Beiträge von gainsbourg

    Hallo,


    ich habe eine Frage bezüglich einer möglichen Unterstützung durch die ArGe:


    Ich werde ab dem 01.04. dieses Jahres Lehramtsreferendar sein und in meinem Bundesland netto etwa 900 Euro verdienen. Für das Referendariat muss ich meinen Lebensmittelpunkt (meiner derzeitigen Wohnort und die gemeinsame Wohnung mit meiner Freundin) verlagern. D.h. ich muss mir im Ort der 200km entfernten Ausbildungsschule eine neue Wohnung suchen. Ich möchte aber die jetzige gemeinsame Wohnung nicht aufgeben, da meine Freundin nach Abschluss ihres Studiums (in einem Jahr) zudem eine Arbeitsstelle in unserem jetzigen Wohnort in Aussicht hat (Verträge wurden schon unterschrieben). Zudem ist die mittelfristige Lebensplanung eng mit dem jetzigen Ort verknüpft.


    Mein Referendariat wird 16 Monate dauern. Gibt es in dieser Zeit, primär in Anbetracht des geringen Entgelts von 900 Euro, und sekundär in Anbetracht der privaten Situation, Unterstützungsmöglichkeiten durch das Jobcenter? D.h. Mir ist klar, dass es dem Amt egal sein wird, ob ich den Wohnort wechseln muss / bzw. die private Situation wird auch völlig irrelevant sein. Gibt es überraschender Weise dennoch Unterstützungsmöglichkeiten, die für diese Situationen vom Gesetzgeber geschaffen worden sind? Bzw. ist mit 900€ netto überhaupt mit Untersützung zu rechnen?


    Mit freundlichen Grüßen,
    gainsbourg

    Hallo,


    folgende Situation:


    da ich nach meinem Uniabschluss im März 2010 regulär exmatrikuliert wurde, war es mir leider nicht anders möglich für den Zeitraum bis zum Eintritt in das Masterstudium (Studentenstatus) am 01.10.2010 ALG-II-Leistungen zu beantragen. Ich beziehe als vom 01.04.2010 bis zum 30.09.2010 Hartz-IV-Gelder.


    Ab dem 01.08.2010 habe ich die Möglichkeit als Saisonkraft mit mindestens 15h/Woche zu arbeiten (in einem Betrieb: Buchhaltung, Verwaltung). Es wird aber wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass sich der Verdienst um 400€/Monat bewegt (eher zweimal exakt 400€ - für die letzten Monate "HartzIV" im August und September).


    Kann die ARGE die Arbeit ablehnen? Muss es tatsächlich strikt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein, wie mir gesagt wurde - oder ist es nur eine Art Vorwand der ARGE, um die Rahmenbedingungen der Jobsuche/Jobbemühungen von vornherein auf den 1. Arbeitsmarkt zu lenken? Da die Arbeit auf Abruf ist, könnte ich in meinem Verdienst auch flexibel in den Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung setzen.


    Inwieweit spielt die EGV dabei eine Rolle? (Habe ich damals unterschrieben).



    Danke für eure Hilfe und beste Grüße,
    gainsbourg

    Hallo,


    nach meinem Studienende zum August 2009 war ich leider gezwungen ALG II Leistungen zu beantragen, welche auch gewährt wurden. Am 01.02.2010 musste ich einen Antrag auf Weitergewährung stellen, dem ebenfalls entsprochen wurde.


    Seit dem 19.04.2010 bin ich nun in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Vertretungslehrer, angestellt bei einem Bundesland). Diese Beschäftigung habe ich zeitnah angezeigt (mit dem Arbeitsvertrag zum "Empfang" - wurde an meine Fallmanagerin weitergeleitet) und sinngemäß mitgeteilit, dass ich mich nun "abmelden" möchte - gleichzeitig beantragte ich Eingliederungsgeld. Letzterem wurde schriftlich entsprochen. Im Mai 2010 musste ich der ArGe lediglich eine Einkommensbescheinigung übersenden.


    Heute kam ein "komisches" Schreiben von der ARGE. Ich soll eine Erklärung unterschreiben, dass ich von meinem Antrag auf ALG II vom 01.02.2010 zurücktrete.


    Ist das ein normales vorgehen? Oder liegt wahrscheinlich ein Missverständnis vor? Erwartet die ArGe bei meiner Unterschrift, das sämtliche, ab dem 01.02.2010, gezahlten Leistungen rückgezahlt werden?


    Danke für eure Hilfe,
    gainsbourg

    Hallo,


    ich habe im Folgenden drei Fragen. Zunächst der Sachverhalt:


    Nach meinem Studium (Ende Juli 2009) musste ich leider ALG II-Leistungen in Anspruch nehmen. Zum Glück habe ich nun relativ zügig eine Anstellung beim Bundesland XY in einem Ministerium gefunden. Der Arbeitsvertrag lautet ab dem 19.04.2010. Ab diesem Datum habe ich mich gleichsam ordnungsgemäß vom Leistungsbezug "abgemeldet". (Was ungläubig aufgenommen wurde - Tenor: Könnte ich denn von meinen zukünftigen Gehalt leben? - ohne auf die tatsächliche, zu erwartende (Besoldung nach Tabelle), Summe zu schauen"


    Für den April habe ich aber noch die kompletten Leistungen von der ARGE erhalten. Meine Fallmanagerin machte mich darauf aufmerksam, dass ich selbstverständlich zu viel erhaltene Leistungen rückzahlen müsse, weil sie davon ausgeht, dass mein erstes Gehalt heute (am letzten Tag des Monats April) kommt. Auf Nachfragen beim Landesbesoldungsamt teilte man mir mit, dass eine erste Gehaltszahlung (für den Zeitraum vom 19.04.2010 - 30.05.2010) jedoch erst zum 30.05.2010 auf meinem Konto sei.


    Frage 1: Wie verhält es sich nun? Nach dem Zuflussprinzip müsste doch ein Einkommen zur Verrechnung mit den Leistungen schon im Monat April auf meinem Konto landen, oder?


    Frage 2: Ich habe gleichzeitig folgende Eingliederungsleistungen beantragt: Einstiegsgeld (um finanzielle Not ab Mai 2010 auszuschließen) und Fahrkostenübernahme bis zur Zahlung des ersten Gehalts. Da ich ab Mai 2010 keine "normalen" Leistungen mehr erhalte, benötige ich Übergangsgeld. Ich konnte leider während meiner Studienzeit bzw. als "Hartz4-ler" keinen Geldpuffer aufbauen. Nach Lesen der entsprechenden Gesetzestexte SGB II §16b könnte die Eingliederungsmaßnahme "Einstiegsgeld" auf mich zutreffen.
    Welche Erfolgsaussichten hat dies?


    Frage 3: Desweiteren kam heute ein Brief: Ich solle für die vergangenen 3 Monate mein Einkommen nachweisen, obwohl von Anfang des Hartz IV-Bezugs an klar war , dass ich jeden Monat 96€ aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis beziehe. Ist das als eine Art "Misstrauen zum Abschied" zu verstehen?


    Danke für eure Hilfe,
    gainsbourg

    Hallo,


    ich war bis zum 31.07.2009 Student (Exmatrikulation erfolgt offiziell am 31.07.2009 - Studium erfolgreich beendet). Die Situation erlaubt es leider zunächst nicht anders: Ab dem 01.08.2009 bin ich Hartz IV Empfänger nahezu 8 Monate.


    Seit dem 09.07.2009 arbeite ich in einem "Ferienjob" bzw. auch werde ich dort weiterhin bis Ende September.


    Obwohl mein Arbeitgeber über meine besondere Situation Bescheid weis (Studentenstatus bis zum 31.07.) hat er mir für die Lohnabrechung im Juli Sozialversicherung berechnet. Normalerweise bin ich als Student von der Sozialversicherungspflicht entbunden, wenn ich in der vorlesungsfreien Zeit, also: "in den Ferien", maximal 2 Monate am Stück bzw. 50 Tage im Jahr verstreut arbeite. Diese Regelung trifft meineserachtensnach für den Zeitraum vom 09.07.2009 bis zum 31.07.2009 zu (Der Arbeitgeber hat meinen Studienausweis vorliegen; der theoretisch sogar bis zum 30.09.2009 gilt). Ab dem 01.08.2009 gelten entsprechende Regelungen durch die ARGE.


    Habe ich etwas übersehen? Muss ich z.b. ganzjährig immatrikuliert sein?


    Danke für eure Antworten,
    gainsbourg

    Hallo,


    ich bin nächste Woche mit meinem Studium fertig (Lehramt Gymnasium) und unter 25 Jahre alt.


    Da man sich leider erst ab April für eine Referendariatsstelle bewerben kann und ich meinen Lebensunterhalt bis dahin nicht mehr aus einem Studienkredit + Kindergeld (gibt es natürlich mehr ab August) sowie aus meinen Nebenjob (400€) bestreiten kann, muss ich zwangsläufig Hartz IV beantragen.


    Heute war ich bei einem ersten "Vorstellungstermin" bei der ARGE. Einige geforderten Sachen wundern mich:


    - Darf die ARGE Kontoauszüge der letzten sechs Monate verlangen? (Ich habe in einem Urteil gelesen, dass es nur 3 Monate sind)
    - Muss ich auch Kontoauszüge von Konten einreichen, die ich im März aufgelöst habe (es wurde nicht konkret danach gefragt)


    Und ein Problem der Glaubwürdigkeit habe ich noch: Bezug: Bedarfgemeinschaft/Wohngemeinschaft.


    Ich wohne mit einer Studentin in einer WG, vorwe: wir sind ernsthaft nicht liiert. Wir kennen uns aber schon lange (Schulzeit und sogar Kindergartenzeit) und sind zusammen in eine Wohnung zwecks einer WG gezogen. Bis einschließlich Juni 2009 habe ich die Hälfte der Miete gezahlt, obwohl die Zimmer unterschiedlich groß sind (meins 18 und ihres 25 qm), da ich ihr ein wenig helfen wollte. Da ich ab August aber deutlich weniger Geld habe (Wegfall Studienkredit, Kindergeld), bezahle ich nun (ab Juli) anhand der qm. Also ich bezahle rund 40€ weniger pro Monat Miete.


    Unterstellt mir jetzt dei Arge, dass ich in einer Bedarfgemeinschaft lebe, meine Mitbewohnerin also meine Partnerin sei, weil ich in den letzten 6 Monaten die Hälfte der Miete gezahlt habe (die Summe taucht ja auf den Kontoauszügen auf und ab Juli plötzlich eine neue geringere summe)


    Danke für eure Hilfeund Grüße !


    gainsbourg

    Hallo,


    vorraussichtlich ab dem 05.07.2009 bin ich kein Student mehr (letzte Prüfung zum 1. Staatsexamen Lehramt ist am 04.07.2009. Laut Gesetz ist dadurch der Status Student ab dem 05.07.2009 abgelegt und dann bin ich arbeitslos). Da es in Deutschland leider zwischen Studienabschluss und Referendariatsbeginn einen Gap von nahezu einem Jahr gibt, kann ich erst ab 01.04.2009 meine Referendariatsstelle antreten. Zwischenzeitlich ist es mir nach Prüfung aller Möglichkeiten nur möglich Hartz IV zu beanttragen um zu überleben.


    1. Was erwartet mich jetzt (Abgesehen von der Antragsausfüllung / Offenlegung der Vermögensverhältnisse etc.)?
    2. Muss ich jede zumutbare Arbeit annehmen / oder es ist es möglich auch Arbeit abzulehnen? (Vernachlässigen wir die erlaubte Ablehnung von Arbeit, welche weniger als 70% des üblichen Vergleichstariflohns anbietet und Unzumutbarkeit = z.b. Klavierspieler muss keine "Maurerarbeiten" übernehmen, da dies seine eigentlichen Beruf des Klavierspielens beeinträchtigen kann [Verletzung der Finger])?
    3. Wie oft / in welchen Abständen muss ich nun im Amt melden?
    4. Stimmt es, dass ich 100€ Brutto dazuverdienen darf, ohne dass dies anzuzeigen ist?


    Fragen über Fragen,


    Danke für eure hilfreiche Unterstützung!
    gainsbourg