dein fall ist keine ausnahme, an dem tatbestand der vorhergehenden 12 monate ist auch nichts auslegbar oder der behörde ermessen eingeräumt, von wegen naja wenn das nicht voll abgegriffen werden konnte wird noch weiter nach hinten geforscht... natürlich steht dir der rechtsweg offen... ABER ich halte es für sinnfrei
Beiträge von uiffi
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wieviel kinder?
ansonsten steht die frage etwas anders, undzwar wie hoch ist dein bedarf, und wenn dein einkommen höher ist als dein bedarf, dann hast du keinen anspruch auf hartz4, kommt aber letztlich auf das selbe hinaus
351, euro regelsatz
211, euro regelsatz kind
36% vom regelsatz 126,36
jetzige miete
sind gesamt 550+351+211+126,36= 1238 netto
kindergeld kommt noch hinzu, bei hart4 wird es als einkommen abgezogen
prüfbar wäre dann bei rausfall hartz4 ein anspruch auf wohngeld und evtl noch anspruch auf UVG? -
1€ jobs, minijobs, ich-ag und all der unsinn gehört sofort abgeschafft um den echten arbeitsmarkt zu stärken!
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laso nur mal am rande, die arge berechnet den angemessenen wert nicht nach der rechnung des vermieters sondern nach den richtlinien, das heist das abrechnung vom vermieter und angemessenheitsberechnung von der arge im grunde nicht zusammenhängen. die rechnung des vermieters ist das was er abgelesen hat, die rechnung der arge stützt sich auf die richtlinien, z.b. 1,20 € je m² wohnfläche, hier 54 m² sind gleich 64,80€ mal 12 monate (wenn du ein ganzes jahr bei der arge im bezug warst) sind gleich 777,60 € angemessene gesamte Heizkosten und warmwasseraufbereitung für ein jahr auf 54m² wohnfläche, alles was darüber liegt ist zu erstatten
strom wird nicht gezahlt, es sei denn strom wird zum heizen genutzt, ist hier nicht der fall
wasser wird auch nach einer richtlinie gezahlt, also z.B. 40m³ pro jahr bei meinetwegen 7€ tatsächlichem wasserpreis (frischwasser+abwasser) ergibt 280€diese berechnung muss die arge durchführen, du bist aber verpflichtet die abrechnung der arge auch zukommen zu lassen sowie jedwede veränderung der mietkosten
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hut ab bienchen... das war mal ne konkrete und hier auch treffende meinungsansage
ich enthalte mich lieber, bin noch als nichtversteher gebrandmarkt -
sein verdienst ist derzeit wirklich als mangelfall zu bezeichnen
fraglich ist warum das amt eine neuberechnung will, denn die unterhaltsbeträge ergeben sich aus der düsseldorfer tabelle, die kinder sind alle minderjährig...ob die ex sich wieder verheiratet oder sich zehn mal verheiratet, die unterhaltspflicht bleibt beim kindesvater
und ja der steuerzahler kommt für den unterhalt auf in form des Unterhaltsvorschusses, in form von aleinerziehungsbonus bei steuer oder hartz4, bei kindergeld, bei erstausstattung, bei familienversicherung, usw usw. usw...
interessant wird es bei den beiden fiktiven EX erst, wenn ein kind volljährigenunterhalt geltend macht, dann sind nämlich beide barunterhaltspflichtig...
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das ist ja heute wieder beratung im akkord von salle
aber besser kann man das nicht beantworten ;-)) -
achso... naja dann heist es wirklich abwarten
hört sich ziemlich günstig an die miete, nicht das da die warmkosten "billiggemogelt" sind -
warte ersteinmal ab, normaler weise sind mehrere angebote einzuholen
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da diese situation auch dem sb bekannt ist kann und darf sie nicht dazu gezwungen werden, denn sie wird hier übervorteilt
immerhin wird eine umschulung ja gemacht, um die chancen auf die arbeitsvermittlung zu erhöhen, wenn die bedürftigkeit aber wegfällt ist das unsinnig,
höchstens die umschulung wird begonnen und bei leistungsende auch beendet -
also ersteinmal hat der nixx gegen dich in der hand, mitwissenschaften entstehen anders, und genau genommen weist du es ja garnicht wirklich
das er jetzt schon eine privatinsolvenz hat, hat zumindest den vorteil, das alle ab jetzt eintretenden unterhaltsforderungen von dir nicht mehr durch eine insolvenz verwirken können
aber um deine probleme zu ordnen würde ich an deiner stelle zu einer beratungsstelle gehen, denn dein derzeit geringstes problem ist dein lebensunterhalt sondern die änderung und verbesserung deiner lebensverhältnisse, und um deinen ausführungen zu folgen... warum sollst du denn die wohnung verlassen? schmeiss den kerl raus und verlange eine unterhaltsurkunde vom jugendamt, wenn er nicht zahlt gibt es unterhaltsvorschuss
solltest du die wohnung verlassen könnte er sich die wohnung sowieso nicht alleine zahlen, also benötigt er sowieso eine andere wohnung, vielleicht gelingt es dir ja so zu argumentieren und ihm so den mieterwechsel bei dem vermieter zu veranlassen
aber vorrangig ist jetzt ein gespräch bei einer sozialen beratungstelle -
die geschichte mit den einkommen wird politisch vollkommen ins missverhältnis gezogen, denn ausgerechnet die arbeitsplätze, die sowieso schon gering entlohnt werden werden gefördert, die, welche genug geben würden aber zerschlagen, weil sich der staat von den milliardenunternehmen erpressen lässt und den gewerkschaften wird auf grund des einsitigen wirkens des staates die handlungsgrundlage entzogen
all die mittel die in den 2. bis 4´. arbeitsmarkt gepumpt werden bringen nicht einen einzigen langfristigen arbeitsvertrag, sondern lassen die firmen sich die hände reiben, da sie kostenlose arbeitskräfte haben und am gesamten sozialen versicherungssystem immer weniger beteiligt werden
und genau das ist das unheil, denn wie bundesregierung unterstützt die bildung von arbeisstellen, die nicht dafür geeignet sind für sich selber, geschweige denn für eine familie den unterhalt zu besorgen, folglich werden immer mehr sozialabhängige erzogen, die sich verständlicher weise irgendwann fragen, wozu der aufwand, ohne morgens aufzustehen ist die bude trotzdem warm...
deshalb mein vorschlag: WEG MIT den künstlichen arbeitsmärkten, verbot der arbeitsvermittlungen für lohndumping, und schon würde sich der arbeitsmarkt regenerieren, die firmen müssten sich wieder arbeitskräfte vom arbeitsmarkt beschaffen wenn sie überleben und profit machen wollen....
und gleichzeitig reformierung der renten und sozialgesetze -
aha, also angenommen wir bleiben bei vorstehendem beispiel
351 regelsatz mutter + 351 regelsatz kind + 126 € aleinerziehenden bonus + 200 € kita + 350 € miete
(unterhalt und kindergeld lasse ich weg, würde ja nur gegengerechnet werden), sind wir bei 1378 €wow,
ich lass das mal unkommentiert
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wenn du aus dem grundbuch ausgetragen wirst hast du nicht mal mer die sicherheit, wenn hausbezogene schulden geltend gemacht werden...
wer drängt dich denn aus dem grundbuch ausgetragen zu werden? entweder du wartest ab, oder lässt dir ein besseres angebot geben, und das geld dann cash auf die hand und entweder den eltern aufs konto legen oder schön urlaub und auto mit bezahlen... -
da wir uns im hauptthread POLITIK und ALLGEMEINES befinden, habe ich bewusst provokativ geschrieben
also mal ein vergleichsbeispiel aus meiner "näheren umgebung"
grundlage: mutter 1kind 3,5 Jahre
351,00 € Regelbetrag
126,36 € Alleinerziehendenzuschlag
164,00 € Kindergeld
200,00 € KITAGEBÜHREN
150,00 € Unterhalt vom Vater
350,80 € Warmmiete
1342,16 €
hier ist noch eine einkommensbereinigung vorzunehemen, da das einkommen des kindes höher ist, klar ich hab den bescheid nicht vor mir liegen aber das dürften 107 € sein
Endergebnis: 1342,16-107=1235,16€
hinzu kommt noch ein minijob, den rechne ich hier nicht an, da der so bemessen ist, dass er im selbstbehalt liegtalso nehmen wir mal die 1235,16 Euro als (leistungs)einkommen
das entspricht einem einkommen einer sekretärin im öffentlichen dienst nach TARIF TVÖD OST GEIMEINDE Entgeldgruppe 4, wenn diese dafür 40 Stunden je woche arbeitet und entsprechende zusätzliche ausgaben hat zwecks beruf und betreuungskosten, so das hier die zusätzlichen einnahmen von kindergeld und unterhalt auch wiederum direkt dort einfließen, die angestellte bezahlt GEZ und medikamenten und arztbesuchzuzahlung aus eigener tasche, sie hat keine erstausstattung bekommen usw...so, und jetzt nochmal zum anfang... das sehe ich nicht als ungerechten vergleich, denn wie man sieht ist ein großer teil der einnahmen auf das kind fixiert... und jetzt soll mir noch jemand etwas erzählen von der staat tut zu wenig für kinder...
nur mal so nebenbei kommt noch die Betriebskostenabrechnung, hier sind der HARTZ4 Empfängerin z.b. 65 m³ wasser und abwasser zum verbrauch möglich, entspricht nach hiesigem wasserpreis 455 €, warmwasser und heizung sind 1,20 den m² entspricht bei 60m² im jahr 864 euro... das ist bei hartz4 geschenkt, bei der angestellten ist das aus eigener tasche gezahlt, und definitiv wird die angestellte dieses budget nicht ausreizenund bitte, rechnet mir jetzt nicht vor, dass hier oder dort ein euro mehr oder weniger sind, wie gesagt der bescheid liegt mir nicht vor der nase, aber ich helfe der mutter wo es geht im kampf gegen die bürokraten der ARGE, daher kenn ich mich da schon gut aus
um die sache abzurunden, glaubt einer wirklich, dass diese mutti als angestellte mehr für ihr kind an finanziellen möglichkeiten hat als die mutti im bezug von hartz4 bei gleichem oder zumindest ähnlichem einkommen? vielmehr hat die mutti im bezug von hartz4 "wenigstens" die möglichkeit zeit mit ihrem kind zu verbringen, frag mal die sekretärin die nachmittags 16:30 ihr kind von der kita abholt, was da noch abgeht
mir wird von euch vorgeworfen, dass ich ein starres denken habe, dass ich "euch" nicht akzeptiere und verstehe... das ist nicht wahr!!! es ist nur so, dass ich rechnen kann und das auch anwende, UND ich sehe mich nicht auf der einen und EUCH auf der anderen seite.... schon das impliziert ja in meinem verhalten unsoziales gedankengut... nein ich sehe uns als ganzes, ich bin nur jemand der auch gerne diskutiert und dabei meine meinung mit (ich gebe zu oftmals überspitzten, zynischen,sarkastischen) bemerkungen preisgebe
ICH HALTE HARTZ4 AUCH NICHT FÜR DAS GELBE VOM EI, aber wenn man fertig ist mit mckern, sollte man sich über echte alternativen gedanken machen,
wenn die politiker (entnommen aus dem thread wo zu einer demo gegen hartz4 aufgerufen wird) hartz4 streichen würden wie begehrt, möchte ich nicht wissen wie groß die augen werden, wenn die das wirklich machen... (undenkbar, wir leben in einem demokratischen sozialen rechtsstaat), aber welche alternative wird denn nun konkret von einem hart4 betroffenen vorgeschlagen???? -
das stimmt, konstruktivität ist nicht zu erkennen
aber um dahin zu kommen... was genau würde denn abgesehen von kosten für unterkunft als betrag für kinder bei hartz4 als RICHTIG angesehen werden? -
worauf willst du also hinaus?
das die vorrangigen und sekundären soziallleistungen (ich nenne jetzt nicht nochmal alle) zu gering sind, und das wegen deinen kindern?
rechne bitte alle leistungen zusammen die du für dich und deine kinder bekommst inklusive kosten unterkunft und betreuung und natürlich kindergeld und das netto deines minijobs und teile diese summe durch die arbeitsstunden die du im monat arbeitest, dann kommst du auf deinen persönlichen stundenlohn... würde mich echt interessieren
achso, ich habe einen sohn der derzeit sein abitur auf dem sportgymnasium macht, (trainingslager im ausland usw... also erklär mir nicht die kosten eines kindes)mich würde echt mal interessieren wie du dir das vorstellen würdest
1. staatlich gefördertes privatgymnasium und studium an der kunshochschule in paris mit praktika in italien,
2. keine monatlichen festbeträge, die würden ja dann nie reichen, sondern ein konto, wovon man alles was man mehr oder weniger benötigt bezahlt, auffüllen muss der staat,
3. damit die armen kinder nicht in mietwohnungen groß werden müssen natürlich staatlich vollgestützte villenpension, und damit der sb im amt endlich mal sieht wie schlimm es ist (denn der ist ja schließlich schuld an der persönlichen misere) hat der gefälligst die villa auch zu bewirtschaften, und wenn er einmal da ist kann ja mal gleich der fahrzeugpark der eltern und der kinder gewaschen werden... natürlich welche frage auf kosten des staates, man hat ja schließlich genug andere dinge zu tun
4.da die normale krankenhilfe sowieso nur so poplich ist wie für jeden anderen ist ja wohl eine privatversicherung durch den sozialhilfeträger zu zahlen, zähne nase bauch und hintern müssen ja nicht aussehen als würde man schuften gehen
5. und bevor es mal dazu kommt das man evtl für seinen lebensunterhalt selber aufkommt hat der staat gefälligst mein vermögen schon mal so aufzufüllen, das maximal der rentenantrag noch in deutschland ausgefüllt werden muss, den rest kann der staatlich bezahlte sekrtär machen solange man sich vom stress in der karibik erholt...
6. apropos rente, da gibt es auf der queen elizabeth 2 vollpension für nur 1200 dollar am tag, außenkabine ist wohl selbstverständlichmach doch mal vorschläge
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er könnte durch aufnahme einer selbst geringwertigen tätigkeit seinen bedarf selbst decken... also warum nicht?
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wenn du dich im zuge des umzuges selbständig machst und damit keine leistungsberechtigung mehr hast kann das amt nichts dagegen tun, da es nicht mehr zuständig ist, denn du wirst aus selbständigkeit dein lebensunterhalt bestreiten,
bleibst du aber leistungsabhängig wird das so nach deinen vorstellungen schlecht laufen,
wenn du noch keine selbständigkeit hattest erkundige dich mal wegen existenzgründung parallel -
also beziehst du dein hauptsächliches einkommen nicht durch erwerbstätigkeit,
wenn du jetzt ablehnst geht die maschinerie der anhörung, kürzung, anhörung einstellung los... wenn dein sb blickig ist ist spätestens in 2 monaten der hahn dicht