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Danke
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Das stimmt so nicht ganz.
Wenn du nach §12 Abs. 1 Schülerbafög bekommst (212Euro), kannst du nach §7 Abs. 5/6 SGB2 ANTEILIG alg 2 bekommen. schlag mal einfach den paragraphen im netz nach.
Klar will die Arge nicht darauf ansprechen und die meisten Bearbeiter wissen davon nichts, doch das sollte nicht dein Problem sein.;)
So, ich war gestern nochmal bei m Jobcenter und hab neu ALG2 beantragt..
Jetzt meine "Erkenntnisse", die ich erhalten habe:
1. Eine gleiche Ausbildung ist in der Nähe meiner Eltern, deswegen bekomme ich nur Schülerbafög. (komisch: allle aus meiner Klasse, egal wie sie wohnen bekommen nichts anderes) Daher auch der Satz : eine angemessene Ausbildg. ist vom Wohnort meiner Eltern zu erreichen. Lebe nun seit mehr als 10 Jahren i einer eigenen Wohnung. Mein Vater(auf den sich das bezieht) hat keinen Wohnraum für mich und kann auch keinen Unterhalt zahlen. (Anspruch hätt ich laut Bafögamt)
Demzufolge würde ich wieder in eine eigene Wohnung ziehen, wo sich mir die Frage stellt, warum Jena und Berlin so einen großen Unterschied machen. In der Nähe meines Vaters zu Wohnen ist mir auch in Bezug auf der Vergangenheit (....) nicht möglich.
2. Das Jobcenter bezieht sich angeblich nicht auf das, was ich beziehe, sondern auf die Theoretische Möglichkeit, ich könnte §12/2 (384Euro) bekommen und beurteilt meinen Fall demzufolge danach. Will außerdem Wissen, wieso ich nach §12/1 (212Euro) bafög beziehe- entweder wegen der besuchten Schulform oder wegen meinem Wohnort. Das Bafögamt sagt nun, daß ich keinen Anspruch auf §12/2 habe, doch wie gesagt....
Der neue Antrag von Gestern wird mir auch abgelent, mündliche Ablehnung habe ich schon bekommen mit den obengenannten Verweisen.
Nun bin ich mit dem Fall (Jobcenter) beim Sozialgericht und klage dies ein, doch ich bin mir nicht sicher, wenn das Jobcenter doch mit ihrer (mir unverständlichen) Einstufung recht haben sollte.
Anscheinend hat der Gesetzgeber eine Lücke da gelassen, welche für über 25jährige in eigener Wohnung das Bafög regelt.
PS.: gibt es eine Möglichkeit dieses Verfahren zu beschleunigen, da der Rechtsstreit bis zu 2,5 Jahre dauern kann?
Hallöchen, die Ausbildung ist in Berlin und meine Eltern in Jena.
Ich glaube, dass das Bafögamt mich in die Katgorie von unter 25 Jährigen steckt. Es geht um eine Gleichwertige Ausbildung in der nähe meiner Eltern.
Hallöchen,
habe gerade die Ablehnung des Widerspruchs des Mietzuschußantrages bekommen.
Begründung: Laut §7 Abs. 5 SGB 2 steht mir kein zuschuß zu ( §§60-62 SGB 3 trifft mich nach meiner Einschätzung nicht).
Hab mich jetzt in Netz umgeschaut, und sehe, dass laut § 7 Abs.6 der § 7 Abs.5 SGB 2 nicht zutrifft, wenn mein Bedarf nach §12 Abs. 1.1 Bafög berechnet wird.
Da ich Schülerbafög nach diesem Paragraphen bekomme, glaube ich, dass ich doch Anspruch habe.
Andere, meiner Klasse haben die gleiche Situation, und bekommen sogar Anteilig Harz4.
Habe ich nach §7 Abs. 6 nun Anspruch?
Bitte dringend um Feadback
Aktlalamea
Hab ich das Bafögamt auch gefragt, und es wurde mir gesagt, dass eine entsprechend gleiche Ausbildungsstelle in der Nähe meiner Eltern besteht.
Das Argument, dass ich 29 bin und seit Jahren nicht mehr dort wohne und nicht unter 25 bin, wurde als irrelevant abgetan.
Das ist auch so ein Punkt, den ich nicht verstehe.
Hallo.
das mit dem Wohngeld ist so eine Sache, da es meine Miete nicht annähernd deckt, der Zuschuß zu gering ist.
Hallo.
Ich beziehe Schülerbafög ohne Mietzuschuss und versuche nun schon seit einem halben Jahr, Mietzuschuss von der Arge zu bekommen.
Antrag wurde mit Begründung auf §12/1 abgelehnt.
Ich bin über 25, daher schon Jahre in eigener Wohnung und mach in einer Berufsfachschule meine Ausbildg.
Habe jetzt nen Widerspruch geschrieben und will demnächst zum Sozialgericht, ein beschleunigtes Verfahren anstreben.
Habe jetzt n bissl recherchiert und rausbekommen, dass laut LSG berlin -Brandenburg Akz:L14B633/07ASER vom 22.6.07
Anspruch besteht:
Bedarf bemisst sich nach §22 SGB 2Abs. 1 und §§65ff SGB3 (bei mir wohl §§65/1) abzüglich Bafög.
kann es sein, dass ich einen Fehler gemacht habe, oder kann mir jemand sagen, ob ich nun doch, oder in keinem Fall, Anspruch habe?
komm so langsam nicht mehr klar und blicke auch nicht mehr durch.
Ich brauche aber das Geld, um eine Ausbildung zu machen und nicht ewig auf gelegenheitsjobs angewiesen zu sein.
PS: Riesen Gesetzteslücke und benachteiligung