ja ein 12 jahre altes motorrad (meins ist 18 jahre alt) gilt wohl nicht als wertgegenstand
ich habe da was von 8000 euro gelesen, das wird es dann nur noch wert seine wenn es eine harley softail oder sowas ist oder?
was kostet an dem ding 240 euro? versicherung steuer hinterreifen und vorderreifen ... ;-))
Beiträge von uiffi
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du bekommst 20 euro leistungen?
kosten für unterkunft inbegriffen?wenn du aus der leistung von hartz 4 rausfällst und du selber keine krankenversicherung einzahlst verlierst du deinen versicherungsschutz
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alles richtig
ich will auch nicht drüber diskutieren ob ein auto notwendig ist oder nicht, vielmehr geht es mir darum, dass jeder hilfeempfänger weiß was er monatlich zur verfügung hat, und damit haushalten muss, wenn er meint sein geld in ein auto zu stecken, bitte sehr, wie oben geschrieben will er ja schließlich über den zweck seines geldes selber bestimmen, dann muss er sich aber auch keine gedanken machen wenn das geld woanders nicht reicht, dass er sich dort einschränken muss... da sind halt die grenzen (bewusst) eng gehalten, und wer auto, größere wohnung, teure klamotten, rauchen, hobby usw. mit hartz4 finanzieren will sollte von vornherein wissen, dass es NICHT funktionieren wird, erst recht nicht, nachdem alle KINDERSPEZIFISCHEN zuschüsse aufgebraucht wurden und dann noch nach bekleidungsgeld zusätzlich gerufen wird
oder liege ich da falsch?und selbstverständlich geht es nicht nach laune des SB, ein antrag wird schließlich schriftlich eingereicht und wird nach recht und ordnung (pflichtgemäß) bearbeitet und entschieden ...
trotzdem bin ich der meinung, dass sven nicht auf dem boden schläft, weil er alles richtig und das amt alles falsch gemacht hat, hier ist der sachverhalt garantiert nicht richtig oder vollständig dargestellt -
ja diese frage stellen sich alle zukünftigen muttis in deiner situation,
fakt ist, dass man ersteinmal davon ausgeht, das ein neugeborenes ersteinmal bei mutti im zimmer nächtigen kann, erst später ein eigenes zimmer nötig wird
eine beratung bei profamilia oder caritas sollte dir mehr klarheit bringen
und für das möbelrücken ansich wirst du jemanden fragen müssen, entweder den kindesvater oder freunde und bekannte und verwandte -
ich habe ersteinmal das thema bewertet, das nenne ich mal eine sachgerechte aussage.... thxxx. aus diesem blickwinkel hab ich das noch nicht gesehen,
den grund möchte ich sehen , warum ein gesunder mann nicht eine ausbildung vor dem 28. lebensjahr absolvieren konnte...
das ist ja schon fast sittenwidrig -
die erstaustattung ist dann zu gewähren wenn sie unabwendbar ist
k-pax wird ja vermutlich jetzt auch über tisch bett und stuhl verfügen, kann er also mitnehmen beim umzug, ansonsten wird es ja kein umzug , denn personalausweis und klamotten brauch ich nur nen koffer tragen und der kostet keinen umzug -
naja ich glaube es müssen seitens des unterhaltberechtigten gründe vorliegen warum noch keine ausbildung gemacht wurde
hast du ne rechtsgrundlage von wegen bis zum beginn des 30. LJ?
ich hab so im hinterkopf 27 jahre... -
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ist das eine berufliche erstausbildung?
also ich würde meinem sohn, wenn er mit 28 anfängt zu lernen keinen cent überweisen, irgendwann ist ja mal schluß mit "kindesunterhalt"
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der staat soll sich aus dem familienleben zurückziehen, aber steuerlich fördern,
trotzdem ist es ureigenste sache der familie sich um seinen nachwuchs selber zu kümmern, der ruf nach dem staat ist hier nicht angebracht, keiner wird gezungen kinder zu zeugen -
3 jahre getrennt lebend... ?
ist doch ein super termin -
das ist nicht dein problem
oder du zahlst weiter, dann bleibt es dein problem... -
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ja selbstverständlich
ich bin mit den regelungen des hartz4 auch nicht einverstanden, aber das ist ein grundsätzliches problem, welches durch die politik auch selbstverschuldet wurdemeiner meinung nach könnte man den gesamten sozialhilfeaparat extrem verkleinern, indem man von der basis an den arbeitsmarkt solide auf eigene beine stellt
1. Arbeitslosengeld 1 vereinfachen
2. sämtliche arbeitsbeschaffungen, unterstützungen für arbeitgeber, 1-euro-jobs, ich AGs, geringverdiehner, also alle parallelarbeitsmärkte, welche durch den staat gestützt werden, werden sofort abgeschafftdurch punkt 2 werden die arbeitgeber gezwungen, wieder richtige arbeitsverträge abzuschließen, oder können ihre läden zumachen, richtige arbeitsverträge heist auch, das der arbeitnehmer endlich wieder aussuchen kann, ob er die arbeit annimmt (wenn der preis stimmt) oder ablehnt (wenn er mit dem zu erwartenden lohn nicht über die runden kommen würde); weiterhin würden die arbeitsplätze, welche durch ABM und 1-euro blockiert werden wieder echte arbeitsplätze, der arbeitsmarkt wird sich wieder auf die gesetze des marktes einpendeln, da der staat seine unterstützung rausnimmt,
da die arbeitslosigkeit kein komunalpolitisches ergebnis, sondern ein bundespolitisches ist, sollte die sozialhilfe an die länder oder an den bund gehen, um einheitliche gesetze zu schaffen und auch um damit die belastungen von den komunen zu nehmen
die echten sozialhilfebedürftigen, also die die erwerbsgemindert sind, müssen aus der sozialhilfefalle raus und auf eigene füße gestellt werden, will meinen sie müssen besser gestellt werden gegenüber dem der voll erwerbsfähig ist, der aber seine lage durchaus ändern kann
durch den rückzug des staates werden auch bedeutend weniger steuermittel benötigt, da der arbeitsmarkt wieder frei wird, die gewerkschaften bekommen eine höhere verantwortung, tarife sind nicht mehr staatsgeführt, sondern orientieren sich am freien arbeitsmarkt
grundsätzliches problem ist auch die gesamte strecke der kinderbetreuung
von kinderkrippe bis abschluss des ersten studienganges / berufsausbildung sollte alle staatlichen einrichtungen kostenfrei sein, inklusive kinderbetreueng bis zum 13. lebensjahr und kosten für essen, private einrichtungen nur noch selbstfinanziert, nicht mehr aus steuergeldern den staatseigenen einrichtungen das wasser abgrabendiese reform würde ein ALG2 überflüssig machen, alle die durch das ALG1 fliegen, bekommen nochmals eine art zeitschiene und einen anstatt 60%igen anteil gemessen am letzten durchschnittseinkommen sondern meinetwegen 45 % bzw. ein mindestbetrag, welcher sich nicht nach alter des hilfebedürftigkeit, sondern einfach nach personenanzahl richtet, aber auch das zeitbegrenzt und wenn das geld für die derzeitige wohnung ebend nicht reicht, wird der jenige sich von selber eine wohnung suchen, die er mit diesen mitteln dann bestreiten kann
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ja, die frage von svenSZ ist berechtigt, klare verhätnisse hätten dich nicht in diese lage gebracht, und mit FREUNDE bleiben" hat das nixx zu tun, und ob diese situation deiner jetzigen beziehung zuträglich ist bezweifle ich
aber egal nun ist es ja soweit
also so schnell als möglich die scheidung einreichen und gut
erwachsenenunterhalt ist meines erachtens nur dann möglich wenn der unterhaltsberechtigte den bedarf auch geltend macht
ansonsten hast du gegenüber deinem "ex" ein selbstbehalt und gemeinsam erwirtschaftete schulden sind auch vom einkommen abzugsfähig genauso wie werbungskosten für deine jetzige arbeit usw...
ihr solltet euch über den trennungszeitpunkt einig sein! -
also in der sozialhilfe gilt grundsätzlich der zeitpunkt des zuflusses der mittel,
wenn du also im märz arbeit aufgenommen hast, aber erst im aprli das geld bekommst, dann ist der märz als mittellos zu betrachten und die leistungen können im märz nicht gemindert werden (wovon auch, was kann man von 0,00 euro einkommen abziehen?)
also schleunigst zum amt und die situation klären -
nun könntet ihr beide jeweils beim amt angeben das ein weiteres zusammenleben nicht mehr möglich ist, das ist formlos handschriftlich auf einem einfachen blatt papier mit einem kugelschreiber möglich
in deinem alter ist es auch möglich aus dem "elternhaus" auszuziehen und das amt muss das tollerieren, sollte der sb das ablehnen verlange einen ablehnungsbescheid,
mit den umzugskosten allerdings könnte der sachbearbeiter recht haben, denn es ist nicht einzusehen die kosten zu tragen, wenn du durch den umzug nur den wohnort wechselst aber deine aussichten auf arbeit bleiben wie sie sind -
nun die unterhaltspflicht erlischt nicht, weil ein elternteil neu heiratet, in deinem falle ist sie aus altersgründen erloschen
ansonsten stehen dir von wohngeld bis GEZ-erlass alle sekundären sozialleistungen offen, du musst sie halt nur beantragen,
ist wärend der ausbildung keine vergütung zu erwarten? -
hmm eigentlich ja ein grundsätzliches problem, könnte ein hilfeempfänger per petition an den bundestag ja mal eine nachfrage starten...
aber wie gesagt, die eckpunkte einer anzumietenden wohnung (welche ja auch erst genehmigt werden muss im leistungsfalle) bekommt man schließlich von seinem leistungsträger, ich habe einfach mal die richtlinie meines landkreises zitiert