Beiträge von uiffi

    na gib an das das verfahren in der schwebe ist und offensichtlich ein mangelfall vorliegt, dann wird man dir aber das unterhaltsvorschussgesetz über das jugendamt anraten, denn das geht der sozialhilfe vor

    die frage ist ja, wie es aussieht, wenn du "jetzt" in rente gehen würdest, ob die rente evtl. höher ist, wenn du deine rentenklärung gemacht hast, bekommst du ja jedes jahr ein vorabschreiben, in welchem die höhe der vergleichbaren altersrente beziffert ist, wenn du dann noch rentensondervermögen eingezahlt hast oder iener deiner arbeitgeber von früher ist das durchaus ein rechenbeispiel wert.
    ich meine 30 jahre arbeit und kinder sollten so aus der hüfte geschossen einige rentenpunkte zusammen bringen

    also bist du ja mindestens um die 50 jahre alt,
    meine mutter hat das alles hinter sich und hat jetzt vollerwerbsrente, da eine wiedereingliederung nicht mehr als sinnvoll erachtet wurde, sie lebt jetzt ruhiger (hat aber noch wittwenrente, ohne würde das ganz schön eng aussehen)
    das ganze hat 5!!! jahre gedauert das hin und her

    hm, diese frage habe ich befürchtet, aber das zu beantworten traue ich mir mit dieser konsequenz nicht wirklich zu


    vorteil SGB XII: keine arbeitsvermittlungseierei mehr,
    nachteil: da kommt man nicht wirklich mehr raus (obwohl man aus sgbII genauso wenig möglichkeiten hat, wenn man krank ist), und wenn deine krankengeschichte so weiter geht fällst du in das 4.kapitel irgendwann, also ende der fahnenstange,


    das sgbXII kennt zwar keine BG in diesem sinne (erfindung der hartzIV reform wegen volljähriger kinder) aber die berechnungen sind meist identisch, leistungseinbußen sind meines erachtens nach nicht zu erkennen


    die reha wurde ja sicherlich nur deshalb gemacht, weil es erfolgsaussichten gibt von seiten des rentenversicherers (vermutlich deines lebensalters wegen), dich wieder länger als 3 stunden täglich arbeiten zu lassen, dass würde ich an deiner stelle auch zumindest in medizinischer hinsicht auch weiter mitmachen, sonst wenn du einmal "aufgegeben bist", wird es nur noch symptombehandlungen geben, alles andere wird dann abgelehnt vom kostenträger (KK sozialamt rententräger) da du ja nicht mehr in den arbeitsalltag zurückfinden "sollst"


    schwierig und von ungeheurer tragweite

    ja ... arbeitsvermittlung ist ausgeschlossen, damit gibt sich der örtliche sozialhilfeträger nicht mehr ab,
    auch die gesetzlichkeiten sind in eigenen normen zusammen gefasst
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/


    bei den HAUPTLEISTUNGEN sind die sätze identisch und die Kosten der Unterkunft ist sowieso schon mit denen der ARGE /JOBCENTER identisch, da bei auf den selben verordnungen aufbauen
    bei den einmaligen leistungen unterscheiden sich die gesetze geringfügig, auch die regelungen der BG sind anders gestrickt (gibt es so in der teminologie garnicht im SGB XII

    das wird in der regel durch die ARGE/JOBCENTER durch ein gutachten erzielt, bei erwerbsminderung unter 3 stunden täglich hat man anspruch auf leistungen nach dem 3.kapitel sgbXII, sofern eine besserung in aussicht ist, ist auch keine besserung in aussicht oder ein gutachten 3 mal auf das selber ergebnis kommt, werden leistungen nach sgbXII 4.kapitel gewährt... der leistungsträger istz aber immer das sozialamt (landkreis oder kreisfreie stadt)

    unterhaltszahlungen für getrenntlebende geschwister können gegeneinander angerechnet werden. vorsicht ist dann geboten, wenn einer der elternteile einen vollstreckbaren titel in der hand hat und der andere nicht,
    hier kann derjenige den unterhalt praktisch vollstrecken, der andere guggt in die röhre


    aber grundsätzlich ist hier ein aufklärungsgespräch beim jugendamt angezeigt

    wenn dein partner jurist ist und du für ihn arbeiten könntest, heist das dass er selbständig arbeitet, warum stellt er dich nicht als auszubildende ein?

    @ diablo 21 arbeitstage sind in der regel 4 kalenderwochen

    außerdem heist in den urlaub fahren dürfen/können noch lange nicht dass er es sich leisten kann, und wenn er seine eltern selber pflegt, leistet er einen hohen anteil im sozialsystem, denn er ist bedeutend billiger als sozialstation oder pflegeheim, also arbeitet er in diesem sinne auch, und wenn er hier fragt was denn so geht, dann heult er nicht sondern erkundigt sich nach seinen möglichkeiten


    ich würde den pflegegeldleistenden mal fragen, was da für ansprüche als begleitperson bestehen
    außerdem ist die pflege kein urlaub... also auch der arge müssten hier nochmal einige argumente dargelegt werden
    urlaub wäre wenn er sich auch von der pflege seiner eltern beurlaubt und so lange eine pflegestation seine aufgaben übernimmt

    seit einiger zeit gibt es in der düsseldorfer tabelle auch die spalte der 18 jährigen und älter
    der dort gelistete unterhalt wird wie immer berechnet, aber beide elternteile sind barunterhaltspflichtig und das kindergeld gilt als einkommen
    http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php


    Ansonsten hat der sohn deines freundes nur wärend seiner schul und berufsausbildung anspruch auf unterhalt, wenn er volljährig ist, wenn er also keiner berufsausbildung nachkommt oder studiert oder wenigstens eine berufsanbahnung belegt verliert er (zumindest vorübergehend) seinen unterhaltsanspruch

    naja einerseits ist alles friede freude eierkuchen und andererseits kannst du nicht mehr nach hause ziehen (wohin du hingehörst)


    aus so einem schreiben muss die tatsächliche zerrüttetheit zwischen dir und deinen eltern hervorggehen, wenn dem nicht so ist kannst du auch zu hause wohnen...
    so einfach ist das... wenn du in dem schreiben von der behütetheit deiner zarten jugend schwelgst und das dir deine eltern die wünsche von den augen ablesen, dann wird niemand deine ausziehgründe verstehen außer du bist deinem kerl derzeit so unterwürfig, dass du dich und deine familie vergisst...

    naja is auch ärgerlich dich in deiner lebensphase mit sowas zu belasten ... steht dein abi nicht vor der tür?


    wir sammeln einfach nochmal
    1. deine eltern sind keine empfänger von ALG I oder II ?
    2. hast du schon einen BAFÖG-Bescheid?
    3. warst du wirklich beim arbeitsamt oder beim jobcenter/arge ?


    wenn du deine situation aufschreiben möchtest gehört in dein schreiben formell ersteinmal deine derzeitige adresse, wo man dir auch post zustellen kann, und dann möglichst kurz, zweckmäßig und verständlich deine derzeitige lebenssituation, insbesondere gründe die dich zum auszug gezwungen haben und tatsachen die dir einen rückzug erschweren oder verhindern
    unterschrift datum fertig


    ein amt welches wirklich für dich zuständig ist zur beratung ist definitif das jugendamt... egal was hier geschrieben wird, gehe bitte dort hin, endweder es wird eine meditation zwischen dir und deinen eltern stattfinden oder eben nicht, und dann wirst du auf juristische hilfe angewiesen sein!

    entschuldige das mäuschen war nich böse oder herablassend gemeint, mein sohn ist auch 18 und daher... naja war nicht böse gemeint sorry


    kein sozialhilfeträger, du befindest dich in schulischer ausbildung und deine eltern sind für dich zuständig
    wenn du sie nicht verklagen möchtest wirst du deinen lebensunterhalt solange selbst aufkommen, solange du in der schulischen ausblidung steckst
    ob deine eltern können oder nicht, muss erst geprüft werden, und wenn es wirklich so schlimm war wie angedeutet, dann werden sie sich nicht in die karten gucken lassen, und wirtschaftskrise hört sich verdammt nach vorwandt an!

    also mäuschen
    grundsätzlich hast du keinen anspruch auf jedwede sozialleistung, da du dich in der ausbildung befindest, die einzige zuwendung könnte bafög sein, das ist wiederum abhängig vom gehalt deiner eltern, und offensichtlich würdest du einen nullbescheid erhalten oder hast den schon


    jetzt heist es warm anziehen, denn du musst deinen lebensunterhalt erstreiten, da deine eltern für dich unterhaltspflichtig sind, da du kein einkommen hast, kannst du dir über das jugendamt einen beratungsschein für einen (familien) anwalt austellen lassen, der dann deine rechte wahrnimmt, das solltest du auch so schnell als möglich machen!!!

    also rein pragmatisch einfach mal die frage stellen wer benötigt was am meisten, wenn du also das auto benötigst um zu arbeiten, er aber nicht dann behalte das auto, es sei denn die schlorre ist reif zum abgeben dann belaste dich nicht mehr mit dem schrott und lass ihn ziehen mit dem wagen und dem gold und behalte die möbel... von dem vorhandenen geld aber würde ich sofort die schulden bezahlen und mache dein konto dicht, damit er nicht draufzu greifen kann, dann kann das geld auch nicht mehr aufgeteilt werden, waschmaschine behälst du, brauchst du für kinder
    bingo... schon ist die sache geregelt,


    bei dem gespräch am besten mit einem männlichen zeugen aufwarten, der der verhandlung als stummer zuschauer zu deinem schutz beiwohnt

    verdammt parteilicher post... vielleicht trennen sich die beiden im einvernehmen, deine ratschläge führen evtl nur in sinnlose streitigkeiten mit anwälten, kosten die letztlich auch von mondundsterne zu tragen sind und dem kind fehlen...