naja ich habe 1,5 jahre rosenkrieg hinter mir... wenn deine nochangetraute nicht arbeitet oder wenig, dann wird das eine harte zeit für dich, denn in 98 von 100 fällen benutzen die frauen die kinder als druckmittel gegen ihre exmänner...
ich hoffe für dich das es anders ist, aber spätestens beim ersten gelben briefumschlag vom amtsgericht wird es eng für dich
Beiträge von uiffi
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die bewerbungskosten sind auch nicht open end sondern gehen nur bis zu einem bestimmten betrag
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ja der selbstbehalt,
nunmehr ist noch über die höhe deiner ausgaben zu diskutieren
650 euro miete sind ganz schön viel alleine
und 600 dahrlehen sind auch viel evtl teilbar mit der nochgattin? -
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php
gug mal hier und lies es dir in ruhe durch
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hallo
-also tochter in der ausbildung fällt raus
-partnerin 1000 € brutto fällt ebenfalls raus und ihr einkommen wird mit angerechnet
-310, hört sich an wie mischregelsatz, was ist mit kosten für unterkunft anerkannte kosten sind das eine, wieviel bekommst du insgesamt? bekommst du die extra?, was ist mit krankenversicherung?316+316+564= 1196 ... das ist grob euer bedarf, hiervon werden die einkünfte abgezogen
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Hallo Gemeinde
Im Bekanntenkreis ist folgende Konstellation:
A (22)wohnt mit B(22) zusammen in einer Wohnung
A ist Angestellte und verdiehnt etwa 1400 € netto im Monat,
B ist ungelernt und arbeitslos,
nun will B seine Situation verbessern und eine Ausbildung machen (z.B. Kraftfahrer), das Arbeitsamt verwehrt ihm aber einen Bildungsgutschein, da er keine Leistungen erhält, nur kann A nicht auchnoch eine Ausbildung finanzieren...gibt es Tipps wie die Situation verbessert werden kann?
lg
uiffi -
grundsätzlich gilt tag der antragstellung, somit ist das rechtens
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also ich frage mich was ALG I mit unterhaltspflicht zu tun hat
der arbeitsagentur kann das schnulli sein, denn sie gibt das arbeitslosengeld prozentual aus, der unterhaltsbedarf ist erst dann relevant wenn du ALGII bekommst (allerdings auch aufstockend)
was dich und dein vater betrifft, hat die arge nicht zu interessieren, da es keinen belang zur leistung aus SGBII für deine mutter hat -
also dein unterhalt wird als einkommen der kinder vom bedarf deiner ex abgezogen, da der ständige wohnsitz ja schließlich bei deiner ex ist... das staatliche kindergeld steht euch beiden zu und wird nach düsseldorfer tabelle angerechnet, das heist du ziehst es ja vorher ab,
einzige möglichkeit wäre ein gespräch mit dem sb der arge deiner ex... ansonsten siehe oben sorgerecht und unterhaltspflicht sind oft nicht das selbe -
wohngeld schließt alg2 aus
entweder oder
mal angenommen du hjättest die 400 euro auch auf der hand bleibt die frage nach krankenversicherung und miete
wenn du von 400 euro also die miete abziehst bleiben evtl 100 euro über für deinen lebensunterhalt... aus meiner sicht klappt das auch mit wohngeld nicht (ist man im 400 euro job krankenversichert? ) -
nun das ist eine angelegenheit die schwieriger ist als mitunter angedacht
sorgerecht und unterhaltspflicht und aufenthaltsbestimmungsrecht sind verschiedene schuhe
normalerweise ist dem minderjährigen kind unterhalt zu zahlen von dem elternteil, welches getrennt von dem elternteil wohnt, bei welchem das kind sich gewöhnlich aufhält
sollte ein titel bestehen, ist der unterhalt ersteinmal auch so zu leisten wie der titel fordert,
rein moralisch gesehen, wenn die belange des lebens des kindes von beiden elternteilen zu gleichen teilen geteilt sind, sollte ein gegenseitiger aufrechenbarer unterhalt für die kinder entstehen, welcher, wenn gleiches einkommen in etwa besteht auch zahlungsfrei gehandhabt werden kann,
auf rechtlich stabilen füßen steht sowas nur, wenn man das anwaltlich festschreiben lässt, sonst besteht der anspruch auf unterhalt fort und eines tages wenn du dich mit deiner ex richtig in der wolle hast wird das auge dick -
wenn du mit weniger geld als sozialhilfe auskommen würdest, würde sich zumindest leise die frage aufdrängen, ob die sozialhilfe nicht zu hoch angesetzt wäre... aber das nur mal dahingestellt
also wohngeldberechnung ist nicht gerade mein fachgeboet, ABER vielleicht hilft dir dieser link weiter
http://biallo.aol.de/aol/Soziales/Wohngeldrechner.php?&ncid=SEMDEfinanzen9080ansonsten einfach google wohngeldrechner eingeben und bingo 46000 einträge ;-))
evtl. hast du auch anspruch auf KINDERZUSCHLAG
einfach mal hier klicken: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html -
nun die zahlung der miete durch den landkreis ist letztlich auch eine leistung nach SGB II, somit würdest du weiterhin nach der verfügbarkeit diese "sinnlosen kurse" belegen müssen, ob dir das passt oder nicht, und ja das geht solange wie es dieses gesetz in dieser art und weise gibt und du leistungen nach diesem gesetz benötigst bzw. in anspruch nimmst
nur mit arbeit oder SGB XII oder rente ist es möglich die maßnahmen nicht mehr zu machen -
genau das was du hier schreibst
das geld ist letztlich vor der bedürftigkeit ausgegegeben worden und unter anderem auch zum Lebensunterhalt verwendet worden, somit hast du deine bedürftigkeit nicht künstlich herbeigeführt sondern sogar hinausgezögert
das ist plausibel -
wenn es diese künstlichen arbeitsmarktbereinigungen nicht geben würde, müsste das pflegeheim jemanden einstellen, der dafür ordentlich geld bekommen würde und aus der sozialhilfe rausfliegen würde... vielleicht sogar dich elfi
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nein die schlafplätze zählen nicht, mir haben damals auch 1,20m gereicht mit meiner freundin
vielmehr sollte dem amt eure willenserklärung vorgelegt werden, dass ihr ein zusammenleben versucht, mehr aber noch nicht, somit bildet ihr noch keine BG, das muss natürlich glaubhaft gemacht werden, am besten es behält jeder für sich sein konto ersteinmal z.b.
aber die frist von einem jahr ist dann das maximum, danach werdet ihr für einander einstehen -
§2(5) Elterngeldgesetz: Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt. 2Dies gilt auch, wenn in dem nach Absatz 1 Satz 1 oder 2 maßgeblichen Zeitraum vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt worden ist.
also 300 euro sollten anspruch bestehen
ansonsten mal durchforsten :
http://www.elterngeld.net/ -
1. hast du die erlaubnis von der arge zum umziehen?
2. ein jahr probe geht, anrechnung der miete bleibt bei "HalbeHalbe"
3. was steht einer arbeitsaufnahme entgegen? -
die übertragung der rechte am eigenheim hätte schon vor vielen jahren stattfinden müssen, nunmehr ist es zu spät und sämtliches vermögen wird für die finanzierung der heimkosten draufgehen, oder du zahlst aus eigener tasche um das haus im familienbesitz zu belassen
hier gibt es soetwas wie freibeträge nicht
zuständiger ansprechpartner ist das sozialamthier gibt es jedemenge tipps:
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ich würde mich nicht auszahlen lassen derzeit, denn ein evtl. wertzuwachs kann später mehr geld bedeuten und das recht bleibt bestehen... und geldwert ist es derzeit nicht, da eigentum nur auf dem ersten anschein besteht, der besitz, also die rechtliche möglichkeit der veräußerung ist hier nicht so einfach wie bei einem auto oder fahrrad, da offensichtlich eine besitzgemeinschaft besteht
wenn das geld jetzt nicht unmittelbar ein leben retten würde, würde ich die abstandszahlung zu diesen konditionen nicht akzeptieren
wer weis was der mann vor hat? vielleicht will er das haus beleihen, und da braucht er die abtretbare rangfolge im grundbuch, also sollte der ABSTAND auch gefälligst passen, und wer sagt das das geld HEXE bekommen muss? er kann es genauso gut auch in einem riestergeschützten fond einzahlen oder irgendwas was es vor leistungsbezug schon gab