Beiträge von kaffeetrinkerin

    hallo!
    ich bekomme hartz 4 und wohngeld / miete.
    meine wohnung ist aber nur ca. 35 qm groß. (1,5 zimmer + küche "im" wohnzimmer / küchenzeile)
    jetzt wird die nachbarwohnung frei und die ist etwas größer, hat 2 zimmer und einen raum indem sich die küche befindet. ich könnte die wohnung haben, weiss auch das sie etwas (aber noch im rahmen) teurer ist.


    kann ich beim amt fragen ob ich umziehen kann? brauche ich einen wichtigen grund?
    wenn das abgeleht wird, kann ich dann sagen ich will trotzdem und zahle den mehraufwand? oder darf ich nach ablehnung nicht umziehen?
    ich bin mitte 30 und möchte wirklich lieber in einer angemesseneren wohnung leben. ist das schon ein grund??


    wenn jemand dazu eine idee hätte... das wär toll :)

    nein ich kann dir das nciht wirklich erklären... denn auch ich habe mich mit einem nebengewerbe selbstständig gemacht. und ich weiss nur das wenn ich wie geplant nur 100 euro im monat damit verdiene, mir nichts gestrichen wird. heisst, die grenze liegt glaub ich bei 160 euro. sicher bin ich mir aber nicht. die selbstständigkeit sagt ja eigentlich auch aus das man es selbstständig schafft sich zu "versorgen" oder??
    also ist es doch selbstverständlich das die dir deinen / euren bedarf kürzen werden, wenn du zb 300 euro dazu verdienst oder??????????????? weil dann BRAUCHST (dein bedarf sinkt) du ja auch weniger (vom amt) :D


    in diesem sinne!
    viel glück

    guten tag!


    ich habe ein nebengewerbe angemeldet und das finanzamt möchte jetzt wissen wieviel ich in diesem jahr vorraussichtlich verdienen werde und was ich im endeffekt übrig behalte.


    das sind für mich ein und dieselbe sache.. das mal nur nebenbei. egal.
    ich bekomme hartz4. wieviel DARF ich denn dazu verdienen im jahr, damit mir von hartz4 nichts abgezogen wird???


    mein nebengewerbe beschränkt sich nun wirklich nur darauf vielleicht mal was zu machen, heisst, in der branche kaum möglich viel zu verdienen. (300 euro im monat?? wenns hoch kommt....)


    jemand n tip für mich, was ich dem mann vom finanzamt sagen soll ??????



    (und ja.. ich weiss.. soviel dazu verdienen wie möglich.. es geht ja um mich... bla bla... das weiss ich alles. jetzt geht es hier erstmal nur darum mich etwas "abzusichern")


    lieben dank

    hallo zusammen,


    ich beziehe seit oktober 2006 hartz4. mittlerweile bin ich 34 jahre alt. ausserdem habe ich ca. 4500 euro in einem schliessfach legen... und das würde ich nun gerne wieder auf ein sparbuch oä tun.


    aber: darf ich das???? diese erklärung:


    sonstiges Vermögen
    Weiteres Vermögen über dem Grundfreibetrag in Höhe von € 150 Euro pro vollendetes Lebensjahr muss allerdings verbraucht werden, bevor die Zahlung von ALG II in Betracht kommt.


    Mindestens sind jedoch € 3.100 und maximal € 9.750 pro Person plus € 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei.
    Eine weitere Ausnahme gilt für ALG II Empfänger die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind. Für diese gilt ein erhöhter Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch € 33.800.


    schnall ich nicht so genau. da sind wieder sooo viele infos drinne.... tze... ich will einfach nur wissen, wie viel ich auf meinem sparbuch haben darf. irgendwann stand mal, in irgendwelchen unterlagen, bis zu 5000 euro darf man haben. das hatte kapiert ;) aber diese doofe erklärung da.....


    bitte ohne umschweife! darf ich die 4500 euro haben oder nicht? kann ich die wieder aufs sparbuch packen oder sollten die lieber im schliessfach bleiben???


    über kurze antworten wär ich sehr dankbar!