bezahlt wurde (bin seitdem wieder beim örtlichen Stromversorger). Die entsprechenden Abschläge sind bezahlt, nur die Nachzahlung ist eben noch offen. Jetzt wurde mir angeboten die Nachzahlung inkl. Gebühren des Rechtsanwalts (ca. 390 EUR) zzgl. einer Einigungsgebühr von 81 EUR in Raten zu bezahlen. Zusätzlich soll ich laut der Ratenzahlungsvereinbarung eine Selbstauskunft abgeben und folgende Vereinbarung unterschreiben: "Zur Absicherung der Forderung (...) trete ich hiermit den jeweils gegenwärtig und künftig pfändbaren Teil meiner JAnsprüche aus Arbeitslosengeld I und II (...) gegen den jeweiligen Leistungsträger ab. (...) Die durch mich erklärten Abtretungen dürfen nur offengelegt werden, wenn ich meinen Ratenzahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkomme."
    Sind solche Formulierungen die Regel und was heisst das nun? Dass die mir einfach die Bezüge vom Konto pfänden können, falls ich doch mal in Verzug mit der Rate kommen sollte?


    • Außerdem kam am 12.05. auch ein Brief vom Rechtsanwalt des Vermieters wegen 2 offener Monatsmieten inkl. fristloser Kündigung der Wohnung. Die zwei offenen Mietzahlungen wurden aber am 04.05. beglichen. Leider zu spät, wie ich dann am Telefon erfahren habe. Es wurde mit Räumungsklage gedroht. Im Telefonat mit dem Rechtsanwalt wurde mir dann gesagt, dass keine Maßnahmen eingeleitet werden sofern die aktuelle Miete (für Mai, die noch offen ist) bis nächste Woche bezahlt ist. Zusätzlich kamen mal wieder RA-Gebühren in Höhe von ca. 230 EUR dazu, die ich ggf. auch in Raten bezahlen kann. Problem ist nun wieder, dass der Kontostand nicht ausreicht um die offene Miete vom Mai bis nächste Woche zu begleichen...


    Meines Erachtens hätte das Inkasso durch den Vermieter klar vermieden werden können, wenn die ARGE die zustehende Leistung zum entsprechenden Zeitpunkt gezahlt hätte. Das Inkasso durch den ehemaligen Stromversorger wäre wohl nicht zu vermeiden gewesen, aber so bin ich jetzt leider in ziemlicher Bedrängnis.



    so zurück zum Widerspruch:
    Heute kam nun folgender Brief von der ARGE:
    "Ihrem Antrag vom 06.05. auf Vorschusszahlung kann nicht entsprochen werden.


    Nach § 42 Abs. 1 SGB I sind Vorschusszahlungen zu leisten wenn ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist. Nachdem über Ihren Antrag bereits abschließend entschieden wurde (27.03.2009) sind Vorschusszahlungen nicht möglich.


    Der von Ihnen eingelegt Widerspruch vom 02.04.2009 wird bis zum 05.06.2009 bearbeitet."



    Also so wie es aussieht kommt dann frühestens am 08.06.2009 die Nachzahlung. Bis dahin hat dann wohl der RA des Vermieters Räumungsklage eingereicht oder ähnliches.
    Zusätzlich steht noch der Abschlag (150 EUR) des neuen Stromversorgers an.



    Frage nun: Was jetzt? Weiß so langsam nicht mehr weiter... Bräuchte also mit den anfallenden RA-Kosten momentan rund 750 EUR um überhaupt mal für die nächsten Wochen auf einen grünen Zweig zu kommen.



    Schöne Grüße
    Michael

    Hallo,


    für März wurde nur die Grundsicherung für 15 Tage (175,50 EUR) gezahlt. Keine Miete und keine Heizkosten.


    Ich habe ein ausführliches Schreiben verfasst, worin detailliert beschrieben wird wie geheizt wird (Wohnzimmer mit Holz, Restliche Wohnung mit Strom) und dieses dem Antrag beigelegt. Darin wurde auch beschrieben was für eine Leistungsaufnahme so ein Gerät hat, wieviele Stunden das Ding im Schnitt läuft und was eine Kilowattstunde beim aktuellem Strompreis kostet. Ich habe dann pauschal 60 EUR an Stromheizkosten veranschlagt. Warmwasserbereitung ist bei diesen Stromkosten nicht enthalten.


    Falls es jemanden interessiert, hier die Hochrechnung:
    In der Hochrechnung komme ich da auf einen Gesamtverbrauch von 3600 kWh im Jahr, was verteilt auf 12 Monate Stromkosten von ca. 64 EUR ergibt. Dabei läuft die Heizung (2,5 kW) aber nur ca. 8 Std. am Tag in der Hauptheizperiode von 15.10. - 15.04.. Die Stromheizung beheizt eine Fläche von ca. 30 m² und dank der schlechten Isolierung ist es an kalten Tagen trotzdem bitterkalt (Teilweise nur 12 - 14° in der Küche, Bad, Schlafzimmer).


    Die Heizperiode wird übrigens so definiert: "Dieser für die Beheizung von Gebäuden zugrunde gelegter Zeitabschnitt, beginnt in Mitteleuropa im Herbst, wenn die Außentemperatur von 15 Grad C für einen über 5 Tage gemittelten Zeitraum unterschritten wird, frühestens jedoch am 1. September. Analog dazu endet die Heizperiode im Frühjahr, wenn im Fünftagesmittel wieder eine Außentemperatur von 15 Grad C erreicht oder überschritten wird. Als spätester Termin ist dabei der 31. Mai festgelegt worden. Entsprechend diesen Definitionen spricht man von einem Heiztag, wenn das Tagesmittel der Lufttemperatur unter 15 Grad C liegt."


    Naja weiß nicht ob ich erst nachfragen soll oder gleich einen Widerspruch gegen den Bescheid mit Fristsetzung von 14 Tagen einlegen soll. Geht immerhin um 200 EUR die mir laut meiner eigenen Berechnung fehlen und da ich mit der Miete eh schon in Verzug bin ist es zur Zeit extrem eng.


    Schöne Grüße
    Michael

    Hallo,


    hab heute den ersten Bescheid über ALG II bekommen.



    1.) Mein Leistungszeitraum beginnt am 17.03.
    Für den Zeitraum vom 17.03. bis 31.03. wurden keine (anteiligen) Kosten für Unterkunft und Heizung bewilligt.


    Ist das korrekt so? Ich würde doch sagen, dass der halbe Monat an Miete gezahlt werden muss?


    2.) In den Nebenkosten des Vermieters sind keine Heizkosten ausgewiesen weil das hier Mietersache ist. Daher habe ich eine ausführliche Erläuterung an die ARGE geschrieben wie sich die zusätzlichen Heizkosten zusammensetzen:
    Ich heize einen Raum mit Holz, dass ich kostenlos bekomme und die restliche Wohnung mit Strom (Ölradiator). Für die restliche Wohnung gibt es keine andere Möglichkeit als eine Stromheizung. Außerdem ist die Wohnung sehr schlecht isoliert, dass hier recht hohe (Strom-) Heizkosten anfallen. Diese betragen ca. 60 - 80 EUR pro Monat gemittelt auf das Jahr. Ein getrennter Stromzähler für die Heizung ist in der Wohnung auch nicht möglich, so dass ich hier eine Hochrechnung von 60 EUR abgegeben habe. Belege über den Gesamtstromverbrauch der letzten Jahre habe ich beigelegt.


    Im Bescheid ist außer der Kaltmiete und den Nebenkosten des Vermieters kein Zuschlag für die zusätzlichen Heizkosten aufgeführt. Jetzt ist die Frage ob das vielleicht daran liegt, dass die Heizperiode demnächst endet und nicht mehr in den Anspruchszeitraum (vor dem 17.03.) fällt? Oder werden die Heizkosten - auch bei eigener Heizung - generell auf das Jahr gemittelt und müssen auch in den Sommermonaten bezahlt werden?



    Vielen Dank!


    Gruß
    Michael

    Das die Maßnahme rechtlich recht wacklig ist dachte ich mir natürlich auch.


    Einen Eindruck von schlechter Laune hat der Typ jetzt nicht unbedingt gemacht, eher so nach dem Motto "dem faulen Pack drück ich jetzt gleich für den Anfang eine rein".


    Naja, werde nach dem Gespräch mit dem Maßnahmenträger jetzt den Job antreten. Immerhin kommt man mir dort von den Arbeitszeiten her sehr flexibel entgegen, so dass ich auch der gewerblichen Tätigkeit noch ausreichend nachgehen kann.

    Dass ich ab Oktober wieder im Studium bin hab ich erwähnt. Musste ich ja fast.


    Frag mich halt nur wie das rechtlich so aussieht sofort eine Maßnahme anzuordnen, ohne dass die ARGE überhaupt den Antrag bearbeitet bzw. darüber entschieden hat.


    Weiß denn jemand, wieviel ich im Schnitt pro Monat dazuverdienen muss (Netto-Reingewinn im Gewerbe) um einen Grund zu haben den 1 Euro Job aufzugeben?


    Wird dann zwar angerechnet, aber immerhin wird wohl Wohnung und Krankenversicherung noch bezahlt. Diese beiden Punkte wären nämlich finanziell nicht tragbar selbst wenn ich es schaffen sollte auf z.B. 500EUR Reingewinn im Monat zu kommen. Alleine die Krankenversicherung würde ohne ARGE dann schon rund 180 EUR ausmachen.

    Und wo ist bei einem 1 Euro Job nun das Training?


    Das hier nennt sich klar "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II"


    Und zum Thema "Rechte und Pflichten". Dazu hab ich absolut keine Informationen erhalten. Weder als Hinweis, Belehrung oder Broschüre.


    Meine da irgendwas von Eingliederungsvereinbarung gelesen zu haben die ich unterscheiben muss, bevor irgendwelche 1 Euro Jobs bekomme?
    Hab zwar nen Zettel bei dem Sachbearbeiter unterschrieben aber das war angeblich nur eine Unterschrift zum Nachweis, dass ich das Jobangebot erhalten hab. Das gleiche Schreiben hab dann ausgehändigt bekommen.

    Hallo,


    erstmal zur Vorgeschichte: War die letzten 2 Jahre Student musste aber den letzten Studiengang aufgeben, weil eine Prüfung nicht bestanden wurde. Im Oktober 2009 werde ich mein Studium in einem anderen Studiengang fortsetzen. Bin nebenbei noch selbstständig (mit sehr geringem Gewinn - unter 100 EUR im Monat z.Zt.).


    Habe nun heute Erstantrag auf ALG II gestellt. Erste Tätigkeit des Sachbearbeiters (noch bevor der eigentliche Antrag überhaupt angeschaut wurde) war, mir einen 1 Euro Job zuzuteilen (mit Grinsen im Gesicht und dem Zitat "Fördern und Fordern"), bei dem ich mich morgen vorstellen soll. Arbeitsbeginn wäre dann nächsten Montag.


    Jetzt ist es so, dass der eigentliche Antrag noch nicht mal in Bearbeitung ist, weil noch ein paar Unterlagen nachzureichen sind. Auch habe ich sonst keine normalen Stellenvorschläge oder sonstiges erhalten.


    Ich finde das jetzt etwas extrem überstürzt, gleich eine Beschäftigungsmaßnahme (von Eingliederung kann hier ja nicht die Rede sein) anzuordnen, wenn noch nicht mal ein Bescheid vorhanden ist bzw. der Antrag überhaupt bearbeitet wurde.


    Ist diese Praktik so überhaupt zulässig?


    Der 1 Euro Job klingt von der Beschreibung her jetzt zwar ganz ok, aber ich würde mich doch lieber um einen vernünftigen Teilzeitjob und mein Gewerbe kümmern, vor allem weil ich gegen Ende des Jahres die Möglichkeit bekomme eine kleine aber laufende Firma, die ich momentan im Rahmen meines Gewerbes betreue, zu übernehmen.


    Aktuell werden im angemeldeten Gewerbe (hauptsächlich auch wegen dem Winter) zur Zeit nur geringe Einkünfte erwirtschaftet. Nun sagte mir der Sachbearbeiter, dass der 1 Euro Job grundsätzlich Vorrang vor irgendwelchen geschäftlichen Terminen/Aufträgen hat. Ich soll also, wenn ich einen Auftrag am Vormittag bekomme, diesen lieber ablehnen als nicht zum 1 Euro Job anzutreten. Selbst wenn der Auftrag z.B. mal eben 100 EUR Umsatz in wenigen Stunden bringen würde.


    So genug geplaudert. Hat jemand konkrete Ratschläge für diesen Fall?


    Vielen Dank und Gruß
    Michael

    Hallo,


    folgende Situation:


    Ich bin Single und 28 Jahre alt.


    Meine Mutter ist Mieterin einer 72 m² Wohnung mit 3 ZKB, wohnt aber fest bei Ihrem Lebensgefährten etwa 150 km entfernt.
    Sie hat mir die Wohnung - bis auf ein Zimmer, das sie als Lagerraum benutzt - untervermietet. Mein gemieteter Teil der Wohnung beträgt 52 m² und die Miete inkl. Neben- und Betriebskosten ca. 300 EUR.


    Ich bin nun gezwungen ALG2 zu beantragen und daher würde es mich interessieren ob diese Konstellation ein Problem werden könnte und wie ich das der ARGE am besten erklären kann ohne dass es Probleme gibt.


    Eine Bedarfsgemeinschaft liegt nicht vor, da meine Mutter ja nicht in der Wohnung wohnt. Von der Miete her ist die Wohnung für diese Stadt auch sehr günstig. Einzig die 7 m² zuviel könnten evtl. Probleme machen, oder?


    Ein Umzug kommt auf keinen Fall in Frage, da so gut wie keine Sozialwohnungen in der Gegend verfügbar sind und selbst 30 m² Wohnungen auf dem freien Markt hier nicht unter 280 EUR kalt zu bekommen sind.


    Vielen Dank!
    Gruß
    Michael