Beiträge von uiffi

    hallo sabine,
    das was salle geschrieben hat stimmt,
    jeder landkreis und jede kreisfreie stadt hat ihre eigene richtlinie


    Der Landkreis XXX ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 SGB II und §§ 97 Abs.1 und 98 Abs. 1 SGB XII sachlich und örtlich zuständig für die Festlegung der angemessenen Kosten der Unterkunft.


    die größe der wohnung aber ist bundesweit gleich bei 50m² für eine alleinstehende person


    die eckwerte sollte dir die arge oder das sozialamt mitteilen können

    nun, entweder du benötigst soziale leistungen oder nicht, du hast keine möglichkeit dir auszusuchen nach welchem gesetz du die hilfe bekommst, sondern die behörde prüft ihre zuständigkeit selber


    wenn du eine bg bildest mit jemandem ist jedes einkommen vom bedarf abzuziehen, es interessiert keinen ob da jemand nen führerschein macht oder nicht, es interessiert ob durch einkommen die bedürftigkeit wegfällt, und so war es offensichtlich bei euch
    das hartz IV ist auf die gesamte BG abgestellt, es bekommt also nicht jemand persönlich seine leistung sondern die gesamtheit der bedarfsgemeinschaft, ihr wirtschaftet ja schließlich aus einem topf und nicht jeder für sich, somit steht auch jeder mit seinem einkommen für den anderen ein,
    vielleicht mal bitte die sichtweise ändern

    nein, ein bekleidungsgeld gibt es nicht,
    die regelsätze sind auf selbstverantwortung ausgerichtet, so hast du die möglichkeit mit deiner sozialleistung das zu machen was dir gefällt, aber der regelsatz beinhaltet alle fälle des täglichen lebens, also auch bekleidung


    um ehrlich zu sein, das würde dem fass den boden ausschlagen, wenn wir jetzt wieder anfangen ZUSÄTZLICH zur regelleistung wieder mit bedarfsorientierter zahlung anfangen würden....

    eine ablehnung auf grund fehlender mitwirkung ist berechtigt, wenn du deine unterlagen nicht einreichst fehlt dem bearbeiter schließlich die berechnungsgrundlage
    ein nachreichen der unterlagen muss aber akzeptiert werden, wenn das vortragen glaubhaft ist, wie du sagst sollen die unterlagen ja "verschwunden sein", dass heist die schuld ist nicht beweisen,
    hast du die ablehnung schriftlich und wenn ja gib mal an was da drauf steht
    also ist es dir eine lehre, wichtige unterlagen persönlich mit empfangsquittung oder einschreiben zustellen

    ja und? wo liegt das problem?
    vielleicht ist der ausländer cleverer gewesen und hat um vorschuß gebeten weil er mittellos ist,


    und diese stammtischparolen gegen ausländer kannst du stecken lassen, denn du kennst den grund der auszahlung nicht, oder bist du mit im büro gewesen?


    bleibt sachlich!!!

    das schaffst du ganz sicher
    ich kann dir nur raten gehe zur beratungsstelle eines paritätischen vereins (caritas profamilia drk oder sowas) und die beraten dich auf den letzten cent also erstausstattung usw. und es gibt da meist auch zusätzliche hilfen

    kindergeld ist 164 euro
    Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem
    Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 640 EUR. Hierin sind bis 270 EUR für Unterkunft einschließlich
    umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.


    das heist dein bedarf ist gedeckelt auf 640 euro, dein kindergeld wird davon abgezogen
    640
    - 164
    =476
    476 euro müssen deine eltern dir als barunterhalt gewähren + studiengebühren
    einkommen ist aber auch vom bedarf abzuziehen
    angenommen du hast im april 2009 250 euro einkommen:
    640 Bedarf
    - 164Kindergeld
    - 250 einkommen
    =226 Euro Unterhaltsbetrag von deinen eltern, wer welchen anteil bestreitet verhält sich angemessen nach dem einkommen der eltern prozentual
    also deine mutter verdient nur die hälfte deines vaters, also braucht sie auch nur halb so viel an barunterhalt zahlen als dein vater


    Mutter 1344 € einkommen 56 € unterhalt
    Vater 2700 € einkommen 170 € unterhal
    (alles pi mal daumen)


    ohne schuldhaftes zögern ist eine verbesserung des studienganges im anschluß als ein studiengang zu werten, aber der muss dann auch wirklich zeitnah sein (nicht erst nach einem jahr work and travel in lateinamerika ;-) )

    § 611 BGB
    Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.


    das heist, wenn du einen vertrag hast, in dem steht das du 120 euro bekommst und es gibt keine klausel arbeitszeit, bzw verringerung der arbeitszeit, dann stehen dir die 120 euro zu, erst recht, wenn dir 120 euro auch quittiert werden!

    nein, da wird nichts prozentual abgezogen
    die realen abrechnungen und die BK-abrechnung des sozialhilfeträgers stehen nicht im zusammenhang
    die abrechnung des vermieters erfolgt nach tatsächlichen verbrauch
    die abrechnung der ARGE oder des Sozialamtes erfolgt daraufhin nach verbrauchsrichtlinien über die angemessenheit
    in der regel ist ein guthaben nicht dein geld, denn das guthaben wurde ja schließlich nicht durch dein einkommen gedeckt sondern in der regel durch die geleisteten kosten der unterkunft durch den sozialhilfeträger


    manchmal wenn es ganz komisch kommt, kann es passieren, dass der vermieter eine abrechnung macht, aus der ein guthaben zu erkennen ist, aber nach der abrechnung durch den sozialhilfeträger muss man trotzdem nachzahlen

    tatsächlich würde auch hier dein einkommen auf das einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden
    die sache mit der schwarzarbeit steht nicht im zusammenhang mit der berechnung des bedarfes der BG
    vielemehr musst du auch aufpassen bei eigenem verdienst, denn zu viel einkommen auf deiner seite führt zum verlusst des kindergeldes

    es soll ja paare geben die nur angeblich nicht zusammen wohnen um die ganzen vergünstigungen, wie aleinerzieherbonus, kita-gebühren, volle miete usw. von den ämtern abzugrabbeln
    wenn es aber um unterhaltsvorschuss geht, dann würden sie ja sich selbst ins knie schießen, also unterbleibt der antrag auf UVG, im übrigen der einzig sinnvolle grund UVG nicht zu beantragen


    jedwede diskussion wie etwa uvg lieber später beantragen wegen zukünftig eventuell ergöhtem bedarf ist sinnlos, denn die arge und eigentlich der hilfeempfänger auch sollten ja möglichst in zukunft wieder für den eigenen unterhalt aufkommen, wenn aber erstmal im warmen SGBII nest eingebettet wird es immer schwieriger argumente zu finden um zu arbeiten, wenn man doch alles kostenlos haben kann (und wenn schon arbeiten, dann gefälligst bar auf die kralle abzugsfrei... das auto muss ja nach der abwrackprämie auch bezahlt werden)

    naja
    es ist natürlich so, dass die rückforderungen auf der basis der bürgerlichen rechts entstehen, und da sind eine ganze menge dinge machbar, angefangen von eidesstattlichen erklärungen, kontopfändungen, insolvenz usw.usw....
    also ganz leer sind die drohungen nicht... ABER ob er ALG2 bekommt oder 400 euro minijob und aufstockend alg2 bleibt sich genau genommen das gleiche... und ich würde einen teufel an deiner stelle tun und von deinem geld die unterhaltsrückforderungen begleichen, ihr habt mit deinem bisschen kohle schon genug probleme als dass du noch 275 kröten im monat dafür abdrückst...
    nur dein freund ist dafür verantwortlich,
    am besten wäre natürlich wenn er sich um eine richtige arbeitsstelle bemüht um dann seinen unterhalt selbst zu zahlen, dann laufen auch keine schulden mehr auf und ihr habt auch alle was davon

    er hat einen selbstbehalt und dein geld ist dafür nicht zu verwenden,
    der selbstbehalt ist grundsätzlich an die pfändungsfreigrenzen angelehnt, kann aber von einem gericht heruntergsetzt werden, wenn er pech hat gerät er an eine fähige bearbeiterin für rückforderungen nach uvg dann wird das geld (in manchen behörden sogar mit zinsen) auf heller und pfennig all sein leben lang verfolgt, und das kann ne menge werden (6 jahre pro kind je etwa 150 euro plus zinsen)

    nun den antrag muss der sb sowieso entgegen nehmen, ob du da was unterschreibst oder nicht, mal vom antrag an sich abgesehen,


    aber einige dinge musst du schon glaubhaft machen, und dazu ist es legitim einige dinge unterschreiben zu lassen, wenn dir das zu schwer fällt solltest du dir mal genau darüber gedanken machen

    nach ablauf des mietjahres hat er in der regel ein jahr zeit, es sei denn er hat dir bekanntgegeben das die frist aus besonderen grunde nicht eingehalten werden kann
    jetzt haben wir 2009, das heist das eine abrechnung für 2007 nicht mehr ohne weiteres möglich ist, für 2008 aber ist es völlig ok