Beiträge von uiffi

    normaler weise hast du natürlich anspruch auf angemessenen wohnraum
    der muss nicht unbedingt bei oma sein, fraglich bleibt ob du dann noch pflegende person sein kannst
    im übrigen würde ohne gebrechen auch keine pflegestufe anerkannt,


    was angemessen ist in sachen wohnraum muss dir die arge beantworten können, da das von region zu region unterschiedlich ist, rechne aber damit das es für dich alleine wirklich klein ist

    na wenn ein monat vor ablauf keine besserung der lebensverhältnisse in sicht ist, wäre das ein guter zeitpunkt

    @ Maarc - Du arbeitest auch auf der ARGE oder dem Arbeitsamt da bin ich mir zu 99% sicher .


    Sei froh das Du nicht mein Sachbearbeiter bist sonst würden wir wolhl dauerhaft ein Problem miteinander haben wenn Du glaubst das Du mit diesem billigen Paragraphen beimir durchkämst - kannst ja an die ARGE Geilenkirchen ne Kopie von meiner diesebzüglichen Antwort schicken: mein Sachbearbeiter ist der Herr S**** und die Teamleiterin die Frau M**** und dann gibt es als nächst höheren den Herrn H**** dort!


    !


    kann das sein dass du hier deinen hass ausleben willst und im wahren leben nur so ein kleiner schleimer bist der nichts gebacken bekommt?
    NAMEN und DIENSTSTELLEN sind dinge die hier absolut nichts zu suchen haben... ich überlege echt ob ich bei denen wie du geschrieben hast anrufe und darüber informiere, was du hier von dir gibst... stell dir vor die genannten personen würden über deine personalien öffentlich in einem forum über dich herziehen... ich finde die grenze ist absolut überschritten , normaler weise müsste man dir mindestens den zugriff hier verwehren!

    ich wäre dafür, dass der sozialhilfeträger pro person 100 euro und die gebühren für die hochzeit übernimmt, denn dann bräuchte er sich bei denen auch über die definition der BG keine gedanken mehr machen... hihi

    den folgeantrag musst du von dir aus stellen, auch um nahtlos die leistungen weiter zu bekommen,
    auf den anspruch zu verzichten und keine bewerbungskosten geltend machen kann dazu führen, dass man dir garnicht erst glaubt dass du aus eigenem antrieb bewerbungen schreibst

    also wenn ursula sagt ihr freund zieht ihr und sie sind schon über 6 monate zusammen sind sie eine bedarfsgemeinschaft, einzige ausnahme wäre der "versuch" spätestens nach einem jahr ist dieser joker aber auch weg,
    da braucht keiner mit irgendwelchen richterlichen sprüchen kommen, das ist einfachste subsumtion § 7 (3) Nr.3c SGB II


    in verbindung mit absatz 3a wird also spätestens nach einem jahr die beziehung so gewürdigt, dass einer für den anderen aufkommt und das finde ich auch durchaus realitätsnah
    und dann wird der sozialhilfeträger die leistungen auch einstellen, da der bedarf durch die partnerin gedeckt wird

    wenn die neue miete unangemessen hoch ist ja, wenn sie aber in den rahmenbedingungen für kosten der unterkunft drin ist nicht, außerdem wird die neue wohnung ja auch genehmigt werden müssen...
    und genehmigt ist genehmigt,

    die 100 € sind doch nur eine Wahlkampfbestechung,
    es ist einmalig, ohne zukünftigen Nutzen und über bleiben nur Schulden im Bundesetat, die von denen bezahlt werden, welche Steuern zahlen
    dieses Geld in kostenlose KITA- und Schulspeisung angelegt wäre ein nachhaltig wichtiger Schritt gewesen mit der " Begleiterscheinung", dass das Geld auch beim Kind ankommt

    es gibt die möglichkeit bei der arge antrag auf vorübergende Krankenversicherung zu stellen, kenne aber die voraussetzungen nicht, vermutlich wird das als darlehen laufen,
    ab dem monat wo du 25 jahre alt wirst bildest du eine eigene "bedarfsgemeinschaft" und der trödel in der hinsicht hat dann ein ende, da du einen eigenen anspruch nach §7 SGB II erwirbst,
    evtl. sollte ein Besuch beim Wohngeldamt (meist im Sozialamt angesiedelt) angeraten sein,
    bei Arbeitsamt selber könnten noch Möglichkeiten bestehen, wenn du dich dort als Arbeitssuchend meldest und du ja noch Ü 25 bist könntest du dort in bestimmte Programme eingegliedert werden

    Es ist einfach unerzogen was der Herr Grunert hier im Forum von sich gibt!
    Weder sind seine Äußerungen hilfreich, noch sind seine Beschimpfungen hinnehmbar und Fachkenntnis kann man in keinem seiner Worte erkennen. Ich hoffe das sich keiner der hier Hilfesuchenden von diesem blassen Geschwafel beeindrucken lässt oder sogar Schlussfolgerungen für seinen weiteren Werdegang zieht.

    hallo nesty
    die heizkosten werden in tatsächlicher höhe übernommen, sofern sie angemessen sind,
    "angemessen" spiegelt sich wieder in form des preises, der vom sozialhilfeträger ortsüblich benannt ist
    hier ist das zum beispiel 1,20 je angemessenen quadratmeter wohnfläche pro monat
    soll heißen bei 80m² wohnfläche wären das 80*1,20= 96 €/Monat Heizkosten


    dadurch das die nachtspeichergeräte einen eigenen zähler haben wird es da keine probleme geben,
    also keine angst, heizkosten werden übernommen, vom regelsatz werden die selbstkostenpauschalen je bedürftiger person natürlich noch abgezogen, aber das hat sich zum vorbescheid nicht verändert, da es unerheblich ist aus welchem medium die wärmeenergie kommt,
    nur bei festbrennstoffen (kohle) gibt es ein paar andere grundsätze, trifft bei dir aber nicht zu!

    warum sollst du keinen anspruch auf hartzIV haben? das musst du mal begründen ansonsten wird das eine raterei hier

    wenn dein freund in einer ausbildung steckt, ist sein gehalt nicht einzubeziehen, auch der bildungskredit ist kein einkommen, da es eine zweckgebnundene einnhame ist um seine ausbildung, hier schulgeld, zu bezahlen
    normaler weise müsste dein bedarf sich so berechnen
    316 (mischregelsatz) +hälfte angemessene miete- warmkostenpauschale=bedarf

    hallo meli
    das problem wird sein, dass du in deiner ausbildung dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst und somit nicht berechtigt bist leistungen nach dem sgbII zu beziehen,
    offensichtlich wird die miete für dich zu hoch sein,
    es gibt aber spezielle beratungsstellen wie caritas oder paritätische wohlfahrtsverbände die genau für deinen wohnort passende tipps bereithalten
    auf jedenfall benötigst du den unterhalt für deine tochter vom getrennt lebenden partner, wohngeld und kita-beiträge gibt es vom landkreis (bzw. kreisfreie stadt), evtl sogar essengeldbeteiligung von der gemeinde, staatliches kindergeld... hmm und alles zusammen muss dann reichen glaube ich


    anders währe es bei hartz IV bezug
    354(dein regelsatz)+127,44 ? (alleinerziehendenzuschlag nach §12 SGBII) + 211(regelsatz tochter)+ anrechenbare miete (gibt es richtlinien für deinen wohnort was angemessen ist)+kindergeld + unterhalt- kindergeld- unterhalt - warmwasser/heizungs selbstbeitrag

    welchen vorteil hat man denn den man angeben muss wenn ich etwas verkaufe?
    meinetwegen ich verkaufe ein radio für 100 euro mein radio ist dann weg aber ich habe den gegenwert von 100 euro in der hand... ich bin nicht reicher nicht ärmer...
    habe ich da ein verdienst im sinne von einkommen? quatsch
    sowas gehört zum täglichen leben wie brötchenkaufen und das interessiert die behörde erst, wenn ein gewerbeähnliches gebahren (auf dauer und auf erzielung von profit ausgerichtet) gezeigt wird...

    @ horst... du siehst echt den Kaiser flitzen, hör auf mit deinen üblen veraltetet Verunglimpfungen, wenn du sollche Äußerungen von dir geben willst belege deinen Kühlschrank oder bequassel deine Gummipuppe aber benutze nicht dieses Board um deine Hyperemesis verbalis auszuleben...


    Ursprung dieses Threads war was der Staat im Schilde führt


    Meine Meinung ist, dass natürlich auch der Staat seine Grenzen hat. Schon heute ist der größte Faktor des Staatsetats mit über 46 % der Posten der SOZIALAUSGABEN, in Zahlen sind das jährlich 130 milliarden €. Nur zum Vergleich, der nächste Posten ist schon die Schuldenlast mit 16% des Etats.


    Hinter diesem Hintergrund und der derzeitigen Rezession ist es schon verständlich, dass Politiker über alle Möglichkeiten nachdenken, dieser Kostenexplosion entgegenzutreten, um auch zukünftig noch handlungsfähig zu sein. Hinter vorgehaltener Hand ist schon heute die Bundesregierung nur noch ein Haufen Leute, die nicht mehr "regieren" sondern Schulden verwalten....
    Trotzdem wird es niemandem einfallen ausgerechnet die Hauptleistungen von ALG1/ALG2 zu kürzen, aber über sekundäre Dinge muss nachgedacht werden. Genau genommen sind Reformen der Sozialhilfe und der Rente unabdingbar. In der derzeitigen Wahlkampphase wird das kein Politiker auch nur in den Mund nehmen, denn damit würde er sich und seiner Partei schaden, aber drum herum kommt die zukünftige regierung nicht, sonst verliert Deutschland seinen Status als führende Nation in Europa endgültig.


    Die Schuld auf die Frauen, auf die Ausländer oder auf sonstwen zu schieben ist schlichtweg falsch. Jeder in Deutschland ist aufgerufen wieder als Deutscher zu denken, indem er erst schaut was er selber tun kann und nur im Notfall auf die luxuriösen Leistungen des Staates zurückgreift... und nicht anders herum erst guggen was macht der Staat und wenn mir das nicht reicht trickse ich noch ein wenig hier und da und wenn das noch nicht reicht gehe ich schwarz arbeiten... genau daran krankt unsere Gesellschaft, ...

    ich hab grade erfahren das B garnicht mehr U25 ist sondern 26...
    problem ist, die ämter lassen ihn abblitzen weil seine freundin verdiehnt, dadurch ist er derzeit sogar nicht krankenversichert...
    und die bildungseinrichtungen wollen den bildungsgutschein, er kann ja auch unmöglich 10.000 glocken auf den tisch blättern für eine ausbildung


    wie kommt er an den bildungsgutschein??